Hallo,
ich wohne seit ca. 2,5 Jahren in einer Wohnung, die teil eines Wohnhauses ist, das in Eigentumswohnungen aufgeteilt ist. Teilweise wohnen hier Mieter (wie ich) andere haben Eigentumswohnungen.
Mein Vermieter will nun die Wohnung verkaufen. Ich habe gehört, dass Mietwohnungen, die in Eigentumswohnungen umgewandelt werden eine (hier in NRW) 5 jährige Sperrfrist haben, in denen der (neue) Eigentümer nicht Eigenbedarf gelten machen kann. Stimmt das?
Mfg
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Mietwohnung Eigentümerwechsel
21. Oktober 2013
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Frage vom 21. Oktober 2013 | 23:52
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietwohnung Eigentümerwechsel
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 22. Oktober 2013 | 00:02
Von
Status: Bachelor (3431 Beiträge, 1949x hilfreich)
Hallo
ob eine Sperrfrist-Bestimmung überhaupt greift, hängt zunächst mal davon ab, ob die Wohnung nach Mietbeginn in eine Eigentumswohnung "umgewandelt" wurde
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__577a.html
Weitergehende Fristen als die 3-jährige nach bundesweit gültigem BGB sind dann Landesrecht > kann ich nicht aus dem Handgelenk schütteln ;-)
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""Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben. Man muss auch mit der Justiz rechnen." (Diete"
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