Mietvertragsverlängerung bei Kostenübernehme von Renovierungsarbeiten

2. Juni 2016 Thema abonnieren
 Von 
a.nuck
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietvertragsverlängerung bei Kostenübernehme von Renovierungsarbeiten

Hallo,

ich habe folgende Frage bzw. Anliegen. Kurz zum Sachverhalt. Wir sind am 01.01. umgezogen. Dies wurde nötig, da im Februar unsere Tochter geboren ist. Anfang Dezember hatten wir die Zusage für die Wohnung erhalten. Kurz vor Weihnachten fand die Wohnungsübergabe statt. Dies erfolge in den späten Nachmittagsstunden. Die Lichtverhältnisse waren schlecht und die Marklerin brachte eine Lame mit, damit man etwas in der Wohnung sehen konnte. Zwischen Weihnachten und Neujahr war der Umzug geplant. Die Wände wollten wir zuvor streichen. Jedoch stellte der Maler sofort fest, dass die Tapete zich-fach überstrichen wurde und kaum noch an den Wänden hielt. Der Maler riet uns, dies sofort bei der Hausverwaltung und dem Vermieter zu melden, da unter diesen Bedingungen alles neu Tapeziert werden musste. Aufgrund der Feiertage erhielten wir erst zum Jahresbeginn eine Antwort von der Hausverwaltung. Auch die Auslegware in zwei Zimmern war stark abgenutzt. Dies war leider bei der Wohnungsübergabe nicht so genau zu erkennen. Wir renovierten die Wohnung über die Weihnachtsfeiertage und investierten dafür unser privates Geld. Die Tapetenbahnen konnte man mit einem Zug komplett von den Wänden lösen und die Tapetenbahnen "standen durch die Farbschichten fast von allein. Außerdem waren kleine Putzschäden an den Wänden sichtbar. Diese wurden fachgerecht beseitigt. Das Ausmaß der Schäden wurde erst währen der Tapetenentfernung sichtbar. Wir hatten keine Wahl und mussten die Arbeiten durchführen, denn der Umzug stand am 30. und 31.12. an. Ich machte von allen Schäden Fotografien. Diese sandte ich dem Wohnungseigentümer/Vermieter und der Hausverwaltung zu. Die reinen Materialkosten für Farben, Tapete, Auslegware usw. beliefen sich auf 786 Euro. Die Rechnungen übergab ich dem Wohnungseigentümer und bat ihn, diese Kosten zu übernehmen oder sich zumindest daran zu beteiligen. Ich erklärte mich bereit die Handwerkerkosten in Höhe von rund 600 Euro zu übernehmen. Ende Mai kam der Wohnungseigentümer/Vermieter zu uns und machte uns das Angebot, 500 Euro zu übernehmen. Mehr gäbe er grundsätzlich nicht war seine Antwort. Im Gegenzug für die 500 Euro verlangte er, dass wir einen 5 Jahres-Mietvertrag unterschreiben. Diese Mietvertragsergänzung erhielten wir wenige Tage danach von der Hausverwaltung.
Der Wohnungseigentümer/Vermieter meinte, dass die Wohnung sehr gut renoviert wurde.

Meine Frage wäre nun, ist dies überhaupt zulässig? Darf er für die 500 Euro eine Verlängerung von 5 Jahren verlangen?

Das ganze fühlt sich für uns wie ein Knäbelvertrag an. Nach dem Motto, entweder ihr unterschreibt oder ihr bleibt auf den gesamten Kosten sitzen.
Mein Fehler war, dass ich bei der Wohnungsübergabe, die Mängel an den Wänden und der Auslegware aufgrund der schlechten Lichtverhältnisse in der späten Nachmittagsstunden und der Winterzeit nicht so genau erkannt hatte. In der Wohnung war ohnehin zu diesem Zeitpunkt keine Lampen montiert. Der Vermieter hat nun eine super renovierte Wohnung und hat bisher nichts dazu bezahlt.

