Mietwohnung gekündigt, Instandsetzungen?

19. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
Auszug2016
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietwohnung gekündigt, Instandsetzungen?

Liebe Forenmitglieder,

ich habe meine Wohnung fristgerecht gekündigt.

Bei einem Besichtigungstermin erwähnte der Vermieter, dass er Fliesen im Bad austauschen sowie Rauchmelder anbringen, Fenster von außen streichen etc.
Die Befürchtung meinerseits ist, dass der VM jetzt ständig wegen Kleinigkeiten Zutritt zur Wohnung haben will, da anscheinend Verärgerung über die Kündigung an sich besteht.
Es handelt sich hierbei in meinen Augen nicht um Notfallreparaturen, sondern um zeitlich aufschiebbare Dinge.

1. Frage:
Kann ich bei Zutrittsbegehren für Instandsetzungen auf den Zeitpunkt nach Übergabe (voraussichtlich eine Woche vor Ablauf des letzten Mietmonats) verweisen?
Bisher ist noch kein Nachmieter gefunden, so dass das Objekt vermutl. einen vollen Kalendermonat leerstehen wird.
Oder kann ich einen Tag für alle! Instandsetzungen (ggf. auch zusammen mit Besichtigungen) anbieten und komme damit meiner Pflicht für den Zutritt des VM für Instandsetzungen nach?

2. Frage:
Ist es ausreichend, wenn ich jeweils einen Besichtigungstermin für potentielle Nachmieter
pro Woche ab 18:00 Uhr sowie sonnabends nachmittags anbiete?

Vielen Dank!

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34 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Instandsetzungs-/Haltungsmaßnahmen mußt Du dulden. Auch wenn es Dir im Moment unnötig erscheint bzw. die Arbeiten evtl. aufschiebbar sind.

1 Tag für Fliesenaustausch und Rauchmelder installieren könnte reichen. Fensterrahmen müssen sicher 2 x gestrichen werden da könnte ein Tag nicht reichen.

Zitat:
Ist es ausreichend, wenn ich jeweils einen Besichtigungstermin für potentielle Nachmieter
pro Woche ab 18:00 Uhr sowie sonnabends nachmittags anbiete?


Ja, jeweils für 1 Stunde, ist völlig ausreichend.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#2
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

Zitat (von Auszug2016):
Fenster von außen streichen etc.

Bei diesen Temperaturen? Das dürfte wohl nicht funktionieren!

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#3
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9912 Beiträge, 4488x hilfreich)

Instandsetzungsarbeiten sind rechtzeitig anzukündigen, Modernisierungsarbeiten mit einer Frist von 3 Monaten. Bei den von dir geschilderten Arbeiten würde ich von ersterem ausgehen. Da die Auswirkungen auf die Mietsache zumindest bei den Fliesen groß und nicht unmittelbar notwendig ist, ist eine Ankündigung mit angemessener Frist notwendig. Die spannende Frage ist nun, was eine angemessene Frist ist. Der Gesetzgeber hat sich da herausgehalten, sodass wir jetzt spielend das Diskutieren anfangen können.

Solange du da wohnst, müssen die Termine (Wohnungsbesichtigung sowie auch Instandsetzungsarbeiten) mit dir abgesprochen werden. Der Vermieter kann also nicht einfach einen Termin festlegen und du hast zu springen, sondern ihr müsst gemeinsam Termine finden. Dabei werden die Bedürfnisse der Handwerker, der Vermieters und auch des Mieters eine Rolle spielen.

