Mietwohnung - Wasserschaden

28. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
Daniel65
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)
Mietwohnung - Wasserschaden

Wir wohnen derzeit in einer Mietwohnung die vor circa 10 Jahren grundsaniert wurde. Wir sind seit 9 Jahren dort Mieter.

Heute standen zwei Handwerker vor meiner Tür und wollten die Badewanne kontrollieren da in den darunter liegenden Wohnungen Wasser eingetreten ist. Nach kurzen suchen wurden die Herren auch fündig. Anscheinend liegt es an den Fugen der Fließen die nach der Zeit "ausgespült" wurden und somit Wasser in die Wand eintreten konnte . Das eingetretene Wasser läuft dann hinter den Fließen an der Wand herunter - unter die Badewanne, sammelt sich dort und dringt somit in die darunter liegenden Wohnungen ein. In den darunter liegenden Wohnungen enstanden somit Wasserflecken an den Wänden.

So nun zu meinen Fragen warum ich hier schreibe:

1. Wer ist für den Schaden verantwortlich? Mieter oder Vermierter?
2. Wird der Schaden durch eine Versicherung übernommen?
3. Laut Handwerker müssen die Fugen aufgetrennt werden und neu gemacht werden, jedoch empfehlen die Handwerker alle Fließen entfernen und neu machen da es hinter den Fließen nass in der Wand ist. Wer muss hierfür die Kosten tragen?
4. Laut der Firma müssen nun Trockengeräte aufgestellt werden sowohl in unserer Wohnung als auch in den anderen Wohnungen damit die Feuchtigkeit aus den Wänden gezoen wird. Wer trägt hierfür die Kosten?
5. Wer trägt die Kosten um den Schaden der darunterliegenden Wohnungen zu entfernen?

Es wäre nett wenn sich jemand mit dem Thema auskennt und mir eine Auskuft geben kann.

Vielen Dank!!!

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25 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2455 Beiträge, 634x hilfreich)

Erstmal herzliches Beileid, das braucht ja kein Mensch.

1. Wer ist für den Schaden verantwortlich? Mieter oder Vermierter?
der Beschreibung nach ist der Vermieter zuständig

2. Wird der Schaden durch eine Versicherung übernommen?
Mutmaßlich sollte das die Wohngebäudeversicherung des Vermieters übernehmen

3. Laut Handwerker müssen die Fugen aufgetrennt werden und neu gemacht werden, jedoch empfehlen die Handwerker alle Fließen entfernen und neu machen da es hinter den Fließen nass in der Wand ist. Wer muss hierfür die Kosten tragen?
Das kommt drauf an, ob das notwendig ist. Das lässt sich von hier schlecht beurteilen. Wenn der Versicherer es ebenfalls für nötig erachtet, dann er. Ansonsten derjenige der das in Auftrag gibt.

4. Laut der Firma müssen nun Trockengeräte aufgestellt werden sowohl in unserer Wohnung als auch in den anderen Wohnungen damit die Feuchtigkeit aus den Wänden gezoen wird. Wer trägt hierfür die Kosten?
Die Geräte arbeiten mit Strom, der zunächst über euch läuft. Entweder haben die Geräte eigene Stromzähler, oder die Firma schätzt den Verbrauch anhand der Laufzeit. Ihr solltet hierfür eine Bescheinigung für den Stromanbieter bekommen, damit der Mehrverbrauch nicht zum Anlass nimmt, den Abschlag hochzusetzen.
Der Verbrauch sollte normalerweise von der Wohngebäudeversicherung erstattet werden.

5. Wer trägt die Kosten um den Schaden der darunterliegenden Wohnungen zu entfernen?
Schäden am Gebäude die Wohngebäudeversicherung , Schäden am Eigentum des Mieters untendrunter entweder seine Hausrat oder wenn er keine hat : niemand.

6. Wer bezahlt das eigentlich alles ?
Ihr und alle anderen Bewohner über die Nebenkostenabrechnung. Und die prämienerhöhung des Versicherers aufgrund des Schadens ihr dann im nächsten Jahr,

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

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#2
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4961 Beiträge, 2377x hilfreich)

Zitat (von Gyver2387):
Wer trägt die Kosten um den Schaden der darunterliegenden Wohnungen zu entfernen?

Die Gebäudeversicherung erst mal alle Punkte.

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#3
 Von 
Daniel65
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank für eure schnelle Antworten.

Eine dumme Frage. Wer ist verpflichtet eine Gebäudeversicherung abzuschließen? Der Mieter, Vermieter oder beide?

