Sehr geehrte Damen und Herren,
ich Bitte Sie um Hilfe. Ich bin ratlos und weiß nicht mehr weiter. Zur meiner Situation: Ich bin Mieter in einem Einfamilienhaus seit 24 Monaten. Ich habe für den nächsten Monat einen Vertrag für eine neue Wohnung unterschrieben.Allerdings stellt sich der Vermieter jetzt quer und besteht auf sein Kündigungrecht. Mündlich wurde mir aber gesagt, da ich ja Schüler bin und wenn ich etwas neues finden sollte währe das kein Problem.
Zur der Wohnung: Die Vermietung findet in einem Einfamilienhaus statt, wo die Vermietern selber auch Wohnt und ich bewohne die unteren Räume des hauses. Ich benutze das Gäste Wc am Eingang des hauses. In meinem Wohnzimmer ist eine Küchenzeile verbaut. Ich zahle 350€ monatlich und bekomme keine Nebenkostenabrechnung oder sonstiges. Mein Mietvertrag ist ein regüler Mietvertrag , also kein Untermietvertrag. Die Heizung funktioniert seit meinem Einzug nicht. Beim vollem aufdrehen wird sie nur handwarm. Dazu kommr noch, das ich vermute ,dass die Müllabfuhr und sonstiges nicht angemeldet ist oder alles korrekt versteuert wird. Sie will ab November noch ein Zimmer in diesem Haus vermieten bzw. hat schon eine Mieterin. Alles teilen sich den eingang des EInfamilienhauses.
Ist es möglich irgendwie fristlos zu Kündigen und sollte ich mich an den Deutschen Mieterbund wenden?
Gibt es noch mehr Möglichkeiten?
ich bitte um Hilfe.
MFG
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Mietwohnung Kündigung wegen unrechtmäßiger Vermie.
15. Oktober 2013
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Frage vom 15. Oktober 2013 | 21:06
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietwohnung Kündigung wegen unrechtmäßiger Vermie.
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#1
Antwort vom 15. Oktober 2013 | 21:35
Von
Status: Senior-Partner (6435 Beiträge, 2317x hilfreich)
quote:
Mündlich wurde mir aber gesagt, da ich ja Schüler bin und wenn ich etwas neues finden sollte währe das kein Problem.
Les dir deine Schilderung der angeblichen Zusage mal genau durch und dann überlege was soll dadurch denn nun dadurch genau zugesagt worden sein ?
Natürlich ist eine Beendigung des Mietvertrages kein Problem, aber einen Verzicht auf eine Kündigungsfrist lese ich nicht daraus.
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"Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen."
#2
Antwort vom 15. Oktober 2013 | 22:21
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Das man sich einung werde und jetzt wo ich einen neuen Vertrag habe, wird auf die 3 Monatige frist bestanden. Ich gehe davon aus , dass meine Finanzielle Situation eben ausgenutzt und davon versucht wird zu profitieren . Was soll ich denn Bitte jetzt tun? 2-3 Monate doppelt zahlen? Während dessen sucht sich warscheinlich der Vermieter einen Neuen Vermieter und kassiert doppelt.
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#3
Antwort vom 15. Oktober 2013 | 23:23
Von
Status: Lehrling (1176 Beiträge, 749x hilfreich)
quote:
Was soll ich denn Bitte jetzt tun? 2-3 Monate doppelt zahlen?
Davon würde ich jetzt ausgehen.
Warum unterschreibt man denn einen neuen Mietvertrag, wenn der alte noch nicht gekündigt ist?
quote:
Während dessen sucht sich warscheinlich der Vermieter einen Neuen Mieter und kassiert doppelt.
Das kannst du leicht unterbinden. Die Wohnungsübergabe erst am Ende des Mietverhältnisses vornehmen.
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#4
Antwort vom 16. Oktober 2013 | 00:48
Von
Status: Bachelor (3393 Beiträge, 2075x hilfreich)
quote:
Gibt es noch mehr Möglichkeiten?
Um die 3 Monate Kündigungsfrist kommst du nicht herum, wenn die Vermieterin darauf pocht.
Du kannst dich aber, ihr Einverständnis vorausgesetzt, so mit ihr arrangieren, dass du potenzielle Nachmieter für dich suchst, quasi den Makler spielst.
Die Entscheidung, ob sie den Nachmieter akzeptiert liegt aber auch bei der Vermieterin.
Davon abgesehen ist es ihr ja egal, ob du da wohnst oder ein Nachmieter, so lange sie ihre Miete bekommt. Das könnte jedenfalls bis November klappen.
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#5
Antwort vom 16. Oktober 2013 | 07:43
Von
Status: Lehrling (1910 Beiträge, 428x hilfreich)
quote:
Mündlich wurde mir aber gesagt, da ich ja Schüler bin und wenn ich etwas neues finden sollte währe das kein Problem.
Wenn Du noch nicht 18 Jahre alt bist ist der Vertrag nur schwebend wirksam, die Einwilligung des Erziehungsberechtigten ist erforderlich. Liegt die der Vermieterin vor?
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"MfG
Susanne
Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
"
#6
Antwort vom 16. Oktober 2013 | 10:19
Von
Status: Bachelor (3594 Beiträge, 1464x hilfreich)
Dieses "mündlich" macht mich etwas stutzig. Lief denn alles mündlich, oder hast du überhaupt schriftlich gekündigt?
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