Es tut mit leid, dass mein Post so schwammig bleibt. Aber das Gesetz gibt meines Wissens nach eben nicht mehr her. Ich kann mir aber eigentlich nicht vorstellen, dass der Vermieter die Fliesenlegerarbeiten während deiner Mietzeit durchführen will. Das macht aus mehreren Gründen keinen Sinn. Er müsste zum einen jeden einzelnen Termin mit dir und den Handwerkern absprechen (das allein ist schon nervig). Dann müsste er oder seine Beauftragten vor den Arbeiten deine Sachen in den betroffenen Räumen in Sicherheit bringen, nach den Arbeiten putzen und alles wieder hinräumen bzw. aufbauen. Und das Putzen fällt wesentlich leichter, wenn die Wohnung leer ist und sich der Baustaub nicht überall in der Wohnung auf den Sachen des Mieters verteilt hat. Während der Arbeiten wäre eine Mietminderung drin (das sind aber vermutlich nur wenige Euros). Und zum guten Schluss wird er in der Regel nicht wollen, dass du die schönen neuen Fliesen beschädigst.

Von daher würde ich dem Vermieter nicht wirklich raten, die Arbeiten während der Mietzeit durchzuführen. Wenn er es dennoch machen möchte, weise ihn nochmal deutlich auf seine Pflichten hin.

Besichtigungstermine müssen natürlich auch mit dir abgesprochen werden. Wie Anitari schon geschrieben hat, reicht einmal die Woche vollständig aus.

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#4
 Von 
Auszug2016
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten! :)

Zu den Instandsetzungen muss ich noch sagen, dass ich kein Problem damit habe, diese durch Handwerker zu ermöglichen, es ist vielmehr der Punkt, dass der VM solche Gelegenheiten nutzt, die ganze Zeit mit im Haus zu sein.
Bisher bei jeder Heizungswartung und Schornsteinfegerbesuchen so gewesen.
Der Schornsteinfeger selbst sagte mir, er dürfe nur im Beisein des VM ins Objekt laut Aussage VM (m.E. nicht rechtmäßig, da ich als Mieter Hausrecht habe?).

Daher kommt eben zusätzlich zum Handwerker im Haus (währenddessen man selbst durchaus noch was anderes zu Hause erledigen könnte, wenn man schon Urlaub nehmen muss) der VM, der rumstreunt.

Ich hoffe, ihr versteht, warum ich solche Tage möglichst vermeiden möchte. ;)



-- Editiert von Auszug2016 am 19.01.2016 18:54

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#5
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6437 Beiträge, 2318x hilfreich)

Nach meiner Meinung darf ein Vermieter die Arbeit der beauftragten Handwerker auch innerhalb einer Mietwohnung überwachen und notfalls Änderungen des Auftrages vornehmen.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#6
 Von 
Auszug2016
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Handwerker überwachen schön und gut, in allen anderen Räumen rumlaufen eher anstrengend ;)

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#7
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von Auszug2016):
Handwerker überwachen schön und gut, in allen anderen Räumen rumlaufen eher anstrengend


In anderen Räumen darf er nicht rumlaufen.

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#8
 Von 
Auszug2016
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Das ist mir bewusst, nur was soll man machen, wenn VM sagt "das und das wollte ich noch gucken" o.ä.?
Ich will den VM in Hinblick auf die bevorstehende Übergabe in ein paar Wochen nicht verärgern, andererseits denke ich mir, dass gerade die Übergabe dafür gedacht ist, dass der VM sich alles anguckt, um Mängel zu dokumentieren und nicht jetzt, während die Wohnung noch bewohnt ist.

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#9
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9912 Beiträge, 4488x hilfreich)

Zitat (von Auszug2016):
Das ist mir bewusst, nur was soll man machen, wenn VM sagt "das und das wollte ich noch gucken" o.ä.?

Frag ihn doch mal, ob du auch in seiner Wohnung mal gucken kommen kannst.

Der Vermieter sollte sich bewusst sein, dass jedes "nur kucken" einen Eingriff in deine Privatssphäre darstellt. Daher benötigt er dafür einen sehr guten Grund. Er hat die Wohnung vermietet und bekommt dafür Miete. Er darf da nicht schalten und walten wie er will. Das ist aktuell noch deine Wohnung und du hast das Hausrecht. Vielleicht kannst du ihm das freundlich beibringen.

