eine mietwohnung ist laut vertrag mit einer person zu belegen. in der miete enthalten sind strom, wasser und heizung (verbrauchsunabhängig).
nun lädt der mieter seine freundin als dauerbesuch ein. sie bleibt sechs wochen. anschliessend sind die beiden eine woche weg und kommen dann wieder.
hat der vermieter ein kündigugnsrecht?
und hat er das recht, dem mieter zu verbieten, die freundin allein in der wohnung zu lassen (damit sie nicht in den nicht abgeschlossenen werkstätten des vermieters herumschnüffelt und klaut) oder ihr einen schlüssel auszuhändigen?
Mietwohnung
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?



Wo sollte hier das Kündigungsrecht sein
Der Mieter zahlt seine Miete?
Wenn die Freundin nicht mehr Besuch, sondern Mitbewohnerin ist, dann ist das eine Sache für die NK.
Der Vermieter hat nicht das Recht, dem Mieter zu verbieten, die Freundin allein in der Wohnung zu lassen, und der Mieter darf ihr einen Schlüssel aushändigen.
Die Werkstätten sind abgeschlossen, also sollte sie da eh nicht rein kommen. Geschieht dies trotzdem, dann wäre das Einbruch/Hausfriedensbruch, aber ob das so weit gehen würde....?
--- editiert vom Admin
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--- editiert vom Admin
Meine Güte... Dann hab ich halt was überlesen. Geht euch einer ab, wenn ihr einen Fehler bei anderen entdeckt? So kommt einem das hier auf jeden Fall schon vor mittlerweile!
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