Mietvertrag zum 1.6...problem...

18. Mai 2010 Thema abonnieren
 Von 
ich45
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 16x hilfreich)
Mietvertrag zum 1.6...problem...

Folgendes:

Mieterin will ausziehen,sucht NM zum 1.6,sagt sie hätte eine Wohnung.
Ich möchte diese Wohnung,mache den Mietvertrag mit dem Vermieter zum 1.6.10,Vermieter sagt,sie hätte mündlich im April gekündigt,wäre ok,wenn sie NM hat,kann sie ausziehen.
Heute gehe ich zu dieser Mieterin,frage wann sie denn auszieht ende des Monats,weil ich renovieren möchte,sie sagt gibt Problem,sie hätte die Wohnung nicht bekommen,kann noch nicht raus.

Was mach ich denn nun?
Ich habe NM gefunden ,die am 1.6.10 in meine Wohnung einziehen und muss raus.

Vertrag läuft ja ab 1.6.10.

Wie sieht es denn rechlich aus???

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21 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

Du hast einen Vertrag ab dem 01.06. Wenn der Vermieter nicht liefern kann, dann hast du Schadensersatzansprüche gegen ihn, wenn dir dadurch Kosten entstehen, wie z.B. Zwischenlagerung der Möbel und Hotelunterbringung.
Würde mich aber schnell nach einer anderen Wohnung umschauen. Das kann sich noch hinziehen.


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#2
 Von 
guest-12331.05.2010 09:45:35
Status:
Schüler
(190 Beiträge, 73x hilfreich)

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#3
 Von 
friedrich-r
Status:
Schüler
(215 Beiträge, 49x hilfreich)

Ansprüche bestehen gegen den Vermieter, wie kathi schon sagte. NUR mit dem besteht ein Vertrag.

Mich wundert, wieso der Vermieter überhaupt den Vertrag geschlossen hat. Die Vormieterin hat nicht gekündigt. Was sie mündlich erzählt hat, ist unerheblich. Vielleicht kündigt sie auch in den nächsten 30 Jahren nicht!?

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#4
 Von 
guest-12320.05.2010 17:30:21
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 13x hilfreich)

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#5
 Von 
friedrich-r
Status:
Schüler
(215 Beiträge, 49x hilfreich)

Allerdings verfügen wir über keinerlei Indizien, welche die Vermutung nahelegen, es wäre ein Aufhebungsvertrag geschlossen worden.

Es wäre wohl anzuraten, den Vermieter zu fragen, ob er den Vertrag fristgerecht erfüllen kann. Sonst hilft nur, am 01.06. mit dem Möbelwagen ankommen und dann mal sehen ...

Jedenfalls würde ich keinerlei mündliche Absprachen treffen und grundsätzlich alles schriftlich fixieren, mit Datum und Unterschrift. Bei Gesprächen möglichst einen Zeugen mitnehmen, bei der ganzen Sache basiert schon zu viel auf unklaren mündlichen Aussagen.

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#6
 Von 
ich45
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 16x hilfreich)

ICH habe alles schriftlich......

ICH habe ja gestern erst erfahren,das die Dame nur mündlich gekündigt hat,und nun die neue Wohnung doch nicht bekommt,nachdem der Mietvertrag unterschrieben ist...

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#7
 Von 
guest-12321.06.2010 10:50:21
Status:
Schüler
(360 Beiträge, 84x hilfreich)

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#8
 Von 
ich45
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 16x hilfreich)

Nun....es ist ja so,das ich mein Geld von der Arge bekomme und nicht die mittel habe,dies alles ( LKW Möbelwagen und Hotelunterbringung) vorzufinanzieren....

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#9
 Von 
friedrich-r
Status:
Schüler
(215 Beiträge, 49x hilfreich)

Wieso von der Dame wiederholen? Die hat doch (nach allem, was wir wissen) einen gültigen Mietvertrag.

Der Vermieter hat das Problem, der hat zwei Verträge über dieselbe Wohnung abgeschlossen.