Wenn Arbeiten in einem Raum stattfinden sollen, kannst du die anderen Räume abschließen. Und eine ständige Anwesenheit des Vermieters bei diesen Arbeiten ist definitiv nicht notwendig und kann meiner Meinung nach daher auch nicht vom Vermieter gefordert werden. Natürlich darf er die Arbeiten überwachen, aber sicherlich nicht 8 Stunden am Tag.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Auszug2016
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Das ist aktuell noch deine Wohnung und du hast das Hausrecht. Vielleicht kannst du ihm das freundlich beibringen.


Alles was Du schreibst, weiß ich eigentlich, aber es ist immer leichter gesagt, als getan, etwas durchzusetzen, obwohl man das Recht auf seiner Seite hat... Ich werde aber versuchen, die Handwerkertermine zu bündeln und nur Zutritt in den entsprechenden Raum zu gewähren.



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#11
 Von 
Katharina91123
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 20x hilfreich)

Der Vermieter hat ein Recht darauf, in seiner Wohnung nötige Renovierungsarbeiten vorzunehmen. Die Rauchmelder gehören mit der Rauchmelderpflicht z.B. dazu. Ob du ausziehst oder nicht, ist dafür irrelevant. Die Reparaturen nach deinem Auszug oder nach der Übergabe vorzunehmen wäre reines Entgegenkommen von seiner Seite. Du bist verpflichtet, ihm für Renovierungsarbeiten und die Nachmietersuche Zutritt zu gewähren.
Allerdings muss er mit der Terminabsprache Rücksicht auf dich nehmen und du musst auch nicht jeden Termin akzeptieren. Bei einem berufstätigen Menschen die Termine zu bündeln oder nach 18 Uhr zu legen, gehört zu dieser Art von Rücksichtnahme. Wo das genau aufhört und wo die Schikane anfängt, ist hier natürlich schwer nachzuweisen.
Dass der Schornsteinfeger nur rein darf, wenn der Vermieter da ist, ist natürlich Quatsch. Ich verstehe auch deinen Einwand, dass du deine Rechte kennst (dem Vermieter keinen regelmäßigen Zutritt schuldest), aber keinen Streit riskieren möchtest. ich schlage vor, dass du bzgl. dieses Problems mit ihm sprichst. Du kannst ihm ja anbieten, sich noch einmal die ganze Wohnung anzuschauen und sonst die Handwerker machen zu lassen. Grund könnte sein, dass du während der Arbeiten Home Office machen möchtest und so wenig wie möglich Ablenkung brauchst. Diese Art von Ausreden brauchst du natürlich nicht. Du kannst es auch einfach ablehnen, aber es wäre vielleicht ein friedlicher Weg...

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#12
 Von 
Auszug2016
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

ein kurzes Update: VM will tatsächlich die Fliesenarbeiten während meiner Mietzeit durchführen lassen. :schock:

Unabhängig davon habe ich meinen Mietvertrag rechtlich überprüfen lassen, zu meinem Glück habe ich eine unwirksame Schönheitsreparaturenklausel drin ;)

Ich denke, das werden noch spannende Restmietwochen und Kampf um die Kaution bzgl. Schönheitsreparaturen.
Ich werde Euch auf dem Laufenden halten.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9912 Beiträge, 4488x hilfreich)

Zitat (von Auszug2016):
ein kurzes Update: VM will tatsächlich die Fliesenarbeiten während meiner Mietzeit durchführen lassen. :schock:

Das scheint mir ein Trottel zu sein. Der macht sich selber einen Stress, den er wohl noch gar nicht absieht.

Okay, dann geh halt die harte Tour. Er soll dir schriftlich und rechtzeitig alle Termine vorher ankündigen. Wenn du nicht kannst, dann schlägst du ihm ebenfalls schriftlich Alternativtermine vor. Das geht dann schon ein bischen hin und her. Zusätzlich forderst du ihn auf, vorher jemanden zum Ausräumen des Bades vorbeizuschicken und natürlich nach jeden Termin mit Dreck jemandem zum Putzen der Wohnung. Zu guter Letzt teilst du ihm mit, dass du für jeden Tag der Unbenutzbarkeit des Bades und des Dreckes in der Wohnung die Miete mindern wirst.

