Mietwohnung Folgearbeiten im Bad nach Heizungstausch

1. April 2022 Thema abonnieren
 Von 
DieBlommas
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietwohnung Folgearbeiten im Bad nach Heizungstausch

Hallo,

ich habe gleich mal zwei Fragen:

1. Austausch eines Heizkörpers - Folgearbeiten

Die Heizung in unserem Bad (Altbauwohnung) war unten komplett durchgerostet, so dass unsere Hausverwaltung einen neuen Heizkörper einbauen lassen musste. Bei uns liegen alle Heizungsrohre auf dem Putz. Bei dem neuen Heizkörper mussten nun auf beiden Seiten neue Befestigungshaken in die Fliesen gebohrt werden, weil der neue Heizkörper etwas schmaler ist. Die alten Halterungen mussten entfernt werden, dadurch sind nun drei ca. 4 x 4 cm Löcher (inklusive abgesägter Halterung) in den Fliesen entstanden. Unabhängig davon, dass die Fliesen eh unansehnlich sind aufgrund des 70er Jahre Stils, aber nun sieht das halt noch unschöner aus.

Es wurden ausserdem neue Kupferrohre unterhalb, links und rechts des neuen Heizkörpers unten unten verlegt. Diese sind nun "roh", also nicht wie der Rest der Rohre gestrichen. Sieht halt unfertig aus, eher wie auf einer Baustelle.

Unsere Hausverwaltung habe ich gefragt, ob diese Löcher noch fachmännisch geschlossen werden und ob die Rohre auch noch gestrichen werden, als Folgearbeiten des Heizungstauschs.

Die Hausverwaltung ist nun der Meinung, dass wir diese Löcher in den Fliesen im Rahmen der Instandhaltung selber erledigen sollen. Wir sind keine Fachleute und klar könnten wir da irgendwas rein schmieren, aber ist das wirklich Mietersache? Ich würde mich ja durchringen, die Kupferrohre selber zu streichen, aber Löcher fachmännisch schließen, die nicht durch uns entstanden sind (und es sind keine kleinen Bohrlöcher!) ?

2. Fliesen die sich lösen.

An anderer Stelle im Bad befinden sich alle Rohre noch auf Putz und da wurde wohl vor vielen Jahren eine "Holzverkleidung" drumherum gebaut und darauf Fliesen abgebracht. Diese fallen nun alle nach und nach ab, ohne das wir da überhaupt dran waren. Unsere Hausverwaltung ist der Meinung, dass sich lösende Fliesen ein optisches Problem sind und die Reinigung erschweren, aber keinen Mangel darstellen. Stimmt das?

Herzliche Grüße und danke für den einen oder anderen Tip.


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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30496 Beiträge, 5450x hilfreich)

Zitat (von DieBlommas):
Unsere Hausverwaltung habe ich gefragt,
Schriftlich, mündlich, nur gefragt und nicht gefordert?
Zitat (von DieBlommas):
Stimmt das?
Nö. Aber wer hat die Holzverkleidung angebaut und gehört sie mit den angeklebten Fliesen nun evtl. euch?

Wenn man einen Mangel oder Schaden anzeigen und beseitigt haben möchte, empfiehlt sich zunächst der höfliche sachliche Schriftverkehr.
Auf das Geschriebene von beiden Seiten kann man dann... evtl. aufbauen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9685 Beiträge, 4411x hilfreich)

Wie man zwischenmenschlich vorgehen möchte, ist das eine. Rein rechtlich ist die Sache meiner Meinung nach einigermaßen klar. Beschädigungen, welche bei einer vom Vermieter durchgeführten Reparatur entstanden sind, muss der Vermieter beseitigen. Nach der Reparatur muss die Mietsache sich wieder in dem Zustand befinden wie vorher.

Löcher: Wenn es vorher schon diverse nicht zugespachtelte Löcher im Bad gab, dann kann man streiten. Wenn es die vorher nicht gab, muss der Vermieter die fachmännisch beseitigen lassen.

Kupferrohre: Wenn vorher alle Rohre einheitlich weiß gestrichen waren, müssen sie es nachher auch sein. Das hat absolut nichts mit Schönheitsreparaturen zu tun, sondern mit der Wiederherstellung des vertragsgemäßen Zustandes nach einer Vermieterreparatur.

Fliesen: Abfallende Fliesen stellen immer einen Mangel da. Nicht nur einen optischen. Es kann Feuchtigkeit in die darunter liegende Konstruktion eindringen. Solange der Mieter die Fliesen nicht selber angebracht ist, ist der Vermieter für die Beseitigung des Mangels zuständig.

Soweit aus meiner Sicht das Rechtliche. Die Hausverwaltung scheut vermutlich den Aufwand. Ich würde dem Mieter auf jeden Fall nicht empfehlen, an den Problemen selber rumzubasteln. Schlimmstenfalls wird dann irgendwann behauptet, der Mieter hätte den Schaden selber verursacht. Also entweder mit der Situation leben oder den Vermieter nachweisbar zur Behebung der Mängel auffordern.