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#4
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2455 Beiträge, 634x hilfreich)

Der Vermieter schliesst sie ab und die mieter zahlen sie über die Nebenkosten.

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

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#5
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3433 Beiträge, 1943x hilfreich)

Zum Abschluss einer Versicherung verpflichtet ist keiner.
Früher war mal die Gebäudebrandversicherung obligatorisch - aber heute ist das nicht mehr so.
Wer sich nicht versichert hat, der muss halt seinen Schaden selbst tragen - soweit niemand den Schaden schuldhaft verursacht hat und aus diesem Grund dafür haften muss.

Wenn der Mieter nicht die Gefahr hätte erkennen müssen (was man aus der Ferne aber kaum beurteilen kann), dann muss der Vermieter hier die Schäden auf eigene Kosten beseitigen, weil er zur Instandhaltung der Mietsache gegenüber dem Mieter verpflichtet ist.
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__535.html

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(46698 Beiträge, 16553x hilfreich)

Zitat:
Die Gebäudeversicherung erst mal alle Punkte.


Bei Punkt 3 wäre ich mir nicht sicher. Aber wahrscheinlich schickt die Versicherung sowieso noch einen eigenen Gutachter um die Schadenursache und den Schadenumfang zu begutachten.

Zitat:
Früher war mal die Gebäudebrandversicherung obligatorisch - aber heute ist das nicht mehr so.


Es ist richtig, dass die Versicherung nicht obligatorisch ist. Der Vermieter wäre aber schön blöd, wenn er so eine Versicherung nicht abschließt, denn die Prämien zahlen die Mieter über die Nebenkosten, auf einem Schaden würde er aber selbst sitzen bleiben.

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#7
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11824 Beiträge, 3193x hilfreich)

Alle Schäden am Haus wird die Vers des VM übernehmen und mWn auch die Schäden der betroffenen Mietparteien, wenn diese keine Hausratvers haben.

Ich gehe mal davon aus, dass die Silikonfugen marode waren, das liegt im, Hoheitsbereich des VM sich hierum zu kümmern. Dafür sind turnusgemässe Begehungen der Mietsache gedacht, um solche Sachen zu überprüfen.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(46698 Beiträge, 16553x hilfreich)

Zitat:
und mWn auch die Schäden der betroffenen Mietparteien, wenn diese keine Hausratvers haben.


Nein, die Gebäudeversicherung übernimmt in keinem Fall Schäden am Hausrat. Ein Mieter, der keine Hausratversicherung hat, bleibt auf dem Schaden sitzen.

Und noch ein Hinweis:
Die Erneuerung der Fuge wird nicht durch die Versicherung übernommen, sondern nur Folgen des Wasserschadens. Die neue Silikonfuge muss der Vermieter aus eigener Tasche zahlen.

Ein regelmäßiges Besichtigungsrecht des Vermieters wird inzwischen von Gerichten überwiegend abgelehnt und kann auch nicht damit begründet werden, dass Silikonfugen regelmäßig überprüft werden sollen.

-- Editiert von hh am 29.12.2017 10:25

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#9
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4961 Beiträge, 2377x hilfreich)

Zitat (von hh):
Ein regelmäßiges Besichtigungsrecht des Vermieters wird inzwischen von Gerichten überwiegend abgelehnt und kann auch nicht damit begründet werden, dass Silikonfugen regelmäßig überprüft werden sollen.

Damit bekommt also in solchen Fällen unter Umständen der Mieter einen schwarzen Peter untergejubelt.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(46698 Beiträge, 16553x hilfreich)

Zitat:
Damit bekommt also in solchen Fällen unter Umständen der Mieter einen schwarzen Peter untergejubelt.


Das ist theoretisch denkbar. Normalerweise trifft den Mieter aber kein Verschulden, wenn er eine defekte Silikonfuge nicht bemerkt hat. Es gibt auch für den Vermieter keine Prüfungspflicht, da andernfalls den Vermieter ein Verschulden treffen würde.

So ein Wasserschaden wird normalerweise wie höhere Gewalt behandelt, d.h. jeder trägt seinen Schaden selbst und ist dann hoffentlich dagegen versichert.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11824 Beiträge, 3193x hilfreich)

Zitat (von hh):
Nein, die Gebäudeversicherung übernimmt in keinem Fall Schäden am Hausrat. Ein Mieter, der keine Hausratversicherung hat, bleibt auf dem Schaden sitzen.


Unsere macht das ... und nun?