PS: Ich bin mir übrigens in diesem Fall nicht sicher, ob der Mieter diese Erhaltungsmaßnahmen dulden muss. Sie sind mit erheblichen Einschränkungen für den Mieter verbunden und das ist kurz vor Auszug meiner Meinung nach nicht zu rechtfertigen. Es ist dem Vermieter durchaus zuzumuten, damit bis nach dem Auszug des Mieters zu warten. Natürlich verliert er dadurch vermutlich eine Monatsmiete (noch nicht mal das, wenn der Mieter wie geschildert die Wohnung eine Woche vor Mietende räumt). Das ist im Vergleich zu den Einschränkungen, die er dem Mieter zumuten will, jedoch ein geringer Nachteil. Rechtsprechung zu diesem Fall kenne ich jedoch nicht und sicher bin ich mir auch nicht.

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#14
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Das scheint mir ein Trottel zu sein. Der macht sich selber einen Stress, den er wohl noch gar nicht absieht.


Lieber Cauchy, diese Vorgehensweise würde ich mal nicht empfehlen. Der Mieter hat eine Mitwirkungspflicht, kommt er der nicht nach, macht er sich Schadensersatzpflichtig.

Na, auf den Prozessausgang bin ich gespannt.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9912 Beiträge, 4488x hilfreich)

Zitat (von Ver):
Zitat (von cauchy):Das scheint mir ein Trottel zu sein. Der macht sich selber einen Stress, den er wohl noch gar nicht absieht.
Lieber Cauchy, diese Vorgehensweise würde ich mal nicht empfehlen. Der Mieter hat eine Mitwirkungspflicht, kommt er der nicht nach, macht er sich Schadensersatzpflichtig.
Na, auf den Prozessausgang bin ich gespannt.

Was genau würdest du denn nicht empfehlen? Mein PS war nur eine Meinungsäußerung und auch deutlich so formuliert. Und bei allem davor kann ich nicht sehen, wo das nicht empfehlenswert sein soll.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Auszug2016
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Also der Mitwirkungspflicht würde ich ja nachkommen und zwar in ca. 7 Wochen, also noch während meiner Mietzeit zwischen meinem Auszug und Übergabe.
Außerdem gibt es noch keinen Nachmieter.
Bei der Sachlage dürften dem VM keinerlei Schadensersatzansprüche mir gegenüber entstehen?


-- Editiert von Auszug2016 am 25.01.2016 20:46

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Was genau würdest du denn nicht empfehlen? Mein PS war nur eine Meinungsäußerung und auch deutlich so formuliert. Und bei allem davor kann ich nicht sehen, wo das nicht empfehlenswert sein soll.


Genau das:

Zitat (von cauchy):
Okay, dann geh halt die harte Tour. Er soll dir schriftlich und rechtzeitig alle Termine vorher ankündigen. Wenn du nicht kannst, dann schlägst du ihm ebenfalls schriftlich Alternativtermine vor. Das geht dann schon ein bischen hin und her.


Du glaubst doch wohl selbst nicht, dass man mit dieser Nr. durchkommt? Das nennt man "Mitwirkungspflicht". Dafür kann der Mieter allerdings einen Obulus verlangen.

Zitat (von Auszug2016):
also noch während meiner Mietzeit zwischen meinem Auszug und Übergabe.


Und wenn die Handwerker da keine Zeit haben? Im Allgemeinen sind Handwerker nicht ganz so flexibel und können nicht alle Wünsche eines Mieters berücksichtigen.

Zitat (von Auszug2016):
Bei der Sachlage dürften dem VM keinerlei Schadensersatzansprüche mir gegenüber entstehen?




