Guten Abend ich hab da mal eine Frage und zwar wollen wir eigentlich im September in eine neue Wohnung ziehen, nur leider sind wir ein Jahr an unsere jetzige Wohnung gebunden und bei dieser Klausel im Mietvertrag
blicken wir grad einfach nicht durch ob wir im September umziehen können oder ob wir erst dann kündigen können und quasi erst im Dezember ausziehen zwecks diesen 3 Monaten Kündigungsfrist. Ich hoffe ihr habt eine Idee für mich.
"Das Mietverhältnis beginnt am 01.09.2019 und läuft auf unbestimmte Zeit. Die Mietparteien verzichten wechselseitig bis zum 31.08.2020 auf ihr Recht zu kündigen dieses Mietvertrag. Eine Kündigung ist erstmals nach Ablauf des vorgenannten Zeitraums mit der gesetzlichen Frist zulässig. Beträgt der Kündigungsverzicht 4 Jahre, so ist eine Kündigung zum Ablauf des Zeitraums zulässig. Vor dem Verzicht bleibt das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund und zur außerordentlichen Kündigung mit gesetzlicher Frist unberührt. "
Mietvertragskündigungsrecht
12. Februar 2020
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Frage vom 12. Februar 2020 | 21:24
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietvertragskündigungsrecht
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#1
Antwort vom 12. Februar 2020 | 21:42
Von
Status: Unbeschreiblich (119546 Beiträge, 39737x hilfreich)
Zitatob wir im September umziehen können :
Ausziehen könnt ihr jederzeit - sogar schon morgen.
Kündigen könnt ihr aber erstmals am 01.09.2020.
#2
Antwort vom 13. Februar 2020 | 00:13
Von
Status: Weiser (16466 Beiträge, 9282x hilfreich)
Zitat:Kündigen könnt ihr aber erstmals am 01.09.2020.
Und da dann noch die gesetzliche Kündigungsfrist eingehalten werden muss, endet der Mietvertrag frühestens am 30.11.20.
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#3
Antwort vom 13. Februar 2020 | 00:35
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vielen Dank. Und wenn wir einen Nachmieter für September finden würden? Würde es dann funktionieren?
#4
Antwort vom 13. Februar 2020 | 08:08
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3204x hilfreich)
Nur wenn der Vermieter sich auf solch einen Handel einlässt, das kann er, muss er aber nicht. Hier würde ich empfehlen mit dem Vermieter zu sprechen, und alles, aber wirklich alles, was ausgehandelt wird schriftlich zu fixieren.
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