Liebe Forumgemeinde,
ich weiß nicht ob ich hier richtig bin mit meinem Anliegen, jedoch versuche ich mein Glück. Habe Ende Januar ein Auto bei Sixt gemietet, verlief alles reibungslos, habe Rechnung erhalten und Kaution kam auch zurück. Nun bekam ich einen Monat später eine E-Mail von Sixt in welcher es um einen von mir (angeblich) verursachten Schaden geht. Ihr angehängt war ein TÜV- Gutachten: Kratzer am Kühlergrill, Motorhaube vorn Kratzer und Dellen... Reparaturkosten 2600€, welche ich nun bezahlen soll.
Habe darauf geantwortet das ich den Schaden nicht verursacht habe und die Bilder+ Schadensprotokoll der Niederlassung haben möchte. Als Antwort kamen Bilder (Auto stand nicht an der Stelle wo ich es abgestellt habe) wo kein Datum bzw. Uhrzeit hinterlegt sind. Ein Protokoll gab's nicht.
Ich bin mir sicher das der Schaden schon vorher bestand, habe den Vertrag nur überflogen und da stand 'Kennzeichen vorn verbogen' 'Kratzer Stoßfänger vorn rechts'.. dachte das wird schon passen was da aufgelistet ist. Leider war es nicht so.
Ich weiß das es dumm von mir war das Auto nicht genau anzuschauen bzw. eine Versicherung abzuschließen.
Nun meine Frage: wie stehen meine Chancen? Widerspruch einlegen? Anwalt aufsuchen? Besteht meinerseits überhaupt eine Chance da raus zu kommen?
Danke und Grüße
fridO
Mietwagen Schaden Sixt
Fragen zur Miete?
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Wenn Sie den Schaden nicht verursacht haben, warum wollen Sie denn bezahlen? Ein Anwalt ist immer gut in solch einer Sache besser wäre es dann noch wenn Sie Rechtsschutz versichert sind, Hatten Sie einen Unfall mit dem Fahrzeug?
Nein hatte ich nicht, bin auch nur 100km gefahren.
Aber nun bin ich ja in der Pflicht zu beweisen das der Schaden schon vorher bestand.
Grüße
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ZitatAber nun bin ich ja in der Pflicht zu beweisen das der Schaden schon vorher bestand. :
Wie kommt man denn darauf?
Wie fand die Rückgabe denn ganz genau statt?
Da sind evtl. inzwischen schon XX andere mit dem Wagen gefahren.ZitatNun bekam ich einen Monat später :
Wie fand denn die Rückgabe statt?Zitatverlief alles reibungslos :
Zitatkommt :
Na weil ich ja bei der Übernahme des Fahrzeugs dafür unterschrieben habe...leider ohne alle Mängel zu melden
Ja Rückgabe war: Fahrzeug abgestellt und Schlüssel in der Niederlassung abgegeben
Kein Sixt-Mitarbeiter hat bei der Rückgabe kontrolliert? War das nachts?ZitatSchlüssel in der Niederlassung abgegeben :
Sondern wie? Waren die jetzt behaupteten Mängel/Schäden bei der Übernahme etwa doch schon vorhanden?ZitatLeider war es nicht so. :
ZitatKratzer am Kühlergrill, Motorhaube vorn Kratzer und Dellen... :
Das macht Sixt mE nicht, bevor nicht der Wagen gecheckt wurde.Zitatund Kaution kam auch zurück. :
Wenn ich den Mietwagen zurückgebe, gehe ich mit einem Mitarbeiter der Firma um das Fahrzeug herum. Der Mitarbeiter guckt auch und lässt mich dann die Rückgabe per Unterschrift bestätigen. Wenn er keine (neuen) Schäden findet, steht auch nichts auf dem Rückgabebogen.
Ich kann das nicht gewesen sein. Es ist egal, wie viele km ich gefahren bin oder was nun an Rep-Kosten verlangt werden.
Ob Sie einen Unfall hatten eigentlich davon ab welche Strecke sie gefahren sind. Sie können auch in der von 5 m das Auto zu Schrott fahren.
Es ist aber tatsächlich recht ungewöhnlich, dass die Schadensmeldung erst vier Wochen nach Rückgabe erfolgte. In der Regel melden sich Autovermieter sofort bei Sichtung der Mängel.
