Liebe Community,
folgender Sachverhalt:
Mieterin meldet kaputten Wasserhahn in Küche. O.K. Teil war schon alt, Vermieter besorgt neue Amatur und lässt diese vom Fachmann anbringen und trägt Kosten.
ca. 1,5 Jahre später meldet Mieterin wieder kaputten Wasserhahn: der Hahn, also der Wasserhahn-"Hals" ist "irgendwie" abgebrochen, sodaß die Schraube/Mutter es nicht mehr halten kann, die Folge ist Wasser lauft an dieser Stelle raus, wenn man Wasser andreht... (Hoffe, ihr könnt es euch vorstellen)
Es sieht nicht nach Verschleiß aus (ist ja auch erst eineinhalb Jahre dran, das Ding) Ich kann mir im Moment auch nicht vorstellen, wie das Ding von alleine derart abbrechen kann...? Naja.
FRAGE:
Wer trägt nun die Kosten? Muß der Vermieter jetzt wieder neue Armatur kaufen und diese anbringen lassen?
Hängt so ein Fall von der Kleinreparatur-Klausel ab?
Wenn man diese nicht im M.-Vertrag hat, muß dann Vermieter immer die Kosten tragen, wenn dem Mieter ein Teil der Mietsache kaputt geht, wie z.B. so ein Wasserhahn? Ist der Mieter in dem Fall fein raus, und muß nicht mehr aufpassen, dank der fehlenden Kleinreparatur-Klausel?
(Oder Beispiel: wenn mal der Sifon undicht wird,z.B., ist das auch ein Fall für den Vermieter? Oder kauft man sich als Mieter so n Teil für n Zehner und bringt es mal eben an? )
Dank + Gruß
-----------------
"Nichts ist so einfach, dass man es nicht falsch machen könnte."
Mietwohnung-Wasserhahn kaputt
11. September 2009
Thema abonnieren
Frage vom 11. September 2009 | 14:21
Von
Status: Beginner (129 Beiträge, 18x hilfreich)
Mietwohnung-Wasserhahn kaputt
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 11. September 2009 | 15:12
Von
Status: Schüler (426 Beiträge, 167x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#2
Antwort vom 11. September 2009 | 15:34
Von
Status: Lehrling (1004 Beiträge, 103x hilfreich)
quote:
ca. 1,5 Jahre später
Da würde ich mal die Gewährleistung prüfen.
-----------------
""
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Mietrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 11. September 2009 | 17:35
Von
Status: Schüler (258 Beiträge, 44x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#4
Antwort vom 13. September 2009 | 02:37
Von
Status: Lehrling (1167 Beiträge, 314x hilfreich)
quote:
So isses, auch ein Wasserhahn hat i.d.R. 2 Jahre Garantie.
Echt ?
Du kennst schon den unterschied zwischen Garantie und gesetzliher Gewährleistung ???
mfg
Thomas
-----------------
""
Und jetzt?
Schon
268.151
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
4 Antworten
-
7 Antworten
-
12 Antworten
-
6 Antworten
Top Mietrecht Themen
-
39 Antworten
-
5 Antworten