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(46698 Beiträge, 16553x hilfreich)

Zitat:
Unsere macht das ... und nun?


Interessant, mir ist nämlich keine Gebäudeversicherung bekannt, die Schäden am Hausrat übernimmt.
Aber natürlich kenne ich nicht die Versicherungsbedingungen aller Versicherungen.

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2455 Beiträge, 634x hilfreich)

wer ist denn das?

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
gudrunK
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Zitat (von hh):
Nein, die Gebäudeversicherung übernimmt in keinem Fall Schäden am Hausrat. Ein Mieter, der keine Hausratversicherung hat, bleibt auf dem Schaden sitzen.


Unsere macht das ... und nun?


Gemäß Ihrem Antworten ist es auch nicht weiter erstaunlich, dass Ihr Hausrat "fest mit dem Gebäude verbunden ist". Ist Ihnen nicht mal der Unterschied zwischen einer Hausrat und Wohngebäudeversicherung geläufig?

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11824 Beiträge, 3193x hilfreich)

Zitat (von gudrunK):
Gemäß Ihrem Antworten ist es auch nicht weiter erstaunlich, dass Ihr Hausrat "fest mit dem Gebäude verbunden ist". Ist Ihnen nicht mal der Unterschied zwischen einer Hausrat und Wohngebäudeversicherung geläufig?


Sie sind ja ein lustiger Vogel ... wie Phoenix aus der Asche und nix dazu gelernt, also warte ich erst einmal ab, und sage Ihnen dann Servus.

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
gudrunK
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Zitat (von gudrunK):
Gemäß Ihrem Antworten ist es auch nicht weiter erstaunlich, dass Ihr Hausrat "fest mit dem Gebäude verbunden ist". Ist Ihnen nicht mal der Unterschied zwischen einer Hausrat und Wohngebäudeversicherung geläufig?


Sie sind ja ein lustiger Vogel ... wie Phoenix aus der Asche und nix dazu gelernt, also warte ich erst einmal ab, und sage Ihnen dann Servus.


Ihnen sind die einfachsten Dinge unbekannt, was Sie aber nicht davon abhält, in jedem thread wie ein Weltmeister aufzutreten.

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9684 Beiträge, 4411x hilfreich)

@gudrunK: Aktuell 10 Beiträge. Alle destruktiv. Keiner dabei, der irgendjemandem hilft oder neue Argumente bzw. Ansätze in eine Diskussion einführt. Da stell ich mir doch die Frage: Was sollen diese Beiträge? Hast du dich nur angemeldet, um allgemein rumzustänkern? Dann tu uns den Gefallen, und such dir einen anderen Sandkasten zum spielen. Die meisten anderen wollen nämlich den Fragestellern helfen oder wirklich ernsthaft diskutieren.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
gudrunK
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
@gudrunK: Aktuell 10 Beiträge. Alle destruktiv. Keiner dabei, der irgendjemandem hilft oder neue Argumente bzw. Ansätze in eine Diskussion einführt. Da stell ich mir doch die Frage: Was sollen diese Beiträge? Hast du dich nur angemeldet, um allgemein rumzustänkern? Dann tu uns den Gefallen, und such dir einen anderen Sandkasten zum spielen. Die meisten anderen wollen nämlich den Fragestellern helfen oder wirklich ernsthaft diskutieren.


Bitte was? Die Flut von wirren Behauptungen, die jeglichem Verständnis widersprechen, die "helfen"? Also deckt eine Wohngebäudeversicherung folglich den Hausrat ab? Oder der tolle Beitrag "jeder kann in Deutschland jeden abmahnen"? Was ist daran "stänkern," wenn man darauf hinweist? Wenn ihr "diskutieren" wollt, dann soltet ihr euch einen Sandkasten suchen, denn eure "Diskussionen" helfen aufgrund völliger Unkenntnis zum Thema dem Fragestellern in keinster Weise.

-- Editiert von gudrunK am 29.12.2017 20:30

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11824 Beiträge, 3193x hilfreich)

Zitat (von gudrunK):
Ihnen sind die einfachsten Dinge unbekannt, was Sie aber nicht davon abhält, in jedem thread wie ein Weltmeister aufzutreten.


Geehrte Reinkarnation ... Sie sollten Ihren Stil ändern und Ihren Umgangston, sonst wird Ihr Hiersein ein ebenso schnelles Ende finden wie Ihr vorheriger Account. Nichts dazu gelernt?

