Mietvertragsgültigkeit bei fehlender Unterschrift des Vermieters?

3. August 2006 Thema abonnieren
 Von 
sylvie-marie
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietvertragsgültigkeit bei fehlender Unterschrift des Vermieters?

Hallo,

ich Miete gerade eine neue Wohnung an und wundere mich über folgenden Sachverhalt zum Mietvertragsschluss:

Die Wohnung fand ich über einen Immo-Makler, der die Wohnung im Auftrag des Vermieters (hier eine Hausverwaltungsgesellschaft, die den eigentlichen Vermieter vertritt) vermittelt.

Der Immo-Makler schickte mir nun beide Mietvertragsexemplare noch ohne Unterschrift des Vermieters und schrieb mir aber dazu: "Bitte unterzeichnen Sie beide Exemplare und schicken Sie diese an unser Büro zurück. Sobald der Mietvertrag von Ihnen unterzeichnet ist, ist dieser rechtswirksam. [...]".

Ich meine aber, dass der Mietvertrag als zweiseitiges Rechtsgeschäft doch gar nicht rechtswirksam sein kann, solange nicht *beide* Parteien unterschrieben haben, oder? Auf meine Nachfrage hin beharrte der Makler aber auf der Richtigkeit seiner Aussage - was ich sage, stimme zwar grundsätzlich bei Verträgen, bei Mietverträgen sei dies jedoch anders. Die entsprechende Rechtsquelle konnte er mir aber nicht nennen. Wer weiss da mehr?

Dann schrieb mir der Immo-Makler noch: "Die Kaution in Höhe von drei Kaltmonatsmieten überweisen Sie bitte auf das [...] Verwalterkonto. Wenn uns die Hausverwaltung den Eingang des Geldes bestätigt hat, bekommen Sie von uns den gegengezeichneten Mietvertrag und die Kautionsquittung per Post zurück."

Nanu, das kam mir reichlich komisch vor. Ich weiss von der Fälligkeit der Kaution bei Einzug und vom Mieterrecht der Zahlung in 3 Raten je zum Monatsersten. Aber hier wird ja die Aushändigung meines Mietvertragsexemplars bzw. die Unterschrift des Vermieters sogar von der *vorherigen* Zahlung der Kaution abhängig gemacht. Ist das überhaupt rechtens?

Inzwischen habe ich dem Makler gegenüber klar gestellt, dass ich zwar bereit bin, die Kaution in einem Betrag und auch schon ab Mietvertragsunterschrift (beider Parteien) zu leisten, dass ich aber keine Kaution ohne *sofortigen*, gleichzeitigen Erhalt des Mietvertrags überweisen werde. Nun ist ein Mietvertrags- und Kautionsübergabetermin mit der Hausverwaltung für überworgen festgelegt worden (anstelle Erledigung über den Postweg). (Hinweis: Mietvertragsbeginn ist der 1.10., Unterschriftstermin 05.08.).

Verhalte ich mich richtig bzw. sinnvoll? Könnte ich auch beim Termin noch auf mein Recht auf ratenweise Kautionszahlung zurückkommen? Darf ein Vermieter das Zustandekommen eines Mietvertrags davon abhängig machen, dass die Kaution - in meinem Falle doch lange im Voraus - überwiesen wird?

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guest123-616
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