Mietwohnung einem anderen übernehmen?

27. Juli 2011 Thema abonnieren
 Von 
Lisa_Fischer
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietwohnung einem anderen übernehmen?

Hallo,
Ich wohne in einem 4 Zimmer Mietwohnung. Aber es reicht für meine Familie die Zimmer nicht aus, es ist zu klein für uns. Über uns wohnt eine sehr alte Dame, die seit über 30 Jahren in der Mietwohnung ist.

Wie sie es meint, würde sie die Wohnung uns(bzw. mir) übergeben.

Ich würde gerne diese Wohnung haben, weil erstens die Miete ist sehr günstig und zweitens die Wohnung ist für diese Miete sehr groß. (Miete/~100Euro)

Aber das größte Problem ist, dass der Hausbesitzer uns die Wohnung nicht vermieten will.

Ist das Gesetzlich gestattet das wir die Wohnung nach ihr übernehmen können?


-- Editiert am 27.07.2011 17:36

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 451x hilfreich)

Wenn der Eigentümer nicht will, dann muß er auch nicht.



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#2
 Von 
JollyJumper
Status:
Lehrling
(1164 Beiträge, 365x hilfreich)

quote:
Ich würde gerne diese Wohnung haben, weil erstens die Miete ist sehr günstig und zweitens die Wohnung ist für diese Miete sehr groß. (Miete/~100Euro)

Zwangsläufig würde die Miete bei einer Neuvermietung auf Marktnievau angehoben werden!
quote:
Aber das größte Problem ist, dass der Hausbesitzer uns die Wohnung nicht vermieten will.
Warum?
Einem stets pünktlich zahlenden Mieter vermietet doch jeder VM gerne.

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#3
 Von 
guest-12302.07.2014 22:40:46
Status:
Praktikant
(536 Beiträge, 219x hilfreich)

Jemand sollte die alte Dame heiraten oder sich von Dieser adoptieren lassen, später als Erbe in den Mietvertrag eintreten.
Und schwupps...günstige Miete.

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-- Editiert am 28.07.2011 11:36

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38476 Beiträge, 14009x hilfreich)

Nicht unbedingt. Das Zauberwort heisst "Sonderkündigungsrecht."

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Lisa_Fischer
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

wenn ich sie bitten darf, könnten Sie mir "Sonderkündigungsrecht" ein bisschen genauer und ausführlich erklären?

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Sonderkündigungsrecht:

http://www.rechtslexikon-online.de/Mietvertrag_Sonderkuendigungsrecht.html

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

Warum sollte denn die alte Dame kündigen?

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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12302.07.2014 22:40:46
Status:
Praktikant
(536 Beiträge, 219x hilfreich)

@wirdwerden: nicht schlecht, kannte ich noch nicht.
das eröffnet ja Möglichkeiten.
Beispielsweise: Ein altes Ehepaar wohnt seit 25 Jahren bei mir und zahlen 3 €/m².
Einer stirbt und noch vor der Beerdigung erhält der Überlebende die Sonderkündigung und die Wohnung wird frei.

Super. Und der Überlebende wird nach dem 2ten Schock auch keine neue Wohnung mehr benötigen.


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-- Editiert am 28.07.2011 14:11

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 451x hilfreich)

quote:
noch vor der Beerdigung erhält der Überlebende die Sonderkündigung und die Wohnung wird frei.

SO funktioniert es NICHT.



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#10
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 628x hilfreich)

Stimmt.
Es ist viel sicherer, die Kündigung während der Beerdigung zu übergeben.
So etwa in dem Sinne : herzliches Beileid, ach übrigens, hier habe ich noch einen Brief für Sie.

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