ZitatAls Antwort kamen Bilder (Auto stand nicht an der Stelle wo ich es abgestellt habe) wo kein Datum bzw. Uhrzeit hinterlegt sind. Ein Protokoll gab's nicht. :
Allein diese beiden Umstände reichen doch aus, die Forderung entspannt zurück zu weisen. Sixt muss im Zweifel Beweise liefern und nicht du.
Zitat:Aber nun bin ich ja in der Pflicht zu beweisen das der Schaden schon vorher bestand.
Nein!
Sixt ist in der vollen Beweispflicht, dass Sie den Schaden verursacht hatten. Gerade bei einer so stark verzögerten Schadensmeldung seitens Sixt ist die Beweispflicht noch größer.
Okay also schreiben das Auto bewegt wurde, Bilder auf welchen Datum und Uhrzeit ersichtlich ist und ein Schadensprotokoll?
Auch ein Widerspruch schreiben?
Grüße
Besser wäre es, wenn du jetzt gar nichts mehr an Sixt schreibst.
Ich frag nochmal:
ZitatKein Sixt-Mitarbeiter hat bei der Rückgabe kontrolliert? War das nachts? :
Das genügt. Sixt ist am Zuge. Du brauchst nichts nochmals erklären.ZitatHabe darauf geantwortet das ich den Schaden nicht verursacht habe und die Bilder+ Schadensprotokoll der Niederlassung haben möchte. Als Antwort kamen Bilder (Auto stand nicht an der Stelle wo ich es abgestellt habe) wo kein Datum bzw. Uhrzeit hinterlegt sind. Ein Protokoll gab's nicht. :
Bitte abwarten...
ZitatBesser wäre es, wenn du jetzt gar nichts mehr an Sixt schreibst. :
So ist es.
Ich würde erst mal die Kommunikation einstellen.
Wenn die sich wieder melden, hier posten.
Sollten die anrufen, nicht dran gehen bzw. nichts sagen bzw. nur "Ich weis nicht was sie von mir wollen, machen sie das bitte schriftlich" und dann auflegen.
Erstmal Danke für die hilfreichen Antworten!
Also die Rückgabe war abends ca. 19:00 Uhr so:
Ins Sixthaus rein, Schlüssel abgegeben, Frage ob alles in Ordnung war, mit ja beantwortet, Tschüss schönen Abend
Der Mitarbeiter wird dann wahrscheinlich raus gehen, Fahrzeug anschauen, Tank voll, km-Stand ablesen...
Die letzte Mail war ja die mit Bildern der Niederlassung und die Aufforderung bis 15.03.. zu zahlen. Also sollte ich nicht mehr reagieren? Ich bisher weder einen Brief noch Anruf bekommen zwecks Stellungnahme... alles nur per Mail... Wahrscheinlich hätte ich nie darauf reagieren sollen?
ZitatWahrscheinlich hätte ich nie darauf reagieren sollen? :
Wäre besser gewesen, ja.
Ok dann warte ich ab. Wäre ein Gespräch mit einem Anwalt trotzdem sinnvoll?
ZitatOk dann warte ich ab. Wäre ein Gespräch mit einem Anwalt trotzdem sinnvoll? :
Für den Anwalt sicherlich, gibt ja Gebühren. Warten Sie einfach ab ob da was schriftliches kommt, dann mit dem Brief können Sie dann zum Anwalt gehen.
Das war absolut ausreichend - vor allem, wenn es der Wahrheit entsprach.ZitatHabe darauf geantwortet das ich den Schaden nicht verursacht habe... :
Bereits das war nicht notwendig - aber IMO unschädlich. Denn zum Abgleich mit der Erinnerung und der bei der Übernahme des Wagens dokumentierten Schäden macht das auch noch Sinn.Zitat... und die Bilder+ Schadensprotokoll der Niederlassung haben möchte. :
Und, zeigten die Bilder Schäden, die nicht schon gewesen waren? Aber selbst wenn, wie will man begründen, dass die Schäden von Dir zu verantworten sind? Vier Wochen nach Rückgabe der Fahrzeugs und zwischenzeitlich erfolgter Rückzahlung der Kaution?ZitatAls Antwort kamen Bilder (Auto stand nicht an der Stelle wo ich es abgestellt habe) wo kein Datum bzw. Uhrzeit hinterlegt sind. Ein Protokoll gab's nicht. :
Kann man machen, ist aber nicht klug!ZitatAlso die Rückgabe war abends ca. 19:00 Uhr so: :
Ins Sixthaus rein, Schlüssel abgegeben, Frage ob alles in Ordnung war, mit ja beantwortet, Tschüss schönen Abend
Man stellt den Wagen wo ab, wo ausreichend Beluchtung für ein paar Handyfotos ist. Die fertigt man so, dass Schäden erkennbar wären - und man fotografiert den Tachostand. Dann rein in's Häusle. Dort schreibt man Datum, Uhrzeit und Tachostand auf den Übernahmezettel. Dazu noch der Hinweis, dass keine (weiteren) Schäden verursacht wurden. Den Mitarbeiter möchte ich sehen, der das unterschreibt bevor er seinen Hintern zum Auto bewegt und einen Rundgang gemacht hat.
