Mietwohnung

14. Juli 2008 Thema abonnieren
 Von 
Holdine
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 8x hilfreich)
Mietwohnung

eine mietwohnung ist laut vertrag mit einer person zu belegen. in der miete enthalten sind strom, wasser und heizung (verbrauchsunabhängig).
nun lädt der mieter seine freundin als dauerbesuch ein. sie bleibt sechs wochen. anschliessend sind die beiden eine woche weg und kommen dann wieder.
hat der vermieter ein kündigugnsrecht?
und hat er das recht, dem mieter zu verbieten, die freundin allein in der wohnung zu lassen (damit sie nicht in den nicht abgeschlossenen werkstätten des vermieters herumschnüffelt und klaut) oder ihr einen schlüssel auszuhändigen?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Wo sollte hier das Kündigungsrecht sein :???:

Der Mieter zahlt seine Miete?

Wenn die Freundin nicht mehr Besuch, sondern Mitbewohnerin ist, dann ist das eine Sache für die NK.

Der Vermieter hat nicht das Recht, dem Mieter zu verbieten, die Freundin allein in der Wohnung zu lassen, und der Mieter darf ihr einen Schlüssel aushändigen.

Die Werkstätten sind abgeschlossen, also sollte sie da eh nicht rein kommen. Geschieht dies trotzdem, dann wäre das Einbruch/Hausfriedensbruch, aber ob das so weit gehen würde....?

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#2
 Von 
guest123-2122
Status:
Student
(2610 Beiträge, 428x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-2110
Status:
Praktikant
(517 Beiträge, 206x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Meine Güte... Dann hab ich halt was überlesen. Geht euch einer ab, wenn ihr einen Fehler bei anderen entdeckt? So kommt einem das hier auf jeden Fall schon vor mittlerweile!

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