Mietwohnung Stromzähler von 1981

24. September 2020 Thema abonnieren
 Von 
purple123
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietwohnung Stromzähler von 1981

Moin,
Ich hab eine wirklich sehr wichtige Frage .. und zwar wurde mir heute mein Stromzähler im Keller getauscht weil er zu alt ist . Dabei viel auf, das auf dem Siegel/Aufkleber unten 81 steht :kotz: .unser aktuelle Kw Verbrauch liegt laut altem Zähler bei 7500- bis 8500 kw im Jahr . Dadurch das wir einen Durchlauferhitzer haben, haben wir uns noch keine großen Gedanken gemacht, aber verwundert waren wir schon. Wenn alle Sicherungen draußen waren, drehte die Scheibe munter weiter.. Der Techniker hat uns geraten, uns mit dem Stromversorger in Verbindung zu setzten und ggf. einen Rechtsbeistand zu holen. Bevor wir irgendwas lostreten, wollten wir mal eure/ ihre Meinung hören.
Vielen Dank schon einmal ,
Liebe Grüße

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32119 Beiträge, 5649x hilfreich)

Zitat (von purple123):
Der Techniker hat uns geraten, uns mit dem Stromversorger in Verbindung zu setzten
Warum? Hat er das auch gesagt?
Der Zähler wurde ja getauscht, WEIL er zu alt ist. Und weil es dazu ein Gesetz gibt.
Wieso bist du nun verwundert, dass da 81 draufsteht? Ist doch alt.


Wann hast du bemerkt, dass die Scheibe weiterdreht, wenn alle S. raus sind?

Seit wann wohnt ihr dort?
Wie viele Personen seid ihr in dem Haushalt?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
purple123
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für deine Antwort ;)
Er sagte, das auf dem Zähler das Eichjahr 81 drauf steht, und diese alle 16 Jahre neu Geeicht oder nachkontroliert werden müssen, und den ein neuer Kleber drauf muss. Das er trotzdem dreht, haben wir mitbekommen, als wir einen Energieberater haben kommen lassen. wir wohnen seit 13 Jahren da, und sind 2 Erwachsene und ein Teenie. Der Verbrauch war schon immer so hoch, Teich neues Schaffung einiger E-Geräte.

-- Editiert von purple123 am 24.09.2020 18:20

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119980 Beiträge, 39812x hilfreich)

Zitat (von purple123):
Der Techniker hat uns geraten, uns mit dem Stromversorger in Verbindung zu setzten und ggf. einen Rechtsbeistand zu holen.

Den Stromversorger interessiert es eher weniger, wenn da einer bei euch Strom abzapft. Da sollte man einen Elektriker holen der schaut wer das Strom zapft.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
guest-12324.04.2023 06:27:18
Status:
Lehrling
(1448 Beiträge, 232x hilfreich)

Zitat (von purple123):
Er sagte, das auf dem Zähler das Eichjahr 81 drauf steht, und diese alle 16 Jahre neu Geeicht oder nachkontroliert werden müssen, und den ein neuer Kleber drauf muss.


Das stimmt zwar grundsätzlich, dass die Stromzähler alle acht Jahre geeicht werden müssen, aber bei Stromzählern ist eine Stichprobenprüfung zulässig. Das bedeutet, dass nur ein kleiner Teil einer Charge geprüft wird. Ist die ok, dürfen alle des gleichen Typs weiter verbaut bleiben. Ferrariszähler sind eigentlich recht zuverlässig, sodass hier der Aufkleber 81 erstmal nix wirklich ungewöhnliches ist.

Wenn sich die Scheibe weiter dreht, obwohl "alle" Sicherungen raus sind, kann das mehrere Ursachen haben:

1.) Die Scheibe dreht langsam in Ausgangsposition zurück (normal)

2.) Defekt (m.E. unwahrscheinlich, da der Induktionsstrom fehlt, bin aber auch kein Ingenieur)

3.) Stromdiebstahl, kann in einem Mehrfamilienhaus durchaus mal passieren ;)


7500 kWh lassen sich erstmal nicht durch einen Durchlauferhitzer erklären, der im Übrigen die effizienteste Form der Stromwarmwasserbereitung ist. Realistischer sind eher hohe Dauerverbraucher wie bspw. Standrechner, die immer an sind etc. pp. oder eben ein weiterer Nutzer ;)

Grüße


-- Editiert von kalledelhaie am 24.09.2020 22:22

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#5
 Von 
guest-12324.04.2023 06:27:18
Status:
Lehrling
(1448 Beiträge, 232x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Den Stromversorger interessiert es eher weniger, wenn da einer bei euch Strom abzapft. Da sollte man einen Elektriker holen der schaut wer das Strom zapft.