Sollte der dann nicht reagieren, muss sich der Mieter entscheiden. Selbstvornahme finde ich immer schwierig, Klage auf Mängelbeseitigung einreichen ist der Vorschlaghammer, Mietminderung ist eine sehr problematische Sache. Oder eben damit leben.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116286 Beiträge, 39237x hilfreich)

Zitat (von DieBlommas):
aber ist das wirklich Mietersache?

Nein.



Zitat (von DieBlommas):
Unsere Hausverwaltung ist der Meinung, dass sich lösende Fliesen ein optisches Problem sind und die Reinigung erschweren, aber keinen Mangel darstellen. Stimmt das?

Nö.



Zitat (von Anami):
Wenn man einen Mangel oder Schaden anzeigen und beseitigt haben möchte, empfiehlt sich zunächst der höfliche sachliche Schriftverkehr.

Und zwar in gerichtsfester Form.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
DieBlommas
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke Anami für Deine Antwort!

Zitat (von Anami):
Schriftlich, mündlich, nur gefragt und nicht gefordert?


Wir haben schriftlich freundlich gefragt und schriftlich eine Antwort bekommen. Das poste ich hier gleich gerne auch mal rein.

Zitat (von Anami):
Nö. Aber wer hat die Holzverkleidung angebaut und gehört sie mit den angeklebten Fliesen nun evtl. euch?


Wir waren es nicht, wir haben die Wohnung vor 15 Jahren so angemietet, da fiel aber auch noch nichts ab.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
DieBlommas
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für Eure hilfreichen Antworten. Ihr habt uns echt gute Argumente gegeben, mit denen wir uns wieder an die HW wenden können.

Leider ist es mit unserer (kleinen) Hausverwaltung sehr schwierig, weil sie immer versuchen, alles auf die Mieter abzuwälzen. Eigentümerin ist eine alte Dame um die 90 und die lässt sparen wo man nur kann. Dabei handelt es sich um ein wirklich sehr schönes 6 Parteien Mietshaus von 1905. Dementsprechend alt ist hier auch alles, sie lassen nur etwas erneuern, wenn es kaputt ist.

Bei der Heizung, die wie gesagt, total verrostet war (was erst der Heizungsmensch entdeckt hat, als er an der Farbe kratzte...) war ich mir eigentlich auch sicher, dass das so nicht bleiben kann. Schade, dass man hier keine Fotos hochladen kann oder habs noch nicht gefunden ;) Ich war mir aber ziemlich sicher, dass hier noch Nacharbeiten notwendig sind und hatte daher freundlich schriftlich bei unserer HW nachgefragt.

Hier mal kurz unser kleiner Schriftverkehr:

"Liebe Hausverwaltung,

Letzten Freitag hat die Firma XXXX den Heizkörper im Bad ausgetauscht. Wir sind froh, dass unser Bad jetzt wieder richtig warm wird.

Wir schicken Ihnen hierzu mal ein paar Fotos. Durch den Abbau des alten Heizkörpers befinden sich nun leider drei ca. 3 cm große Löcher in den Fliesen. Dort wurden die alten Halterungen abgesägt. Auch neue Kupferrohre wurden verlegt mit neuen Ventilen.

Werden die Löcher noch fachmännisch geschlossen und die Rohre gestrichen?

Der Zahn der Zeit ist leider im Bad noch weiter vorangeschritten, wir hatten das bisher noch nicht gemeldet. Aber vor einiger Zeit fingen diese kleinen Fliesen hinter der Toilette an sich über den Rohren zu lösen, die waren scheinbar nur leicht auf diesem Holzkanal angeklebt, weil sie einfach abfielen, als wir gewischt haben. Auch hiervon schicken wir Ihnen zwei Fotos. Was kann man denn da machen?
Beste Grüße"

Antwort der HW:

"Es sind unsererseits keine weiteren Arbeiten angedacht.

Die Kupferrohre kann man, muss man aber nicht lackieren.
Die zwei kleinen Löcher können Sie vielleicht im Rahmen der kleinen Instandhaltung selbst erledigen?

Die sich lösenden Fliesen sind scheinbar ein 'optisches' Problem und erschweren eine Reinigung, stellen aber keinen Mangel dar.

Sollten Sie noch Fragen hierzu haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung."

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116286 Beiträge, 39237x hilfreich)

Die Frage ist, wie man nun weiter vorgehen möchte.

Ich würde das nächste Schreiben gerichtsfest machen, also
– keine Bitten oder Wünsche, sondern klare Ansagen / Forderungen die auch rechtlich haltbar sind
– mit Zustellnachweis
– sofern Fristen ins Spiel kommen, sollten diese nach Datum sein und angemessen (in der Regel 14 Tage)

Ich würde da dann auch schon mal die Selbstvornahme unter Verrechnung mit der Miete ankündigen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9685 Beiträge, 4411x hilfreich)

Zitat (von DieBlommas):
Die zwei kleinen Löcher können Sie vielleicht im Rahmen der kleinen Instandhaltung selbst erledigen?
Nur zur Sicherheit: Das klingt danach, als ob die Hausverwaltung das als Kleinreparaturen einordnen will. Das sind es aber definitiv nicht. Insoweit ist der Mieter keinesfalls dafür verantwortlich.

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