(übernimmt man ein Fahrzeug mit sichtbaren Macken, macht man auch davon Fotos bei der Übernahme)
Trotz obiger Versäumnisse sind alleine wegen der erheblichen Zeitdauer bis zur Geltendmachung der Ersatzansprüche diese kurz und knapp zurückzuweisen. Oder müsstest Du dabei ein schlechtes Gewissen haben?
VG
Roland
Ja die Bilder zeigten die Schäden die ich angeblich verursacht habe.
Bin aber der Meinung das diese schon vorher bestanden (wie gesagt habe ich die Vorschäden nicht genau überprüft). Und ich hätte es gemerkt wenn ich wo gegen fahre sodass die Motorhaube geknickt ist.
Also auf Post warten?
Es besteht ja auch die Möglichkeit, dass jemand anders das Auto beschädigt hat während der Mietzeit. Haben Sie das Auto nicht geprüft vor Abgabe?
Nein hab ich nicht.
Bin mir aber sicher da er mit der Front zum Haus stande
Sie sind ernsthaft von der Sixt Station direkt nach Hause gefahren, haben das Auto vor ihr Haus gestellt und sind dann zum Ende der Mietzeit wieder zu Sixt gefahren und haben das Auto dort hingestellt? Nicht Ihr Ernst?
Ja. Ja. Ja. Ja.ZitatAlso auf Post warten? :
Doch, die Fahrzeugstellung/Front zum Hause Sixt bezog sich auf die Bilder, die Sixt dem TE schickte.ZitatNicht Ihr Ernst? :
Bitte mal von oben lesen. Mind. Beitrag #1.
Es ist äußerst ungewöhnlich ein Auto zu mieten um es vor das Haus zu stellen und dort zu parken bis zum Ende der Mietzeit, um es dann wieder zu nehmen, zu der Mietstation zurück zu fahren und dort abzustellen. In der Regel, so mache ich dies, mietet man einen Wagen um zu fahren, nicht um es zu parken. So wäre ist durchaus möglich, dass das Auto während der Mietzeit von einem Dritten beschädigt wurde, ohne dass der TE dies gemerkt hat, da er sich vom Zustand des Fahrzeuges bei Fahrzeugrückgabe nicht überzeugt hat.
-- Editiert von AltesHaus am 08.03.2020 18:06
Bei allen Merkwürdigkeiten wiegt der Umstand, dass der Schaden erst nach Wochen von SIXT reklamiert wurde IMO am schwersten.Zitatda er sich vom Zustand des Fahrzeuges bei Fahrzeugrückgabe nicht überzeugt hat. :
VG
Roland
@Roland-S
Das ist das einzige Haar Id SIXT Suppe
Wahrlich. Es ist eigentlich sogar äußerst unverständlich, hier ein solches Szenario zu bauen.ZitatEs ist äußerst ungewöhnlich :
Der TE schreibt:
-ist ca 100 km gefahren,
-verlief alles reibungslos
-hat das Fahrzeug Ende Januar wie beschrieben wieder zu Sixt gebracht....bei Sixt vor das Haus gestellt
-Sixt-Station war noch geöffnet, Sixt hat den Fahrzeugschlüssel entgegen genommen.
-alles paletti,
-hat längst auch die Kaution zurück
Zitatwenn ich wo gegen fahre sodass die Motorhaube geknickt ist. :
Es wäre Sache von Sixt, zu beweisen, dass der TE das war.Zitatohne dass der TE dies gemerkt hat :
Bist du heute abend als großer Verunsicherer engagiert?

Bitte mal die (eigene) Antwort #1 lesen.
...Habe ich irgendwo geschrieben, dass der Vermieter das nicht beweisen muss?
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