Da wäre ich mir mal nicht so sicher. Wenn deshalb die Wohnung nicht fertig wird und eine Neuvermietung deshalb verhindert wird?

Diese "harte" Tour bitte nur mit anwaltliche Unterstützung und einer Rechtschutzversicherung nach Deckungszusage.

Am Ende zahlt der Mieter (und nicht die TN dieses Forums) die Zeche und der Vermieter hat die Kaution! Und wenn der sie nicht rausrückt, dann muss der Mieter sie einklagen. Doch bitte erst nach 6 Monaten nach Auszug.

Wenn der TE solange auf die Kaution warten kann und gegebenenfalls Atem und Geldmittel für einen Prozess vorauslagen kann, soll er die harte Tour gehen. Am Ende entscheidet möglicherweise ein Richter. Meistens gibt es einen Vergleich und das Geld, dass man "gewinnt" geht für die Anwälte und das Gericht drauf. Meistens sogar mehr.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9912 Beiträge, 4488x hilfreich)

Oh, schon klar. Der Mieter soll immer nur springen. Auch Mieter haben mal Termine und wenn sie mal keine Zeit haben, dann muss der Vermieter das respektieren. Ob das dem Vermieter nun passt oder nicht. Und für einen Schadensersatz müsste der Vermieter nachweisen, dass der Mieter unberechtigt irgendwelche Maßnahmen verweigert hat und genau deswegen ein Schaden entstanden ist. Mir ist ein Rätsel wie ihm das gelingen soll, wenn der Mieter ihm eine komplette Woche vor Mietende freie Hand gibt.

Der Rest ist die übliche Panikmache von Ver. Natürlich sollte man vor einem Prozess prüfen, wie die Chancen genau aussehen. Das muss aber auch der Vermieter. Und zumindest bezüglich dem Thema Schadensersatz wegen angeblich verweigerter Instandsetzungsarbeiten sind dessen Karten mehr als schlecht. Einem Vergleich muss übrigens niemand zustimmen.

Aber vielleicht noch ein Alternativvorschlag an den Mieter: Wenn es dem Vermieter wirklich so wichtig ist, das Bad während der Wohnzeit des Mieters zu fliesen, so könnte man eine Übereinkunft treffen. Er verpflichtet sich die Kaution sofort bei Schlüsselübergabe und bei einwandfreier Übergabe der Wohnung zurückzuzahlen, dafür gestattest du ihm an 2-3 Tagen im Bad zu arbeiten und verzichtest auf Mietminderungen, Schadensersatz und Reinigungskosten. Wenn der Vermieter dem Vorschlag nicht zustimmt, dann wird die Rückzahlung der Kaution wohl eh auf sich warten lassen. Ganz egal welche Tänzchen der Mieter dem Vermieter zuliebe vorher aufgeführt hat.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Der Rest ist die übliche Panikmache von Ver.


Lustig, eher realistisches Wissen über die Wirklichkeit des Mieteralltags. Aber einem Experiment bin ich nie abgeneigt und uns kostet es ja nichts.

Deshalb:

Lieber TE, geh doch bitte die "harte Tour" von Cauchy und stelle doch hier mal das Ergebnis, vor allem den "Gewinn" ein. Würde mich wirklich interessieren.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Der Rest ist die übliche Panikmache von Ver.

Ich sehe da nur wichtige ergänzende Hinweise zu cauchy's "üblicher harter Tour" (um es mal ähnlich auszudrücken) - damit dürfte der Mieter geradewegs in eine heftige Konfrontation rennen.

Der TE will "den VM in Hinblick auf die bevorstehende Übergabe in ein paar Wochen nicht verärgern", fragt aber gleichzeitig, was er machen kann. Egal welche Rechte der Mieter da hat, beides zusammen wird praktisch nunmal nicht harmonieren. Selbst wenn einer seine Rechte noch so freundlich und zurückhaltend einfordert, so wird das beim anderen Vertragspartner in aller Regel nicht so gut ankommen - da ist es auch egal ob der andere Vertragspartner nun Vermieter oder Mieter ist.

Ich sehe da übrigens eher eine ankündigungspflichtige Massnahme mit erheblichen Auswirkungen auf den Wohngebrauch - aber jede(r) mag sich unter "Erneuerung der Badfliesen" auch etwas anderes vorstellen. Dazu weiss man einfach zu wenig über Dauer und Art der Massnahme und den sich daraus ergebenden Beeinträchtigungen.

Warum kann man nicht miteinander kommunizieren? z.B. dass die Wohnung bereits eine Woche vor Mietende frei ist und der Vermieter da ganz ohne lästige Terminabsprachen arbeiten (lassen) kann, zumal man selbst im geplanten Zeitraum mitten im Umzugstress ist?

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9912 Beiträge, 4488x hilfreich)

Zitat (von Lolle):
Warum kann man nicht miteinander kommunizieren? z.B. dass die Wohnung bereits eine Woche vor Mietende frei ist und der Vermieter da ganz ohne lästige Terminabsprachen arbeiten (lassen) kann, zumal man selbst im geplanten Zeitraum mitten im Umzugstress ist?

Bisher habe ich das so verstanden, dass der Mieter genau das angeboten hat und der Vermieter dennoch während der Wohnzeit des Mieters da ran will (aus welchem Grund auch immer). Und das war auch der Grund, warum ich zur "harten Tour" geraten hatte. Wenn der Vermieter sich mit den Tagen nach dem Auszug begnügt, dann ist der Mieter vermutlich eh zufrieden.

@Ver: Okay, ich formuliere manchmal hart. Wenn ich Dich damit beleidigt habe, so tut es mir leid. Mir platzt bei so einem Vermieter nunmal der Kragen. Er hat eine Wohnung vermietet und bekommt dafür Miete. Und dann will erst kurz vor Auszug den Mieter dem Stress, Lärm und Schmutz einer Badsanierung aussetzen. Und das vollständig nutzlos für den Mieter und mit verschwindend kleinem Nutzen für den Vermieter. Nach Auszug des Mieters geht das alles viel leichter. Das ist einfach unverschämt. Ich denke, dass der Mieter da zu Recht Gegenwehr leisten kann und dass auch ein Richter dafür Verständnis zeigen wird.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Auszug2016
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Morgen!

Danke Euch allen für den regen Meinungsaustausch.

Laut Auskunft des Mietervereins muss ich eine Badverschönerung innerhalb der kurzen verbleibenden Mietzeit nicht hinnehmen und das werde ich wohl auch nicht tun.

Ich werde dem VM noch einmal konkret anbieten, die Arbeiten im Zeitraum Auszug (dazwischen 2 Wochen) - Übergabe
(dazwischen 1 Woche) -> Mietende ausführen zu lassen (wir sprechen hier immerhin von 3 Wochen, die für Arbeiten zur Verfügung stehen). Damit sollte sich doch der VM zufrieden geben (3 Wochen statt 1 Woche vor den noch nicht existenten Nachmietern?
Und ich denke, es wird einfacher, einen Handwerkertermin für Mitte bis Ende März zu bekommen, als jetzt auf Biegen und Brechen für z.B. nächste Woche?

Da sich der VM bei Besichtigungen als absolutes A****loch entpuppt hat (Kritik an Einrichtung etc. im Beisein von Interessenten etc.), wird sich meiner Einschätzung nach Übergabe und Kautionsauszahlung sowieso einen riesigen Streit entfachen, so dass ich jetzt auch nicht mehr bereit bin, dem VM für Handwerkertermine freie Hand zu gewähren. Wie oben geschrieben, laut Mieterverein zu Recht.

Viele Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Mir platzt bei so einem Vermieter nunmal der Kragen.


Wir sehen bzw. lesen hier nur die Mieterseite sehen, die Realität ist vermutlich etwas anders. Der Mieter möchte doch offensichtlich in den letzten beiden Monaten am liebsten gar nicht vom Vermieter behelligt werden. Die Begleitung des Handwerkers, die Installation der Rauchmelder, Besichtigungstermine mit den Interessenten, alles zu viel. Auf die Renovierung des Bades bist Du doch voll angesprungen und schlägst mal wieder die "harte" Tour vor.

Zitat (von cauchy):
Und dann will erst kurz vor Auszug den Mieter dem Stress, Lärm und Schmutz einer Badsanierung aussetzen.


Woher weißt Du denn, dass die Arbeiten nur beim TE durchgeführt werden? Vielleicht (und das würde mehr Sinn machen) sind alle Bäder des Hauses betroffen. Dann würde die Weigerung des Mieters, ziemlich viel mehr kosten, weil es den Ablauf der Instandsetzung erheblich stören würde.

Und der TE weist immer wieder darauf hin, dass es keinen Nachmieter gibt. Bei 2 Monaten bis zum Mietende wäre ich als Vermieter noch nicht wirklich beunruhigt, was nicht ist, kann noch werden.....

@Cauchy, Du schreibst hier nicht nur Deine Meinung. Es gibt Leser, die nehmen Dich ernst und bekommen vor dem Richter dann große Augen, wenn es dann doch nicht so läuft.

@ TE: Für welchen Weg man sich letztendlich entscheidet, bleibt dem Einzelnen vorbehalten. Für die geneigten Mitleser fände ich ein Fazit am Ende interessant. Hat es sich gelohnt? Was ist tatsächlich rausgekommen.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Auszug2016
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Ver,
ich kann Deine Meinung durchaus verstehen, wenn man nicht selbst in der misslichen Lage ist.
Hier meine Sicht der Dinge in Bezug auf den VM zur Verdeutlichung, warum es evtl. auf die harte Tour hinauslaufen wird.

@Bad: es wird nur mein Bad gemacht.

@ Besichtigungen:
VM war äußerst erbost, dass der Sonntag trotz Samstagstermin und 4 weiteren Terminen à 2 Stunden innerhalb von 10 Tagen nicht zur Verfügung steht.
Und ja, ich bin es leid, dass bei Terminen der VM in jeder Ecke nach möglichen Mängeln sucht, jedes Fenster, jede Schublade der EBK aufreißt etc.. Ich nehme alles stillschweigend hin.

Natürlich steh ich auch weiterhin für Besichtigungen zur Verfügung, der Pflicht komme ich selbstverständlich nach.

VM scheint nur seit der Kündigung vollkommen vergessen zu haben, dass ich noch in dem Objekt wohne und Miete zahle und meint, jeder Termin müsste passen.

Viele Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von Auszug2016):
warum es evtl. auf die harte Tour hinauslaufen wird.


Hier für braucht man eine Menge Nerven und Geld. Und sich mit dem Vermieter anzulegen, solange man noch dort wohnt, ist taktisch unklug. Doch jeder so, wie er es mag.

Zitat (von Auszug2016):
VM war äußerst erbost, dass der Sonntag trotz Samstagstermin und 4 weiteren Terminen à 2 Stunden innerhalb von 10 Tagen nicht zur Verfügung steht.


Sieh es mal so: Je eher der Vermieter einen Nachmieter findet, desto eher ist das mit den Besichtigungsterminen vorbei. Vielleicht kannst Du den Vermieter mal "positiv" unterstützen?

Zitat (von Auszug2016):
Und ja, ich bin es leid, dass bei Terminen der VM in jeder Ecke nach möglichen Mängeln sucht, jedes Fenster, jede Schublade der EBK aufreißt etc.


Das ist nicht ok. Vielleicht fragst Du ihn mal ganz freundlich, was er denn sucht, dabei könntet ihr ihm helfen?
Renn ihm doch auch mal nach, imitiere ihn. Wenn er eine Schublade aufmacht, mach sie auch auf. Schaue mit ihm zusammen rein, häng Dich an seine Fersen.