Was kann ich nun tun um nicht auf den gesamten Kosten in Höhe von 1500 Euro sitzen zu bleiben?
Gibt es irgendeine Rechtsgrundlage für solch eine Vertragsverlängerung?


Beste Grüße!

Andi

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Man muss weder den 5-Jahres-Vertrag unterschreiben noch muss der Vermieter etwas dazugeben. Es hört sich nicht nach Mängeln an, sondern dass die Wohnung einfach unrenoviert übergeben wurde. Kommt häufig vor, dass man das zu Beginn übernimmt und dafür zum Auszug nicht mehr. Oder umgekehrt. Gab es vor der Übergabe keine Besichtigung? Die Handwerkerrechnung kann man bei der Steuer angeben.

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#2
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9889 Beiträge, 4481x hilfreich)

Zitat:
Meine Frage wäre nun, ist dies überhaupt zulässig? Darf er für die 500 Euro eine Verlängerung von 5 Jahren verlangen?

Bitte etwas konkreter, was genau der Vermieter möchte. Möchte er einen beidseitigen oder einseitigen Kündigungsverzicht oder einen Zeitmietvertrag? Handelt es sich aktuell um einen unbefristeten Mietvertrag?

Allgemeine Antwort: Grundsätzlich kann man erstmal alles verlangen. Es steht euch frei, dieser Vertragsänderung nicht zuzustimmen. Auf einem anderen Blatt steht, ob die dann möglicherweise vereinbarten Klauseln rechtlich gültig sind. Da muss man in diesem Fall jedoch sehr stark aufpassen. Viele Mietvertragsklauseln sind deshalb ungültig, weil sie als Allgemeine Geschäftsbedingungen zählen und damit der Inhaltskontrolle laut BGB unterliegen. Individuelle Vereinbarungen, wie sie hier vorliegen würden, unterliegen nicht der Inhaltskontrolle. Da kann also viel mehr gültig sein als bei AGB-Klauseln.

Zitat:
Was kann ich nun tun um nicht auf den gesamten Kosten in Höhe von 1500 Euro sitzen zu bleiben?

Wenig. Man kann diskutieren, ob dir die Wohnung im vertraglich vereinbarten Zustand übergeben wurde. Man kann auch diskutieren, ob § 536b BGB zutrifft oder ob ihr wegen der Sichtverhältnisse die Mängel nicht sehen konntet. Wenn man letzteres annimmt, dann wäre theoretisch nach § 536a BGB möglich. Praktisch ist es jedoch so, dass ihr offenbar erst ab dem 1.1. die Wohnung gemietet habt, die Renovierungen durch euch aber bereits vor Mietbeginn stattfanden. Damit kann meiner Meinung nach der Vermieter noch gar nicht im Verzug gewesen sein, da euch die Wohnung wohl erst ab dem 1.1. rechtlich zustand. Und ohne Verzug des Vermieters wird es schwer, einen Schadensersatz einzuklagen.

Man sollte sich aber schon überlegen, ob man das 500 Euro Angebot annimmt. Aktuell habt ihr gute Chancen zu beweisen, dass ihr die Wohnung renovierungsbedürftig übernommen habt. Damit seid ihr laut BGH Urteil vermutlich nicht zu Schönheitsreparaturen verpflichtet (egal was im Mietvertrag steht). Bei Auszug müsst ihr also nur ausziehen und die Wohnung besenrein hinterlassen. Das ist durchaus ein Vorteil. Mit ist nicht klar, ob ihr diesen Vorteil verliert, wenn ihr das Angebot des Vermieters annimmt.

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#3
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Da muss man in diesem Fall jedoch sehr stark aufpassen. Viele Mietvertragsklauseln sind deshalb ungültig, weil sie als Allgemeine Geschäftsbedingungen zählen und damit der Inhaltskontrolle laut BGB unterliegen. Individuelle Vereinbarungen, wie sie hier vorliegen würden, unterliegen nicht der Inhaltskontrolle. Da kann also viel mehr gültig sein als bei AGB-Klauseln.


