Mietvertrag..altes oder neues Mietrecht?

11. Juli 2004 Thema abonnieren
 Von 
alex456
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietvertrag..altes oder neues Mietrecht?

Hallo,

wir haben einen Mietvertrag mit Verlängerungsklausel, der sich jedes Jahr um ein weiteres verlängert, falls nicht 3 Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird.

Unterschrieben haben wir den Vertrag am 27.08.2001 und das Mietverhältnis begann am 15.9.2001.

Wann ist es nun möglich den Vetrag zu kündigen bzw. ist auf diesen Vertrag noch altes oder neues Mietrecht anzuwenden ?

Bei Unterschrift (am 27.8.2001) war ja noch das alte Mietrecht gültig, somit könnten wir einmal im Jahr kündigen. Lieber wäre es uns natürlich, wenn neues Mietrecht gelten würde, so könnten wir innerhalb einer Frist von 3 Monaten ausziehen :)

Ich wäre für Eure Ratschläge sehr dankbar!

schöne Grüsse

alex


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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
alex456
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

sorry nochmal

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#2
 Von 
guest123-70
Status:
Schüler
(302 Beiträge, 102x hilfreich)

Hallo Alex

(Normaleweise) beginnen Verträge mit Beignn die Leistung, Meite..etc und nicht mit die Unterschreibungsdatum.

Cats



-- Editiert von cats am 11.07.2004 21:25:28

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#3
 Von 
upb
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Also die Rechtsfrage wurde nach Inkrafttreten des Mietrechtsreformgesetzes etwas kontrovers diskutiert. Schnell herrschte aber Klarheit, dass entscheidend das Datum des Mietvertragsabschlusses ist (sie AG Nordhorn NZM 2002, 654 = WuM 2002, 310 und Jansen NJW 2001, 3151 und Stürzer NZM 2001, 825). Hier gilt also auf jeden alt altes Mietrecht.

Mietverträge mit Verlängerungsoption sind wenn sie vor dem 1.9.2001 abgeschlossen wurden wirksam (LG Hamburg NZM 2001, 340; LG Berlin NZM 1999, 305). Seit 1.9.2001 sind solche Klauseln unwirksam.

Kündigung bis Mitte Juli 2004 (Eilt also !!!!!!!!) mit Wirkung 15.9.2004.

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#4
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 852x hilfreich)

@upd
Ist nur zu bestätigen!

Gruß!
odil

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest123-70
Status:
Schüler
(302 Beiträge, 102x hilfreich)

@upd

High Level GUDGE? LAWER? A GOOD STUDENT?

Anyway TÜV approved.

Cats


0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
alex456
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

erstmal danke für Eure antworten.

Wie ich gerade festgestellt habe, ist es für eine Kündigung dann doch zu spät.

Es steht zusätzlich im Mietvertrag, dass die Kündigung spätestens 3 Monate vor Ablauf (das wäre JUNI gewesen) erfolgen muss Weiterhin muss die Kündigung schriftlich bis zum dritten Werktag des ersten Kündigungmonats zugehen.

Naja da haetten wir uns doch schon mal etwas früher informieren sollen, zum Glück haben wir noch keinen anderen Mietvertrag unterschrieben.

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