Mietwohnung: Lärm aus unterer Wohnung

5. Februar 2020 Thema abonnieren
 Von 
Jen123456
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietwohnung: Lärm aus unterer Wohnung

Hallo allerseits,

vielleicht hat jemand das selbe Problem:

Mein Freund und ich leben seit zwei Jahren in einem Zweifamilienhaus in der ersten Etage. An sich haben wir viele Annehmlichkeiten: Eine wunderschöne Wohnung, eine ansprechende Siedlung, alles von außen neu gedämmt, das gesamte Dachgeschoss zur Alleinnutzung um Wäsche aufzuhängen zwei riesige Kellerräume. Bei unseren Nachbarn im Erdgeschoss handelt es sich um eine wirklich nette Familie mit zwei Kindern, eines geht bereits in die Schule, das andere ist so ca. drei Jahre alt. Es könnte an sich alles so schön sein aber wir haben das Problem, dass dieses Haus EXTREM hellhörig ist. Wir hören von unten nahezu ALLES. Das kleine Kind trampelt gefühlt den ganzen Tag, was bis ins Dachgeschoss zu hören ist (zwischen Erdgeschoss und Dachgeschoss liegt noch unsere Wohnung!) In unserer Wohnung bebt es quasi. Kann das noch normal sein? Das Schreien der Kinder und das dann sehr Laute Reden der Eltern ist ebenfalls zu hören. Das Haus wurde glaube ich in den 50er gebaut und dann vor kurzem von außen saniert. Wir haben uns die Wohnung angesehen, als beide Wohnungen leer standen und es deshalb natürlich ruhig war. Könnte hier ein Baumangel vorliegen? Mein Freund hat bis jetzt nur einmal kurz mit dem Vater gesprochen, der sehr erstaunt darüber war, dass sein Sohn bis ins Dachgeschoss zu hören ist. Um des Friedens Willen haben wir das Problem nicht mehr angesprochen. Da wir aber sehr viel Geld in die Renovierung gesteckt haben und sonst an sich alles echt gut ist, würden wir eigentlich schon gerne hier wohnen bleiben aber vor allen das Gepoltere ist langsam nicht mehr zu ertragen. Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3211x hilfreich)

Was sagen denn die Nachbarn so?

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124495 Beiträge, 40372x hilfreich)

Zitat (von Jen123456):
Könnte hier ein Baumangel vorliegen?

Eventuell. Wobei in den 50ern ja noch ganz andere Bedingungen herrschten.

Aber selbst wenn es ein Baumangel wäre, würde es euch nichts nutzen denn es müsste ein Mietmangel vorliegen.



Zitat (von Jen123456):
Das kleine Kind trampelt gefühlt den ganzen Tag,

Zitat (von Jen123456):
Das Schreien der Kinder und das dann sehr Laute Reden der Eltern ist ebenfalls zu hören.

Kindergeräusche sind laut Gesetz und Rechtsprechung kein Lärm, solange sie sozialadäquat ausfallen.

Reden ist auch kein Lärm - auch wenn es mal etwas lauter ist - solange es sozialadäquat ausfällt.
Schreien hingegen kann Lärm sein, der dann ab einem geweissen Pegel aus Ansprüche auslöst.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8428 Beiträge, 3782x hilfreich)

Ich komme nochmal auf die Frage in #1 zurück:

Wenn ihr die Nachbarn hört, dann müssten die von euerem Leben auch mehr mitbekommen, als ihnen lieb ist.
Wenn kein Kinderlärm, dann doch Schritte, laufende Geschirrspüler und Fernseher usw....

Kommen die Geräusche über schlecht gedämmte Decken hoch/runter, dann könntet ihr zusammen den VM ansprechen und eine zusätzlich Dämmung vorschlagen. Ob der VM dem folgen muss, ist allerdings offen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
tap
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 41x hilfreich)

Hellhöriges Haus entsprechend den Vorschriften
zum Zeitpunkt der Erbauung (=VM muss nicht reagieren),
dazu sozialadäquate Geräusche (Kind) und ein nervender Nachbar.
Das Recht ist auf Deiner Seite. D.h. könntest:
1. Jahrelang klagen, unendlich viel Zeit, Geld und Nerven investiereren (daran zerbrechen oft Familien), damit ggf. gewinnen, was aber an der Situation nichts ändert...
2. Einfach umziehen (man fühlt sich zwar als Verlierer, in der Summe aber viel schneller, einfacher und billiger). Zukünftig auf hellhörige Wohnungen verzichten.

Ich spreche aus trauriger Erfahrung von genau dieser Situation und möchte dies anderen Ersparen. Dies darf gerne bei ähnlichen Fragen so weiter gegeben werden...

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#5
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1954x hilfreich)

Zitat (von tap):
Hellhöriges Haus entsprechend den Vorschriften
zum Zeitpunkt der Erbauung (=VM muss nicht reagieren),
das ist ja völlig korrekt, aber im folgenden Satz fehlt doch ein "NICHT" (das Recht ist NICHT auf deiner Seite)

Wenn das Gebäude zum Zeitpunkt der Erbauung (bzw. der letzten Sanierung der betreffenden Bauteile) den damaligen Vorschriften hinsichtlich Schallschutz entsprach, dann besteht kein Mietmangel - also auch keinerlei Chancen für den erfolgreichen Ausgang einer Klage auf Beseitigung des (nicht vorhandenen) Mietmangels - soweit die Nachbarn keinen übermäßigen Lärm veranstalten (und "normaler" Kinderlärm gilt noch dazu als sozialadäquat = von den Nachbarn hinzunehmen)
https://www.mietminderung.org/mietminderung-schlechter-trittschallschutz/

Kurz nach dem Krieg war Geld und Baumaterial knapp und über Schallschutz hat man sich kaum Gedanken gemacht. Da war man einfach froh, ein Dach überm Kopf zu haben.
Anfang der 1950iger wurden sogar die einzuhaltenden Mindestanforderungen erstmal wieder gesenkt!
Die 1959 dann wieder auf Vorkriegsniveau angehobenen Mindestanforderungen galten bis 1979!
Historie Schallschutz

Im Altbau ist i.d.R. rechtlich nix zu wollen.
Und auch ein Umzug bedeutet ja nicht zwangsläufig, dass es besser wird.
Sogar in einem neueren Gebäude ist es oft nicht so ruhig, wie man es gerne hätte (selbst wenn es nach neuerer Normen errichtet wurde).
Deswegen - ganz egal ob Kauf oder Miete: wenn man Wert auf Ruhe legt, dann sollte man seine neue Wohnung im MFH auch in dieser Hinsicht genau prüfen.



Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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