Hallo,
ich habe einen Mietvertrag unterschrieben und habe nun "Bauchweh",da der Vermieter sich nun mit einem anderen Gesicht zeigt(viele Gründe)
In meinem Mietvertrag steht unter Mietsicherheit: Der Mieter ist verpflichtet,dem Vermieter bis zum Beginn der Mietdauer eine Kaution in Höhe von.......€ zu leisten.Bis zum vollständigen Eingang der Mietsicherheit gilt der gesamte Mietvertrag als nicht abgeschlossen.
Könnte ich mich darauf berufen,wenn ich nun doch nicht einziehen möchte?
Danke für Eure Hilfe!
Lula
Mietvertrag(Kaution
5. September 2020
Thema abonnieren
Frage vom 5. September 2020 | 14:24
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietvertrag(Kaution
#1
Antwort vom 5. September 2020 | 15:12
Von
Status: Senior-Partner (6800 Beiträge, 2379x hilfreich)
Leider fehlt was wichtiges.
Betrifft der nicht genannte Betrag der Mietkaution eine oder drei Monatsmieten ?
#2
Antwort vom 5. September 2020 | 15:13
Von
Status: Senior-Partner (6357 Beiträge, 879x hilfreich)
Ich halte die Klausel für unwirksam.
Wenn du nicht einziehen willst, rede mit dem Vermieter.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 5. September 2020 | 15:18
Von
Status: Student (2979 Beiträge, 1395x hilfreich)
Zitat :gilt der gesamte Mietvertrag als nicht abgeschlossen.
Ist der Mietvertrag denn von dir und dem Vermieter schon unterschrieben?
#4
Antwort vom 5. September 2020 | 16:37
Von
Status: Senior-Partner (6357 Beiträge, 879x hilfreich)
Zitat :Hallo,
ich habe einen Mietvertrag unterschrieben und habe nun "Bauchweh",....
#5
Antwort vom 5. September 2020 | 19:03
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat :Leider fehlt was wichtiges.
Betrifft der nicht genannte Betrag der Mietkaution eine oder drei Monatsmieten ?
Mietkaution für 3 Monatsmieten
#6
Antwort vom 5. September 2020 | 19:04
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat :Zitat :gilt der gesamte Mietvertrag als nicht abgeschlossen.
Ist der Mietvertrag denn von dir und dem Vermieter schon unterschrieben?
Ja
#7
Antwort vom 5. September 2020 | 19:23
Von
Status: Student (2979 Beiträge, 1395x hilfreich)
Zitat :Ja
Dann herzlichen Glückwunsch zur neuen Wohnung. Kündigungsfrist 3 Monate: 31 12 2020, Vorausgesetzt der Vertrag ist unbefristet.
#8
Antwort vom 5. September 2020 | 19:27
Von
Status: Master (4518 Beiträge, 741x hilfreich)
Bei der Kaution ist Ratenzahlung möglich, innerhalb von 3 Monaten muss alles überwiesen sein.
Da ich die Kautionskonten bei der Hausbank von Haus und Grund habe, wird da sogar darauf hingewiesen und habe ich es auch schon so gehandhabt, als neuen Mietern die Kaution auf einmal zu viel war.
#9
Antwort vom 5. September 2020 | 19:28
Von
Status: Student (2979 Beiträge, 1395x hilfreich)
Zitat :Bis zum vollständigen Eingang der Mietsicherheit gilt der gesamte Mietvertrag als nicht abgeschlossen.
Laut Gesetz kannst du die Kaution in 3 gleichen Teilen Monat für Monat abbezahlen. Das kann auch der Vermieter nicht verhindern.
#10
Antwort vom 5. September 2020 | 21:19
Von
Status: Unbeschreiblich (50308 Beiträge, 17600x hilfreich)
Aber wenn Du die Wohnung doch nicht haben möchtest, dann kannst Du die Klausel nutzen und durch Nichtzahlung der Kaution den Mietvertrag den Mietvertrag aufheben.
Der Vermieter kann sich nämlich nicht auf die Unwirksamkeit der eigenen Klausel berufen.
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