Mietvertrag wirksam?

26. August 2020 Thema abonnieren
 Von 
MBert
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 1x hilfreich)
Mietvertrag wirksam?

Hallo Leute,

mir ist da ein kleines Missgeschick passiert. Ich vermiete einen kleinen Lagerraum. Für diesem habe ich auch einen ganz normalen Mietvertrag. Es gab da gestern einen Interessenten. Dieser hat mir seinen Ausweis geschickt und ich habe die Daten in den Kopf des Mietvertrages eingetragen. Wir haben uns anschließend an dem Lagerraum zur Übergabe getroffen. Der Interessent, welcher auch im Mietvertrag steht war der Ehemann. Mit Vorort war auch die Ehefrau. Nachdem wir alle den Mietvertrag durchgegangen sind, habe ich der Frau den Mietvertrag gegeben und habe gesagt, dass ja schonmal unterschrieben werden könne und ich noch schnell die Schlüssel aus dem Auto hole. Als ich wieder da war, war der Vertrag auch unterschrieben (Ehemann und Ehefrau waren anwesend). Nun ist mir aufgefallen, dass die Unterschrift auf dem Ausweis und die Unterschrift auf dem Mietvertrag unterschiedlich aussehen. Meine Vermutung ist nun, dass die Frau und nicht der Mann unterschrieben hat.

Ich habe diesen daraufhin eine Mail geschrieben und gefragt, wer unterschrieben hat. Bisher kam aber keine Antwort. Daher meine Frage.

Was wäre, wenn die Frau unterschrieben hätte? Wäre der Vertrag dann mit der Frau entstanden, obwohl der Mann im Vertragskopf steht? Oder hätte die Frau dann mit Vollmacht o.ä. des Mannes gehandelt?

Viele Grüße,

Bert

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von MBert):
Was wäre, wenn die Frau unterschrieben hätte?

Dann müsste man prüfen was das für Konsequenzen das hat.



Zitat (von MBert):
Wäre der Vertrag dann mit der Frau entstanden, obwohl der Mann im Vertragskopf steht? Oder hätte die Frau dann mit Vollmacht o.ä. des Mannes gehandelt?

Kommt auf die Details (Ablauf etc.) an.

Wenn das Lager z.B. als Kellerersatz für die Wohnung dienen sollte, kann die Ehefrau durchaus auch im Namen des Ehemanns handeln.





Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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