Mietwohnung - Kühlschrank defekt - Ersatz

13. Juli 2013 Thema abonnieren
 Von 
Boganji
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)
Mietwohnung - Kühlschrank defekt - Ersatz

Hallo allerseits,

die Frage stellt sich recht kurz und knapp - ich bin in einer Mietwohnung, der Kühlschrank (geschätztes Baujahr 1980/90) ist defekt, vmtl. mit Kühlmittelauslauf. Mitschuld kann nicht ausgeschlossen werden da Defekt nach unsachgemäßem Abtauen erfolgte.

Wie stellt sich da im Normalfall die Lastenverteilung dar? Vermieter bietet 50 / 50 an. Ich frage mich ob ich auch ein gebrauchtes Gerät (Freund der aus seiner Wohnung auszieht) im guten Zustand Alternativ hinstellen könnte; gebraucht für gebraucht sozusagen. Oder muss es Neu für Gebraucht bei Kostenaufteilung sein?

MfG

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

Du musst für einen gleichwertigen Ersatz sorgen, wenn du den Cooler gekillt hast.

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#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Bei dem Alter des Coolers müßte man ja eine Antiquität suchen, um gleichwertig zu ersetzen.

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Boganji
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)

Ist mit Gleichwertigkeit die Funktionalität gemeint oder das tatsächliche Modell? Denn das gibt es wirklich seit 20 Jahren nicht mehr...

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120172 Beiträge, 39841x hilfreich)

Welche Lösung willst Du; die juristische oder die praktische?


juristisch:
Der Vermieter ist für den ordnungsgemäßen Zustand der Mietsachen verantwortlich.
Er müsste also den Cooler ersetzen und dann erforschen ob Du den gekillt hast. Den Schaden (unter Berücksichtigung des Abzuges "alt-für-neu" könnte er dir dann in Rechnung stellen wenn Du tatsächlich schuld wärst.


praktisch:
Man kauft einen neuen und teilt sich die Kosten 50/50.
Bewahrt das harmonische Verhältnis und man hat weder monatelange Nervereien/Streitereien und auch kein Kostenrisiko.



quote:
Ich frage mich ob ich auch ein gebrauchtes Gerät (Freund der aus seiner Wohnung auszieht) im guten Zustand Alternativ hinstellen könnte; gebraucht für gebraucht sozusagen.

Auch das könnte man wenn der Vermieter akzeptiert.
Fraglich halt was er kostet, wie alt der ist und welche Effizinezklasse er hat (Stromverbrauch ist hier nicht zu unterschätzen).





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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