Mietwohnung Eigentümerwechsel

21. Oktober 2013 Thema abonnieren
 Von 
Steve22
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietwohnung Eigentümerwechsel

Hallo,

ich wohne seit ca. 2,5 Jahren in einer Wohnung, die teil eines Wohnhauses ist, das in Eigentumswohnungen aufgeteilt ist. Teilweise wohnen hier Mieter (wie ich) andere haben Eigentumswohnungen.

Mein Vermieter will nun die Wohnung verkaufen. Ich habe gehört, dass Mietwohnungen, die in Eigentumswohnungen umgewandelt werden eine (hier in NRW) 5 jährige Sperrfrist haben, in denen der (neue) Eigentümer nicht Eigenbedarf gelten machen kann. Stimmt das?

Mfg



-----------------
""

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Hallo
ob eine Sperrfrist-Bestimmung überhaupt greift, hängt zunächst mal davon ab, ob die Wohnung nach Mietbeginn in eine Eigentumswohnung "umgewandelt" wurde
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__577a.html

Weitergehende Fristen als die 3-jährige nach bundesweit gültigem BGB sind dann Landesrecht > kann ich nicht aus dem Handgelenk schütteln ;-)

-----------------
""Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben. Man muss auch mit der Justiz rechnen." (Diete"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.842 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen