Hallo,
Ich wohne in einem 4 Zimmer Mietwohnung. Aber es reicht für meine Familie die Zimmer nicht aus, es ist zu klein für uns. Über uns wohnt eine sehr alte Dame, die seit über 30 Jahren in der Mietwohnung ist.
Wie sie es meint, würde sie die Wohnung uns(bzw. mir) übergeben.
Ich würde gerne diese Wohnung haben, weil erstens die Miete ist sehr günstig und zweitens die Wohnung ist für diese Miete sehr groß. (Miete/~100Euro)
Aber das größte Problem ist, dass der Hausbesitzer uns die Wohnung nicht vermieten will.
Ist das Gesetzlich gestattet das wir die Wohnung nach ihr übernehmen können?
-- Editiert am 27.07.2011 17:36
Mietwohnung einem anderen übernehmen?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?



Wenn der Eigentümer nicht will, dann muß er auch nicht.
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quote:
Ich würde gerne diese Wohnung haben, weil erstens die Miete ist sehr günstig und zweitens die Wohnung ist für diese Miete sehr groß. (Miete/~100Euro)
Zwangsläufig würde die Miete bei einer Neuvermietung auf Marktnievau angehoben werden!
quote:Warum?
Aber das größte Problem ist, dass der Hausbesitzer uns die Wohnung nicht vermieten will.
Einem stets pünktlich zahlenden Mieter vermietet doch jeder VM gerne.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jemand sollte die alte Dame heiraten oder sich von Dieser adoptieren lassen, später als Erbe in den Mietvertrag eintreten.
Und schwupps...günstige Miete.
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-- Editiert am 28.07.2011 11:36
Nicht unbedingt. Das Zauberwort heisst "Sonderkündigungsrecht."
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wenn ich sie bitten darf, könnten Sie mir "Sonderkündigungsrecht" ein bisschen genauer und ausführlich erklären?
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Sonderkündigungsrecht:
http://www.rechtslexikon-online.de/Mietvertrag_Sonderkuendigungsrecht.html
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Warum sollte denn die alte Dame kündigen?
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@wirdwerden: nicht schlecht, kannte ich noch nicht.
das eröffnet ja Möglichkeiten.
Beispielsweise: Ein altes Ehepaar wohnt seit 25 Jahren bei mir und zahlen 3 €/m².
Einer stirbt und noch vor der Beerdigung erhält der Überlebende die Sonderkündigung und die Wohnung wird frei.
Super. Und der Überlebende wird nach dem 2ten Schock auch keine neue Wohnung mehr benötigen.
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-- Editiert am 28.07.2011 14:11
quote:
noch vor der Beerdigung erhält der Überlebende die Sonderkündigung und die Wohnung wird frei.
SO funktioniert es NICHT.
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Stimmt.
Es ist viel sicherer, die Kündigung während der Beerdigung zu übergeben.
So etwa in dem Sinne : herzliches Beileid, ach übrigens, hier habe ich noch einen Brief für Sie.
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