Oder nimm Dich intensiv des Interessenten an.

Oder weis ihn auf eine Schublade hin, die er bei den letzten 10 Malen noch nicht aufgemacht hat.

Dann solltest Du Dir die "Mängel" merken und gegebenfalls so weit beheben. = Fensterschaniere ölen, Schubladen festziehen etc. Du weißt dann, worauf er bei dem Auszug achtet und da würde ich versuchen, ihm den Wind bei der Übergabe aus den Segeln nehmen.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Auszug2016
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Ver):

Zitat (von Auszug2016):VM war äußerst erbost, dass der Sonntag trotz Samstagstermin und 4 weiteren Terminen à 2 Stunden innerhalb von 10 Tagen nicht zur Verfügung steht.
Sieh es mal so: Je eher der Vermieter einen Nachmieter findet, desto eher ist das mit den Besichtigungsterminen vorbei. Vielleicht kannst Du den Vermieter mal "positiv" unterstützen?


Meine positive Unterstützung hat VM mit den angebotenen Terminen bereits.
Mehr kriege ich zeitlich nicht unter.
Bei voller Berufstätigkeit brauche ich den Sonntag zum Ausschlafen, für Haushalt und auch zum Aussortieren und das eine oder andere zu Packen;-)

Das mit den Schubladen ist eine gute Idee :-)

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von Auszug2016):
Meine positive Unterstützung hat VM mit den angebotenen Terminen bereits.


Damit meine ich die Vorzüge der Wohnung anpreisen, wenn sie welche hat?

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Auszug2016
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Achso, das habe ich bereits getan.
Die Wohnung ist wirklich toll, nur bisher hat der VM leider die Interessenten vergrault (keine Kinder, keine Tiere etc.) :-D
Ich weiß sogar von Interessenten, die bereits am Telefon aussortiert wurden. Naja, nicht mein Problem und gutes Recht des Vermieters.
Würde mich natürlich auch freuen, wenn ein Nachmieter gefunden wird!

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von Auszug2016):
Ich weiß sogar von Interessenten, die bereits am Telefon aussortiert wurden.


Also, das ist doch schon mal "gut", weil es bedeutet, dass der Vermieter eine Vorauswahl trifft und nicht wahllos mit allen zur Besichtigung antrabt.

Bei der Nachfrage, dürfte doch eine zeitnahe Vermietung kein Problem sein. Deshalb will er auch vor dem Einzug fertig werden.

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Auszug2016
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Tag,

ich melde mich mal wieder mit einem update:

@ Badrenovierung: VM hat die Renovierung / Instandsetzung bisher noch nicht wieder angesprochen, ich werde es ganz sicher nicht tun und hoffe, dass der Kelch an mir vorüber geht (bin in 5 Wochen raus aus der Wohnung).

@ Besichtigungen: weiterhin leidiges Thema. VM meldete sich gestern telefonisch und sagte, er komme am Freitag Nachmittag mit einem Interessenten vorbei. Dieses verneinte ich, da ich arbeiten muss, Samstag steht aber zur Verfügung.
VM war sehr sauer und könne das nicht verstehen, da letzter Freitag Nachmittag ja auch ging.
(ja, letzter Freitag ging, dieser nicht... ich weiß nicht, was daran nicht zu verstehen ist???)

Der letzte Interessent (älterer Herr) wurde mit den Worten vergrault, "ob die Treppen denn wirklich noch was für ihn sind".
Bisher hat VM selbst alle Interessenten in irgendeiner Form angegriffen und somit abgeschreckt und gibt mittlerweile mir die Schuld, dass noch kein Nachmieter gefunden wurde, da meine Einrichtung altmodisch ist. :augenroll:
... ich zähl die Tage bis zur Übergabe...


Viele Grüße

0x Hilfreiche Antwort

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