Einen schönen guten Tag, unser neuer Eigentümer/Vermieter dämmt aktuell die Rückseite unseres Altbau-Miethauses (dies hat er vor ca. einem Monat angekündigt). Wie ich heute bemerkt habe, ist das Dämmmaterial 10 cm dick, inkl. Anbringung ca. 11cm; der Putz ist noch nicht aufgetragen. Dadurch verringert sich die Größe unseres ohnehin kleinen Balkons (L 2,65x T 0,91m alt) um mindestens 11% (L 2,65xT 0,81m neu). Die Balkone sollen nicht erneuert werden.
Jetzt meine Frage: kann der Vermieter, obwohl der Balkon verkleinert wird, eine Mieterhöhung wg. energetischer Modernisierung in voller Höhe durchführen? Hebt der kleinere Balkon das Recht auf Erhöhung im ausschöpfbaren Bereich nach einer energetischen Modernisierung ggf. wieder auf?
Noch hat er nichts durchblicken lassen, aber die Vermutung liegt nah, dass er sich diese Chance nicht entgehen lässt.
Gibt es hier Erfahrungswerte? Freue mich sehr auf Infos zum Thema...
Mietwohnung: durch Dämmung wird Balkon kleiner - Mieterhöhung?
28. September 2018
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Frage vom 28. September 2018 | 14:09
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietwohnung: durch Dämmung wird Balkon kleiner - Mieterhöhung?
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#1
Antwort vom 28. September 2018 | 17:46
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3204x hilfreich)
Balkon wird doch eh nur zu 1/4 mitberechnet und die von Ihnen angedachten 11 % müssten sich auf die gesamte Wohnfläche beziehen und nicht nur auf den Balkon, zu kurz gedacht
#2
Antwort vom 28. September 2018 | 19:27
Von
Status: Unbeschreiblich (119636 Beiträge, 39758x hilfreich)
Zitatkann der Vermieter, obwohl der Balkon verkleinert wird, eine Mieterhöhung wg. energetischer Modernisierung in voller Höhe durchführen? :
Nö.
Wobei das nicht am Balkom liegt, sondern daran:
ZitatNoch hat er nichts durchblicken lassen, :
Der Vermieter muss 3 Monate vor Beginn den Art und Umfang der Modernisierungsmaßnahme sowie Beginn und Dauer und den Betrag, um den die Miete künftig erhöht werden soll mitteien.
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