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#10
 Von 
Laird Mortimer
Status:
Lehrling
(1065 Beiträge, 205x hilfreich)

quote:
Die hat doch (nach allem, was wir wissen) einen gültigen Mietvertrag

Der (nach allem, was wir wissen) inzwischen einvernehmlich aufgehoben wurde.



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#11
 Von 
friedrich-r
Status:
Schüler
(215 Beiträge, 49x hilfreich)

Woher wissen wir das? Ich lese nur, sie hat gesagt, will kündigen, hat dann aber nicht gekündigt.

Reden kann sie viel. Kann ja auch ein Missverständnis gewesen sein. Vielleicht hat sie ja nur gefragt, was wäre, wenn sie kündigen würde?

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#12
 Von 
ich45
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 16x hilfreich)

Welcher Mietvertrag ist aufgehoben???

Die Dame hat ihrem Vermieter gesagt,sie möchte ausziehen zum 1.6 ,ob sie denn nun schriftlich kündigen soll.
VM sagte,mein nicht nötig,regeln wir so...

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#13
 Von 
Laird Mortimer
Status:
Lehrling
(1065 Beiträge, 205x hilfreich)

quote:
VM sagte,nein nicht nötig,regeln wir so

Also: Vertrag aufgehoben.



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#14
 Von 
friedrich-r
Status:
Schüler
(215 Beiträge, 49x hilfreich)
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#15
 Von 
Laird Mortimer
Status:
Lehrling
(1065 Beiträge, 205x hilfreich)

quote:
Die Dame hat dann aber offenbar ihre Meinung geändert. Das darf sie.

Nach Vertragsaufhebung darf sie noch ihre Haarfarbe ändern, aber das Mietverhältnis ist dann Geschichte.



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#16
 Von 
friedrich-r
Status:
Schüler
(215 Beiträge, 49x hilfreich)

Das nützt dem Fragesteller bloß nichts. Der hat einen Vertrag mit dem Vermieter.

Der wiederum hat einen Vertrag mit der Vormieterin. Erstens einen Mietvertrag und zweitens vielleicht gegebenenfalls einen mündlich geschlossenen Aufhebungsvertrag unsicheren Inhalts. Wenn er jetzt die Vormieterin rausklagen will, dann kann das dauern. Und ob ein Richter die Einlassung akzeptiert, man habe einen gültigen Aufhebungsvertrag geschlossen, nun ja, darüber kann man spekulieren. Ich würde jedenfalls nicht auf Mortimer wetten.

Wenn die Vormieterin nicht so unvorsichtig ist, eine solche Absprache von sich aus zu bestätigen, dann macht sie sich weder schadenersatzpflichtig noch muss sie ausziehen.

Ratschlag: mit dem Vermieter einigen, dass er die Kosten übernimmt, und ganz schnell eine andere Wohnung suchen. Ein bisschen Druck auf den Vermieter kann man ja machen, der sollte einsehen, dass es sonst teuer für ihn werden kann. Und seine Chancen, bei der Vormieterin etwas zu holen, stehen schlecht.

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#17
 Von 
ich45
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 16x hilfreich)

Ich habe mit der Nochmieterein tlefoniert.
Sie sagt sie will ja raus und sucht dringend eine Wohnung,hat sogar schon mit dem Makler telefoniert,wartet noch auf Antwort.
Ich hoffe,das sich alles zum guten wendet.

Danke für eure Antworten....

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#18
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

Die jetzige Miererin ist für dich doch keine Ansprechpartnerin, mit der hast du doch nichts zu tun, halte dich vertragsgemäß an deinen VM, der muß dafür Sorge tragen, daß du einziehen kannst.

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"Das war -wie immer- meine unmaßgebliche persönliche Meinung!"

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#19
 Von 
Laird Mortimer
Status:
Lehrling
(1065 Beiträge, 205x hilfreich)

Der VM ist für die Mieterin eher eine theoretische Größe, der TE mit einem Möbelwagen vor der Tür kommt da schon viel plastischer.



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#20
 Von 
guest-12311.06.2010 13:11:34
Status:
Lehrling
(1365 Beiträge, 113x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#21
 Von 
guest-12311.06.2010 13:11:34
Status:
Lehrling
(1365 Beiträge, 113x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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