Ich würde auch meinen, dass man hier gerade eine Individualklausel aushandelt, aus der man später gaaaanz schwer rauskommt.

Das Kind ist jetzt in den Brunnen gefallen. Ihr hättet gleich am Anfang die Mängel (?) dem vermieter schriftlich anzeigen müssen und ihn auffordern, diese zu beheben. Nun habt Ihr das selber getan und fertig.

Ich würde das jetzt dabei belassen, diese 500 EUR wären es mit nicht wert, mich so lange zu binden.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 627x hilfreich)

Anfang Dezember hatten wir die Zusage für die Wohnung erhalten.

Da war doch sicher vorher eine Besichtigung.

dass die Tapete zich-fach überstrichen wurde

Das kann man sehen.
Auslegware in zwei Zimmern war stark abgenutzt.
Die war bei der Besichtigung neu, aber drei Wochen später stark abgenutzt ?

Mein Fehler war, dass ich bei der Wohnungsübergabe, die Mängel

Nein, das war bereits bei der Besichtigung so.

Das Angebot des Vermieters ist doch mehr als grosszügig.
Von mir bekämst du nichts.
Mach es oder lass es.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9889 Beiträge, 4481x hilfreich)

Zitat (von werner_r):
Das Angebot des Vermieters ist doch mehr als grosszügig.

Zu den genauen Bedingungen gibt es ja noch wenige Informationen. Aber so wirklich grosszügig klingt es für mich nicht. Wenn das eine Individualvereinbarung ist, dann wäre eventuell sogar ein einseitiger Kündigungsverzicht möglich. Zudem könnte dann eine eventuell vorhandene Schönheitsreparaturenklausel wieder gültig werden und dann wäre bei Auszug nochmal eine Renovierung fällig. Bei beidem möchte ich mich zwar nicht unbedingt festlegen, aber man sollte da schon sehr genau auf die Bedingungen achten.

500 Euro sind recht wenig, wenn dann beim Auszug nochmal renoviert werden muss und zudem der Mieter 5 Jahre nicht kündigen kann. So etwas kann sich zu einem massiven Problem ausweiten, wenn z.B. beim nächsten mal Drillinge kommen oder wenn arbeitsbedingt ein Umzug notwendig wird. Da eine Kündigung dann innerhalb der 5 Jahre nicht möglich ist, verlangen Vermieter gerne happige "Strafzahlungen" für eine einvernehmliche Auflösung des Mietvertrages. Diese werden in der Regel wohl deutlich über 500 Euro liegen und dann wird's für den Mieter endgültig zu einem sehr schlechten Deal.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
a.nuck
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo an alle und vielen Dank erst einmal für all die Antworten.

