Mietvertragsklausel

17. Mai 2004 Thema abonnieren
 Von 
Adiemo
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietvertragsklausel

Unsere Nachbarin hat eine ziemlich komische Zusatzklausel in ihrem Mietvertrag: Es ist ihr untersagt, jegliche Löcher in der Wohnung anzubringen - also nicht nur im Bad. Sie wollte z.B. auf der Terrasse einen Haken zum Kleiderlüften anbringen. Dies erlaubt ihr der Vermieter nicht. Weiter heißt es: Bringt Sie trotzdem Gegenstände durch Bohren, Dübeln usw. an, muss sie diese Gegenstände in der Wohnung belassen. So, wie das dasteht, geht z.B. die angebrachte Duschabtrennung oder auch die auf der Terrasse installierte Markise durch diese Klausel in das Eigentum des Vermieters über.

Das kann doch nicht zulässig sein, oder?

Weiß jemand, ob es dazu irgendwo ein Urteil gibt? Wenn ja, wo?

Danke im Voraus für die Info

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
tomtom82
Status:
Schüler
(237 Beiträge, 14x hilfreich)

Ich kann mir nicht vorstellen das das zulässig ist. Das wäre genauso wenn man von 22- 6Uhr nicht duschen darf.
Es gibt sogar Gerichtsurteile wo 40 Bohrlöcher im Bad zulässig sind.

Grüße

tomtom

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"Wer einen Fehler begangen hat und ihn nicht korrigiert, begeht einen weiteren Fehler."

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