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
gudrunK
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Zitat (von gudrunK):
Ihnen sind die einfachsten Dinge unbekannt, was Sie aber nicht davon abhält, in jedem thread wie ein Weltmeister aufzutreten.


Geehrte Reinkarnation ... Sie sollten Ihren Stil ändern und Ihren Umgangston, sonst wird Ihr Hiersein ein ebenso schnelles Ende finden wie Ihr vorheriger Account. Nichts dazu gelernt?


Welcher "vorherige Account", wovon reden Sie? Im gleichen Zuge können Sie dann noch erkären, wie und welchen Umfang eine Wohngebäudeversicherung den Hausrat abdeckt. Folglich und gemäß Ihrer Aussage wäre dann ja eine Hausratversicherung völliger Unnütz, man braucht diese ja dann nicht, oder?

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116231 Beiträge, 39228x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Geehrte Reinkarnation

*seufz*
Warum ist die Trollquote zwischen den Tagen eigentlich immer so hoch ?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7427 Beiträge, 3079x hilfreich)

Alles Banane? :engel:

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11824 Beiträge, 3193x hilfreich)

Zitat (von gudrunK):
Welcher "vorherige Account", wovon reden Sie? Im gleichen Zuge können Sie dann noch erkären, wie und welchen Umfang eine Wohngebäudeversicherung den Hausrat abdeckt. Folglich und gemäß Ihrer Aussage wäre dann ja eine Hausratversicherung völliger Unnütz, man braucht diese ja dann nicht, oder?


Sie sind ein erkannter Wiedergänger und haben nichts dazu gelernt. Dementsprechend wird Ihre Verweildauer hier vermutlich recht kurz sein.

Nichtsdestotrotz ist Ihr Einwand berechtigt, ich kann ihn auch nachvollziehen, ändert aber nichts an der Tatsache, dass unsere Versicherung hier eingesprungen ist. Dass mag Sie verwundern, es könnte - Ihnen unbekannte - Kulanz gewesen sein, könnte auch an speziellen Bedingungen gelegen haben. Whatever, es ist geschehen. Wobei ich hier noch ergänzen muss, dass keine Hemdchen und Jäckchen ersetzt wurden, sondern eine Einbauküche.

Und zu diesem hier:

Zitat (von gudrunK):
Die Flut von wirren Behauptungen, die jeglichem Verständnis widersprechen, die "helfen"?


möchte ich Ihnen sagen, dass nicht alles was Sie persönlich nicht verstehen, falsch sein muss, es ist durchaus möglich, wie im vorliegenden Fall, dass das Geschriebene Ihre Fähigkeiten übersteigt über den eigenen Tellerrand zu schauen. Und zu guter letzt lege ich Ihnen nochmals #19 ans Herz. In dem Sinne wünsche ich Ihnen, dass der Übergang in das Jahr 2018 für Sie erfreulicher läuft als das Einschlagen hier vor ein paar Tagen.

Beste Grüße
AltesHaus

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(46698 Beiträge, 16553x hilfreich)

Zitat:
sondern eine Einbauküche.


Eine Einbauküche kann je nach genauen Umständen als Gebäudebestandteil gelten und nicht als Hausrat.

Eine individuell auf das Haus angepasste Einbauküche gilt als Gebäudebestandteil. Eine Trennung vom Gebäude würde zu einem erheblichen Wertverlust führen.
Serienmäßig vorgefertigte Einbauküchen gehören dagegen zum Hausrat.

Meistens gehören Einbauküchen nach dieser Maßgabe zum Hausrat. Da die Abgrenzung jedoch nicht immer ganz einfach ist, war Deine Versicherung ggf. kulant und hat die Zugehörigkeit zum Gebäude akzeptiert. Daraus kann man aber nicht schließen, dass eine Gebäudeversicherung auch für Hausrat aufkommt, der eindeutig als solcher einzuordnen ist.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11824 Beiträge, 3193x hilfreich)

Zitat (von hh):
Daraus kann man aber nicht schließen, dass eine Gebäudeversicherung auch für Hausrat aufkommt, der eindeutig als solcher einzuordnen ist.


Wenn ich den Eindruck erweckt habe, dass ich das als "Regel" ansehen würde, dann muss ich mich entschuldigen, so war das nicht gedacht. Ich weiß es nur von unserer Versicherung, die mit Sichhereit auch keine 0815 billigbillig Vers. ist. Aber egal, schön, dass das geklärt ist. Auch Ihnen wünsche ich einen guten Rutsch und Gesundheit und Erfolg für 2018

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