Richtiger Ansprechpartner wäre der örtliche (Verteil-)Netzbetreiber (meist das "Stadtwerk") bzw. sofern exotischerweise vorhanden, der individuell beauftragte Messdienstleister.

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#6
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1950x hilfreich)

Zitat (von purple123):
Er sagte, das auf dem Zähler das Eichjahr 81 drauf steht, und diese alle 16 Jahre neu Geeicht oder nachkontroliert werden müssen, und den ein neuer Kleber drauf muss.
Und er hat dann einfach mitten im Satz aufgehört? hat er denn nichts zur Möglichkeit der Verlängerung der Eichgültigkeit durch Stichprobenprüfung gesagt?
(neue Etiketten werden dann i.d.R. gerade nicht auf jeden einzelnen Zähler dieser Bauartgruppe geklebt)
https://www.energieverbraucher.de/de/site__1061/
https://www.stromnetz.berlin/zahler/eichung-von-zaehlern

Zitat (von purple123):
Das er trotzdem dreht, haben wir mitbekommen, als wir einen Energieberater haben kommen lassen.
und ihr habt natürlich auch geduldig abgewartet ("ca. 15 Minuten"), bis die Drehscheibe auf die Nullposition vor- oder zurückgelaufen ist?

Dann würde ich auch als erstes an "Stromklau" denken - bewusst oder unbewusst (fälischlicherweise über diesen Zähler laufende Leitung einer Nachbarwohnung im Haus)

Aber natürlich steht es jedem Stromkunden frei, eine Überprüfung/Befunduntersuchung auch auf eine äußerst vage Vermutung hin zu veranlassen. Die Kosten dafür gehen auf Kappe des Stromkunden, wenn die Eichfehlergrenzen und die Verkehrsfehlergrenzen (das doppelte der Eichfehlergrenzen) eingehalten werden. Ggf. halt ein teurer "Schuss ins Blaue".

Zitat (von purple123):
und zwar wurde mir heute mein Stromzähler im Keller getauscht
Und wie sollte deiner Meinung nach denn überhaupt eine Überprüfung erfolgen, wenn der betreffende Zähler gar nicht mehr vorhanden ist?

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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#7
 Von 
guest-12324.04.2023 06:27:18
Status:
Lehrling
(1448 Beiträge, 232x hilfreich)

erster ;P

aber habe auch das hier, vergessen, dem ich mich anschließen möchte:

Zitat (von Lolle):
Aber natürlich steht es jedem Stromkunden frei, eine Überprüfung/Befunduntersuchung auch auf eine äußerst vage Vermutung hin zu veranlassen. Die Kosten dafür gehen auf Kappe des Stromkunden, wenn die Eichfehlergrenzen und die Verkehrsfehlergrenzen (das doppelte der Eichfehlergrenzen) eingehalten werden. Ggf. halt ein teurer "Schuss ins Blaue".

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#8
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4574 Beiträge, 554x hilfreich)

Die verbrauchte Menge an Strom sagt doch erst mal gar nix. Mit wieviel Personen lebt ihr Zuhause? Wie viele elekrische Geräte laufen, ihr habt einen (oder zwei?) Durchlauferhitzer. MMn ist auch gut möglich, dass ihr tatsächlich ne Menge Strom verbraucht.

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#9
 Von 
purple123
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für eure vielen Antworten. Ich habe jetzt geschaut wieviel KW wir in 24H haben.. ich bin schon ein wenig geschockt . 13 KW ist eindeutig zu viel, und wir werden Nachforschungen anstellen müssen ob und was da evtl. noch dran hängt . Vor vielen Jahren war bei uns der Hausmeisterkeller mit dran , der entfernt wurde . Irgendwas muss da aber noch sein.
Vielen Dank euch

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47588 Beiträge, 16825x hilfreich)

Zitat:
13 KW ist eindeutig zu viel,


Warum?

Zunächst einmal kommt man damit nur auf 4.745kWh pro Jar und nicht auf die ca. 8.000kWh, die in der Ausgangsfrage genannt wurden.

Wenn das Warmwasser mit Hilfe eines Durchlauferhitzers erwärmt wird, dann kann man in einem Mehrpersonenhaushalt, in dem auch noch täglich geduscht wird leicht auf einen derartigen Wert kommen.

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#11
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von hh):
Wenn das Warmwasser mit Hilfe eines Durchlauferhitzers erwärmt wird, dann kann man in einem Mehrpersonenhaushalt, in dem auch noch täglich geduscht wird leicht auf einen derartigen Wert kommen.


Ja, sehe ich auch so.
Mein Verbrauch liegt als Einzelperson bei durchschnittlich 5500 im Jahr.

