Ich habe eine dringende Frage, meine Freundin wollte sich eine Wohnung mieten und Ihre Mutter hat für sie den Vertrag unterzeichnet. Nach mehreren Rechnungen hat sich aber herraus gestellt dass meine Freundin sich die Wohnung gar nicht leisten kann. Jetzt wüsste ich gern wie lange kann man einen Mietvertrag zurück rufen und was muss man dafür tun? Das Problem ist aber, dass Kaution und die erste Monatsrate schon bezahlt sind.
Bitte antwortet mir schnell.
Mietvertrag zurückziehen
5. Dezember 2002
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Frage vom 5. Dezember 2002 | 21:17
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietvertrag zurückziehen
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 6. Dezember 2002 | 14:45
Von
Status: Lehrling (1337 Beiträge, 258x hilfreich)
Mangelnde Zahlungsfähigkeit ist kein Grund zur fristlosen Kündigung. Ein "zurückziehen" des Mietvertrages geht sowieso nicht mehr.
Bleibt die ordentliche Kündigung mit 3 Monaten Frist.
Gruß
michael@neubert.com
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