Mietwohnung Balkon

15. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
pal393725-52
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietwohnung Balkon

Hallo,

wohne in einer WG wo jeder Bewohner einen seperaten Mietvertrag für sein Zimmer hat.

Ich habe ein Zimmer und daran ist ein Balkon angeschlossen. Den Balkon kann ich leider aber nicht betreten, da keine Balkontür eingebaut ist. Wenn ich meinen Balkon nutzen möchte, muss ich durch das Fenster steigen.

Im Mietvertrag ist weder eine qm Zahl für das Zimmer angegeben, noch sonst etwas. Der Balkon ist aber direkt meinem Zimmer abgebaut.

Die anderen Zimmer in der WG haben alle eine Balkontür.

Kann ich den Vermieter dazu bringen, eine Tür einzubauen, oder wie kann ich vorgehen?

Danke euch schon mal.

Grüße

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



19 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von pal393725-52):
Kann ich den Vermieter dazu bringen, eine Tür einzubauen,


Da uns Deine Überzeugungs- und Motivationstalente unbekannt sind ...


Was genau steht zum Thema "Balkon" in dem Mietvertrag?




-- Editiert von Harry van Sell am 15.05.2019 16:28

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
pal393725-52
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Es steht nur Zimmer 3 im Mietvertrag. Und an dieses Zimmer ist nun eben ein Balkon angegliedert, der aber nicht betreten werden kann, da eine Tür nicht eingebaut ist.

Im Mietvertrag ist weder die qm Zahl des Zimmers noch sonstiges vermerkt.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Da der Balkon offen bar nicht zum Zimmer gehört, wird man sich überlegen müssen, wie man den Vermieter motiviert.

Oft klappt es, wenn man die Übernahme aller damit verbundenen Kosten zusagt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1200x hilfreich)

Zitat (von pal393725-52):
Kann ich den Vermieter dazu bringen, eine Tür einzubauen,
Mit rechtlichen Mitteln sicher nicht. Der Weg, das durch Überzeugungskraft und die Bereitschaft die Kosten zu übernehmen, zu versuchen, wurde ja schon genannt.


Zitat (von pal393725-52):
oder wie kann ich vorgehen?
Du könntest auch im Mietvertrag nachsehen, ob dort ein Zugang zum Balkon zugesichert ist. Oder Du erinnerst Dich, ob das Zimmer bei der Besichtigung und/oder bei Vertragsabschluss einen Zugang zum Balkon hatte.

VG
Roland

Signatur:

Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
pal393725-52
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Aber wieso kann ich ihn rechtlich nicht dazu zwingen? Wem gehört den sonst der Balkon, den man nicht nutzen kann?

Ich weiß ja nicht mal, ob ich nicht auch den Balkon mitbezahle! Im Mietvertrag ist ja nicht mal die Quadratmetergrösse des Zimmers genannt.


-- Editiert von pal393725-52 am 15.05.2019 18:13

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
3113
Status:
Praktikant
(558 Beiträge, 122x hilfreich)

Ich nehme an Dein Vermieter ist nicht Eigentümer der Wohnung.
Du hast einen Untermietvertrag, richtig?

Der Hauptmieter hat wohl der Modernisierung nicht zugestimmt.
Also hat man die Türe weggelassen.
Klever wäre es gewesen, zusätzlich eine Schräge auf den Balkon zu setzen, damit er 100% nicht nutzbar ist (auch nicht mit durch das Fenster krabbeln).

Sag Deinem Vermieter Du bist bereit Summe X zusätzlich für eine Balkontür zu zahlen. Nachdem der Balkon schon bezahlt ist, lohnt sich der Einbau einer Tür ja zusätzlich.

Signatur:

3113

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von pal393725-52):
Aber wieso kann ich ihn rechtlich nicht dazu zwingen?

Weil der Balkon offenbar nicht mit gemietet wurde.



Zitat (von pal393725-52):
Wem gehört den sonst der Balkon, den man nicht nutzen kann?

Dem Eigentümer.



Zitat (von pal393725-52):
Ich weiß ja nicht mal, ob ich nicht auch den Balkon mitbezahle!

Da der Balkon offenbar nicht mit gemietet wurde, zahlt man auch nichts dafür.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1352 Beiträge, 510x hilfreich)

Ist denn tatsächlich vor jedem Fenster ein Einzelbalkon oder ist es ein größerer auf den man von 2 Zimmern aus Zugang hat, aber eben nicht vom Dritten aus?

