Mietwohnung Adresse als Freiberufler nützen

31. Mai 2018 Thema abonnieren
 Von 
Alino10
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietwohnung Adresse als Freiberufler nützen

Hallo,

Ich arbeite zurzeit als Selbständige Übersetzer und ich habe einen Brief von meiner Hausverwaltung bekommen, dass ich meine Adresse nicht auf meine Webseite-Impresum/contact/ Übersetzung Portal/ Kleinanzeige eingeben darf, weil es eine gewerbliche Nutzung seien soll. Ich empfange keine Kunden bei mir. Ich arbeite lediglich mit meinem Laptop bei mir.

Welche Adresse soll ich als Mieter und Freiberufler/Selbständige Übersetzer im Internet eingeben, oder auf meine Rechnungen?

Würde mich auf eure Hilfe freuen!


-- Editiert von Moderator am 01.06.2018 15:37

-- Thema wurde verschoben am 01.06.2018 15:37

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10 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Alino10
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Vermieter ist der Meinung, dass ich die Wohnung als Gewerblich benutze, wenn ich meine Adresse eingebe. Obwohl ich ihm erklärt habe, dass ich als Freiberufler Legal beim Finanzamt anerkannt bin.

Warum er darauf besteht? Weiß ich auch nicht.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(111158 Beiträge, 38552x hilfreich)

Zitat (von Alino10):
Der Vermieter ist der Meinung, dass ich die Wohnung als Gewerblich benutze, wenn ich meine Adresse eingebe.

Stimmt ja auch fast. Zumindest ein Teil davon.



Bei reinen Wohngebieten ist eine gewerbliche Nutzung nicht gestattet.
Baurechtlich kann auch eine gewerbliche Nutzung untersagt sein.

Allerdings gibt es für die "nicht störende Nutzung" also Nutzung ohne Lieferverkehr und Kundenverkehr Ausnahmen.

Eventuell sollte man dem Vermieter einfach mal in einem Zweizeiler mitteilen, das da eine "nicht störende Nutzung" gemäß Gesetz und Rechtsprechung vorliegt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
eh1960
Status:
Junior-Partner
(5617 Beiträge, 1395x hilfreich)

Übersetzer sind im Regelfall Freiberufler, keine Gewerbetreibenden.

Was Sie selbst sind, müssten Sie selbst am besten wissen - gibt es eine Gewerbeanmeldung, IHK-Mitgliedschaft usw.?

Wenn nicht, sollte man den Vermieter freundlich darauf hinweisen, daß man überhaupt kein Gewerbe betreibt, sondern in nicht störender Weise (nämlich ohne jeden Publikumsverkehr und auch ohne einen überdurchschnittlichen Paketlieferverkehr) freiberuflich tätig ist.

[GELÖSCHT WEGEN VERSTOß GEGEN URHEBERRECHT]

Das alles kann man dem Vermieter freundlich mitteilen und ihm erklären, daß in keinerlei Hinsicht eine "stärkere Nutzung" der Wohnung erfolgt als wenn man zum reinen Privatvergnügen Bücher oder Texte übersetzen würde.

-- Editiert von Moderator am 01.06.2018 15:29

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Larozin
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 9x hilfreich)

Jeder der eine Website betreibt hat Impressumpflicht ohne dass das gewerblich ist.
der VM kann das also nicht verlangen das man die Adresse angibt. Ein Arbeitszimmer kann man in der Wohnung haben. Nur eben keine Kunden empfangen.
Wenn man trotzdem, kommt eine Abmahnung -

Signatur:

Ich erteile keine Rechtsberatung und Sicherheit gibt´s nur bei Gericht - nach dem Urteil. Alle Mens

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(111158 Beiträge, 38552x hilfreich)

Zitat (von Larozin):
der VM kann das also nicht verlangen das man die Adresse angibt.

Zum einen: verlangen kann man viel
Zum anderen: der Vermieter verlangt hier genau das Gegenteil.



Zitat (von Larozin):
Wenn man trotzdem, kommt eine Abmahnung -

Nur wenn die Abmahnung nicht relevant ist, dann hat sie auch keine Auswirkungen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Alino10
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Tausend Dank an allen.

So habe ich den Brief für die Hausverwaltung formuliert.
Ich würde mich sehr freuen, wenn man mir bei der Formulierung noch helfen konnte.


„Ich wollte darauf hinweisen, dass ich die Wohnung nicht zweckentfremde, da ich nur per Homeoffice (nicht störende Nutzung) als Freiberuflicher Übersetzer am Computer arbeite. Ich habe keinen direkten Kunden Kontakt, und kein Büro wo Kunden ein und ausgehen. Meine Freiberufliche Tätigkeit basiert nur auf Internet (das Impressum meiner Webseite inbegriffen) Kontakt. Ihnen entstehen durch meine Tätigkeit keinerlei Nachteile.

Meine Tätigkeit von zu Hause aus, findet somit ohne Außenwirkung auf Ihre sogenannte Zweckentfremdung statt."

0x Hilfreiche Antwort


#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(111158 Beiträge, 38552x hilfreich)

Zitat (von pleindespoir):
Nicht soviel schreiben - nur:

Eben.

Den Kuß würde ich noch weglassen - das könnte zu Missverständnissen führen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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