Mietvertragsfehler nachträglich durch Vermieter korrigiert!

18. Dezember 2006 Thema abonnieren
 Von 
MarcusA.
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietvertragsfehler nachträglich durch Vermieter korrigiert!

Hallo,
kann mir bitte Jemand meine Möglichkeiten bei folgenden Fall
aufzeigen?
Also, ich habe einen MV.unterschrieben bei welchen als Nettom. 380€+150€ Nebenkosten und als Gesamtmiete 520€ steht.
Nun habe ich diesen von dem Verm.mit dem Vermerk zurück bekommen, er habe sich verrechnet u.den Gesamtbetrag auf den MV.handschriftlich auf 530€korrigiert. Nun fühle ich mich betrogen, da d.Verm.u.ich
uns im Vorraus mündlich auf 520€ Gesamtmiete geeingt hatten und ich den Einzellbeträgen im MV.keine Beachtung geschenkt habe.
Wäre sehr nett wenn Jemand mir
meine Möglichkeiten aufzeigt.
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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Entscheidend ist die Kaltmiete. Die Nebenkosten sind ja eh nur eine Vorauszahlung, bei denen die tatsächliche Abrechnung erst noch erfolgen muß.
Wenn die Kaltmiete 380,- war, dann handelt es sich ja offensichtlich nur um einen rechenfehler, der korrigiert worden ist.
Bzgl der Nebenkosten ist es immer besser etwas mehr im Monat zu zahlen, als dann am Jahresende die dicke Rechnung einzufahren.

Wenn also die Kaltmiete von Anfang an bei 380 lag, dann ist der Mietvertrag in Ordnung. Zudem spricht die Schreibweise 380+150 = 520 für einen eindeutigen Rechenfehler und nicht für eine betrügerische Absicht.

Gruß Justice

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#2
 Von 
MarcusA.
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
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