In ergänzung zur Antwort #4 von Kalle

ein E-Gerät im Keller (Kühlschrank/Gefriertruhe) mit dort eigener Sicherung oder was im Zusammenhang mit dem Teich mit eigener Sicherung - nur so als Gedanke.

Berry

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#12
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1280 Beiträge, 214x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):

Ja, sehe ich auch so.
Mein Verbrauch liegt als Einzelperson bei durchschnittlich 5500 im Jahr.


Hast du stromintensive Geräte oder ein Strom intensives Hobby? Ansonsten finde ich 5500 kilowattstunden im Jahr als Rinzelperson exorbitant.

Wir sind ein dreipersonenhaushalt der auf 160 Quadratmeter lebt, Duschen täglich, haben warmwasser über Durchlauferhitzer. Unser Verbrauch liegt bei ca 5500 kWh.

natürlich soll es hier nicht darum gehen, unsere stromverbräuche zu vergleichen, aber so hat der TE zumindest schon mal einen vergleichswert eines anderen 3 Personen Haushalts.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12324.04.2023 06:27:18
Status:
Lehrling
(1448 Beiträge, 232x hilfreich)

steuere gerne auch was dabei:

2 berufstätig zwei Kinder, Warmwasser Strom 4500

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4574 Beiträge, 554x hilfreich)

Zwei Kinder im Teenageralter, zwei Computer, zwei Erwachsene, ein weiterer Computer, Gefrierschrank, Trockner, Staubsauger, alles Stromfresser vom normalen Rest mal zu schweigen.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32119 Beiträge, 5649x hilfreich)

Zitat (von Schalkefan):
Ansonsten finde ich 5500 kilowattstunden im Jahr als Einzelperson exorbitant.
Ja. Ich staune auch.
Wir verbrauchen zu dritt mit ca 100 qm zwar weit unter Durchschnitt---p.a. zwischen 2.500 und 3.000 kWh--- ohne elt. DEH.
Aber üblich sind Haushaltsausstattung und Verbrauchsverhalten, auch nicht nur supersparsame Haushaltsgeräte, sitzen auch nicht im Dunkeln oder bei Kerzenschein. 2 Personen sind mehr zu Hause als aushäusig.

Zitat (von purple123):
Ich habe jetzt geschaut wieviel KW wir in 24H haben..
Ich würde zunächst mal den normalen Verbrauch über mind. 1 oder 2 Wochen, besser 1 Monat, kontrollieren, bevor ich großartig auf die teure *Fehlersuche* gehe.

Der 1-Tagesverbrauch ist vermutlich nicht aussagekräftig genug, um viel oder zu viel festzustellen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Wir verbrauchen etwa 5500 Kilowattstunden im Jahr. 2 Personen, eine berufstätig.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1200x hilfreich)

Zitat (von purple123):
Der Techniker hat uns geraten, uns mit dem Stromversorger in Verbindung zu setzten
Es war also ein Zähler des Stromversorgers bzw. Messtellenbetreibers? Dann kann er durchaus noch wegen bestandener Stichprobenprüfung der Zählerserie zugelassen gewesen sein.
Dazu kommt, dass auch Stromzähler, wenn sie in die Jahre gekommen und/oder überfällig sind, ehr dazu neigen zu wenig als zu viel anzuzeigen. Der Tausch liegt somit mehr im Interesse des Stromlieferanten.

Du schreibst, ihr seid 2 Personen + ein Teenie. Da halte ich die ca. 8.000 kWh/Jahr zwar für üppig aber nicht unrealistisch. Kommt gerade bei WW-Bereitung mit Strom sehr auf das Verbrauchsverhalten an. Da können im Schnitt 2.400 kWh/Jahr angesetzt werden - aber halt im Schnitt.


Zitat (von purple123):
Bevor wir irgendwas lostreten, wollten wir mal eure/ ihre Meinung hören.
Notiere den Zählerstand ab jetzt wöchentlich. Versuch' mal alle elektrischen Verbraucher abzuschalten und schau was der Zähler dann macht. Auch mal über mehrere Stunden. Schon mancher hat sich gewundert wie viel Strom die alte, fast leere Kühltruhe im Keller fressen kann...

Findet nennenswerter Verbrauch statt, auch wenn alle Verbraucher im Haushalt weg sind, ist Ursachenforschung angesagt. Ist der Verbrauch durch den neuen Zähler signifikant weniger, sind es Verhandlungen mit dem Versorger/Messtellenbetreiber. Ob die Kosten (das Kostenrisiko) eines Rechtsanwalts gerechtfertigt wäre, hängt von Höhe der Differenz ab.


VG
Roland

Signatur:

Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt.

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