Es gab im Vorfeld eine kurze Wohnungsbesichtigung. Jedoch konnte ich nicht erkennen, dass z.B. die Tapete keine richtige Haftung mehr an der Wand hatte. Das fiel erst dem Maler auf, als er die ersten zwei Bahnen mit Farbe bestrich. Es bildeten sich sofort Blasen. Er schaute genauer nach und stellte fest, dass die Tapete nur an den Stößen hielt. Es war so auch für den Maler nicht sofort erkennbar. Die Putzschäden daruter hatte ich erkannt. Ich bin selbst Handwerker und konnte die Schäden beseitigen.
Das ganze Problem war, dass wir von der Hausverwaltung eine mündliche Zusage bei der Wohnungsbesichtigung erhalten hatten und wir sollten innerhalb von zwei Monaten einziehen. Wir teilten der Marklerin mit, dass wir in der alten Wohnung eine Kündigungsfrist von drei Monaten haben, das ginge nicht. Laut Marklerin sollten wir sofort kündigen und dann eben für den letzten Monat für beide Wohnungen die Miete zahlen. Sonst wird die Wohnung an jemanden anderen weitergegeben. Wir stimmten zu und kündigten unsere Wohnung zum 31.12. Zwei bis drei Wochen nach der Wohnungsbesichtigung wendeten wir uns an die Markerin bezüglich des Mietvertrages. Uns wurde mitgeteiltt, dass es in Arbeit sei. Wir warteten weiter. Anfang November riefen wir erneut bei der Marklerin/Hausverwaltung an. Die Marklerin meinte, dass sie die Wohnung jemanden anderen geben würde. Wir hätten unsere Wohnung gar nicht kündigen dürfen. Ich war stinksauer und organisierte mir die Kontaktdaten des Hauseigentümers/Vermieters und teilte ihm den Vorfall mit. Er meinte dass er sich darum kümmere. Weitere zwei Wochen später erhielten wir die Aufforderung, eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung von unseren bisherigen Vermieten der Hausverwaltung bzw. Marklerin zuzusenden sowie eine Selbstauskunft. Außerdem sollten wir ein Mietkautionskonto anlegen. Dies taten wir umgehend. Anfang Dezember wurde uns dann endlich der Mietvertrag zugesandt. Die Schlüsselübergabe seitens der Marklerin erfolgte erst am 21.12. bei wie erwähnten sehr schlechten Lichtverhältnissen da es später Nachmittag war und keine Lampen in der Wohnung vorhanden waren. Das Probelm mit der Auslegware teilte ich der Marklerin und dem Wohungseigentümer bereits bei der Schlüsselübergabe mit. Der Wohnungseigentümer meinte, dass er erst irgendwann im kommenden Jahr jemanden organisieren könne, der die Auslegware erneuern würde. Nur mussten wir den Umzug über die Feiertage erledigen, da die alte Wohnung zum 31.12. gekündigt war. Wir hatten gar keine Wahl, die Arbeiten umgehend selbst durchzuführen. Am 26.12. kam der Maler und dann tauchten die Probleme an den Wänden auf. Dies teilte ich sofort der Hausverwaltung und dem Eigentümer schriftlich inkl. Fotos mit und fragte nach einer Kostenbeteiligung.
Die gesamten freien Tage arbeitet ich in der Wohnung und erledigte mit freunden den Umzug.
Der Wohnungseigentümer teilte mir mit, dass er sich bei seinem nächsten Besuch in unserer Gegend, sich die Wohnung ansehen würde und wir über eine finazielle Beteiligung reden würden.
Dies geschah nun im Mai. Nur hatten wir nicht damit gerechnet, dass er von uns erwarte, für die 500 Euro einen 5 Jahresmietvertrag zu unterschreiben. Es handelt sich um einen Zeitmietvertrag würde ich meinen. Wir müssen uns verpflichten 5 Jahre in der Wohnung zu bleiben oder wir organisieren einen anderen Mieter für die Wohnung, falls wir eher ausziehen sollten. In unserem jetzigen Mietvertrag steht bereits, dass wir uns verpflichten, mind. 2 Jahre in der Wohnung zu bleiben. Dem Eigentümer teilten wir bei seinem Besuch mit, dass wir doch gar nicht wissen, was in 5 Jahren sei. Vielleicht ist etwas mit unseren Eltern, diese sind Rentner und könnten Hilfe-, Pflegebedürftig werden. Außerdem möchten wir gern noch ein zweites Kind. Dann wird es in dieser kleinen 3 Raum-Wohnung etwas zu eng. Dies interessierte ihn wenig. Er meinte die Hausverwaltung würde uns den Vertrag zusenden und wir könnten dann entscheiden ob wir unterschreiben oder nicht. Ich erwarte ja nicht dass er die gesamten Kosten übernimmt. Aber eine Beteiligung ohne solch einen Knäbelvertrag wäre nur fair finde ich.

Beste Grüße!

Andi

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Ich würde Euch raten, dieses Erlebnis unter "Lebenserfahrung" zu verbuchen.

Ihr habt so ziemlich alles was nur geht falsch gemacht. Wohnung gekündigt ohne einen neuen Mietvertrag in der Hand zu haben, die Mängel einfach beseitigt, ohne den Vermieter dazu aufzufordern......

Das ist jetzt alles zu spät, lasst das mit dem 5-Jahresvertrag sein und fertig.

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