Unsere Nachbarin hat eine ziemlich komische Zusatzklausel in ihrem Mietvertrag: Es ist ihr untersagt, jegliche Löcher in der Wohnung anzubringen - also nicht nur im Bad. Sie wollte z.B. auf der Terrasse einen Haken zum Kleiderlüften anbringen. Dies erlaubt ihr der Vermieter nicht. Weiter heißt es: Bringt Sie trotzdem Gegenstände durch Bohren, Dübeln usw. an, muss sie diese Gegenstände in der Wohnung belassen. So, wie das dasteht, geht z.B. die angebrachte Duschabtrennung oder auch die auf der Terrasse installierte Markise durch diese Klausel in das Eigentum des Vermieters über.
Das kann doch nicht zulässig sein, oder?
Weiß jemand, ob es dazu irgendwo ein Urteil gibt? Wenn ja, wo?
Danke im Voraus für die Info
Mietvertragsklausel
17. Mai 2004
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Frage vom 17. Mai 2004 | 10:24
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietvertragsklausel
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#1
Antwort vom 17. Mai 2004 | 15:55
Von
Status: Schüler (237 Beiträge, 14x hilfreich)
Ich kann mir nicht vorstellen das das zulässig ist. Das wäre genauso wenn man von 22- 6Uhr nicht duschen darf.
Es gibt sogar Gerichtsurteile wo 40 Bohrlöcher im Bad zulässig sind.
Grüße
tomtom
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