Mietwohnung gekündigt, Handwerker

5. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
Katrin78
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietwohnung gekündigt, Handwerker

Hallo, vielleicht kann mir jemand helfen. Mein Freund hat seine Wohnung gekündigt zum 31.3. , wir haben die Wohnung schon leer geräumt und der Vermieter hatte schon eine erste Besichtigung zwecks Nachmieter. Der Vermieter hat einen Schlüssel behalten um die Wohnung Nachmietern zu zeigen. Jetzt war mein Freund in der Wohnung und da sind Handwerker drin um Schönheitsreperaturen wie Laminat und ähnliches durchzuführen. Wie sollen wir uns verhalten? Müssen wir noch für März Miete zahlen? Der Vermieter reagiert auf keinen Anruf

-- Editiert von Moderator am 05.03.2018 13:15

-- Thema wurde verschoben am 05.03.2018 13:15

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9910 Beiträge, 4488x hilfreich)

Konfrontativ: Schließzylinder austauschen, und dem Vermieter erst am 2.4. morgens seine Schlüssel zurückgeben und natürlich seinen Schließzylinder wieder einsetzen. Wenn die Handwerker dann nicht mehr reinkönnen, ist das das Problem des Vermieters. Ich würde jedoch erwarten, dass er dann selber mal zum Hörer greift. Spätestens wenn die Handwerker wieder an ihr Werkzeug wollen. Ob das zu empfehlen ist, ist eine andere Frage. Rechtlich ist es meiner Meinung nach jedoch erlaubt.

Alternativ: Dem Vermieter ein Einschreiben schicken, dass ihr die Miete für jeden Tag mindert, an dem die Wohnung für euch durch Handwerker nicht nutzbar ist/war. Das Problem dabei ist der Nachweis, wann die Wohnung nicht nutzbar war. Nur hat der Vermieter durch sein Verhalten dieses Beweisproblem für euch geschaffen. Denn er hätte euch vorher fragen müssen. Von daher wird sich der Vermieter meiner Meinung nach nicht auf die Vorteile seines rechtswidrigen Verhaltens (also das ihr den Beweis nicht führen könnt) berufen dürfen.

Alternative 2: Dokumentation der Arbeiten und nichts tun. Durch sein Verhalten hat der Vermieter Schadensersatzforderungen euch gegenüber nahezu unmöglich gemacht. Auch wird er von euch wohl kaum noch die Durchführung von Schönheitsreparaturen verlangen können. Je nach Mietvertrag kann das durchaus ein Vorteil sein.

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#2
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3092x hilfreich)

Ich würde a) dokumentieren, um möglichen Schadensersatzansprüchen aus dem Weg zu gehen und b) umgehend das Schloss austauschen. Soll er sich melden. Jeden Tag vor der Butze stehen, um zu schauen, ob ggf Handwerker kommen und wie lange sie jeweils bleiben ist eher weniger durchführbar.

-- Editiert von fb367463-2 am 05.03.2018 15:11

Signatur:

"Valar Morghulis"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Katrin78
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für eure Antworten. Leider können wir nicht jeden Tag schauen ob Handwerker in der Wohnung sind da diese in einer anderen Stadt ist. Wir haben erstmal die Mietzahlung gestoppt und ich hoffe das es richtig war.

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