Das wäre ja nun nicht so ganz unüblich, dass man in einer Wohnung nicht von jedem Zimmer aus auf den Balkon kann bzw. wäre es unüblich ,wenn vor jedem Zimmer ein einzelner Balkon angebracht wäre

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
pal393725-52
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Es ist ein großer Balkon, der für jedes einzelne Zimmer abgetrennt wurde. Somit auch für meines. Meines ist das einigste, das leider keine Tür hat. Und nein, ich habe keinen untermietvertrag, sondern einen ganz normalen Mietvertrag für mein Zimmer. Der gemeinschaftsraum ist nur die Nutzung gestattet.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1200x hilfreich)

Zitat (von pal393725-52):
Meines ist das einigste, das leider keine Tür hat.
Es ist bei einer 3-Zimmer Wohnung mit einem großen Balkon nicht ungewöhnlich, dass nicht alle Zimmer (in der Regel das mittlere) einen Zugang zum Balkon haben.
Wann ist Dir denn aufgefallen, dass es keinen Zugang (in Form einer Türe) zu diesem Balkon gibt?

Wenn meine Vermutung zutrifft, dass Du das mittlere Zimmer hast und der Balkon unterteilt ist, so soll dieses Zimmer wohl vornehmlich von Publikumsverkehr vor dem Fenster geschützt werden. Ob Dir diese Fläche anteilig auf die Miete geschlagen wird, kannst Du IMO durch eine Gespräch mit dem Vermieter, oder Erkundigungen bei den anderen Mietern in Erfahrung bringen.
So lange Du kein Zimmer mit Balkon und ebenerdigem Zugang zu diesem gemietet hat, sehe ich die Chancen auf Erzwingung einer Türe bei Null.

VG
Roland

Signatur:

Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4246 Beiträge, 2421x hilfreich)

Ist allerdings spannend wenn Müll oder Schnee auf dem Balkon liegt: wer räumt denn da?

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17018 Beiträge, 5897x hilfreich)

Ich glaube, der Fragesteller hat die Situation falsch beschrieben.
Liege ich mit folgender Vermutung richtig:
Der große Balkon wurde in mehrere Abschnitte unterteilt. Für jedes Zimmer ein Abschnitt der nur von dem jeweiligen Mieter des Zimmers mit dem jeweiligen Abschnitt genutzt werden kann. Der Balkon vor deinem Zimmer kann also nicht von den Mietern der anderen Zimmer betreten werden. Richtig?

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

2x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
pal393725-52
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)




Richtig, genauso ist es. Mein Balkon Abschnitt kann von keinem andern Mieter betreten werden.

-- Editiert von pal393725-52 am 16.05.2019 17:08

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1200x hilfreich)

Zitat (von pal393725-52):
Richtig, genauso ist es. Mein Balkon Abschnitt kann von keinem andern Mieter betreten werden.
Das ist angekommen. Jetzt wäre noch hilfreich zu wissen, ob und wenn ja, was im MV zu diesem Balkon steht - und warum Du ein Zimmer mit Balkon gemietet hast, zu dem Du keinen Zugang hast.

VG
Roland

Signatur:

Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
pal393725-52
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

In keinem der Mietverträge ( auch die, die einen normalen Zugang zu ihrem Balkon haben), steht etwas im MV, auch nicht in meinem.

Ich habe das Zimmer gemietet, weil ich schnell eins gebraucht habe.

Der Balkon ist nur durch mein Zimmer zugänglich, also mein balkonabschnitt. Wem gehört dieser denn nun? Wenn es nicht zu meinem Zimmer gehört, und der Vermieter dreck oder ähnliches entfernen müsste, dann müsste er ja durch mein Zimmer, und durchs Fenster auf den Balkon.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38483 Beiträge, 14013x hilfreich)

Du hast es so gemietet, also kein versteckter Mangel. Ja, und es kann sein, dass der Mieter durch Dein Fenster nicht nur muss, sondern auch darf.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
pal393725-52
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Also ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass der Vermieter einfach durch mein Zimmer darf, um auf den Balkon zu kommen.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38483 Beiträge, 14013x hilfreich)

WEnn es sein muss, dann schon. Da kommt es nicht auf Deinen Willen an, auch nicht auf Deine Vorstellungskraft. Sondern nur auf die Notwendigkeit.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32278 Beiträge, 5677x hilfreich)

Zitat (von pal393725-52):
Ich habe das Zimmer gemietet,
Dann ist doch alles klar. Du hast kein Zimmer mit Balkon gemietet. Die Quadratmeter kannst du auch nicht prüfen.
Was dein Vermieter oder der Eigentümer macht, um auf den Balkon zu kommen, muss dich genauso wenig interessieren, wie das Problem, warum du keine Tür zum Balkon hast.
Vergiss den Balkon.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.300 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen