Mietwohnung gekündigt, Vermieter verlangt Entfernung der RaufaserTapete

16. Juli 2022 Thema abonnieren
 Von 
nzer
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietwohnung gekündigt, Vermieter verlangt Entfernung der RaufaserTapete

Hi ihr Lieben ,
ich hab folgendes Problem. Ich habe gekündigt zum 31.8 und hatte heute eine Vorabnahme . Die Kundenbetreuung kam und hat sich die Wohnung angeschaut. Der Mieter vor mir hatte die Wohnung mit Raufaser tapeziert und weiß gestrichen. Daraufhin habe ich einmal nach gestrichen mit Latex weiß. Die Farbe ist atmungsaktiv und es ist auch eine gute Farbe gewesen.
Jetzt sagt die Kundenbetreuerin zu uns, dass wir alle Raufaser Tapeten runter reißen müssen und die Untergründe vorbereiten müssen , sodass der neue Mieter direkt tapezieren kann. Die Tapeten sind in einem einwandfreien Zustand und auch in einem weiß Ton. Zudem hat sie ein Vorabnahme Protokoll erstellt und uns dies unterschreiben lassen . Sie hat uns nicht darauf hingewiesen , dass wir nicht verpflichtet sind zu unterschreiben. Sie hat uns gefragt ob potentielle nachmieter unsere Nummer habe dürfen für eine Besichtigung . Wir verneinten dies und sie fügte aber ja ein.
Sie sagt sie akzeptieren generell keine Latexfarbe an den Wänden. Es ist aber nichts davon im Mietvertrag erwähnt und in dem Absatz Mietverhältnis Beendigung steht auch , dass man selber angebrachte Tapete ggf.entfernen muss aber auch mit den Vermieter reden kann wenn sie noch in einen guten Zustand ist.
Jetzt habe ich viel gelesen und gehört und würde gerne von euch wissen, ob es rechtens ist , dass sie von uns verlangt die raufasertapete runter reißen obwohl die nicht von uns ist aufgrund der Latexfarbe?

Lg Nzer

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116360 Beiträge, 39259x hilfreich)

Zitat (von nzer):
Sie sagt sie akzeptieren generell keine Latexfarbe an den Wänden.

Latexfarbe lässt sich nur schwer wieder entfernen, man man kann sie nicht mit üblicher Dispersionsfarbe überstreichen, die typisch glänzende Oberfläche gefällt meist nicht und entspricht auch nicht dem üblichen Standard.



Zitat (von nzer):
Es ist aber nichts davon im Mietvertrag erwähnt

Vermutlich stehen da auch andere Sachen nicht drin, wie z.B. das man keine Wände entfernen darf. Dennoch darf man es nicht.



Da wäre relevant was sich zum Thema im Wortlaut in den uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / Absprachen / Versicherungsbedingungen / Nutzungsbedingungen findet.

Wenn wir diese kennen, können wir zielführend weiter diskutieren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
nzer
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Was genau soll ich am besten hochladen bzw. Nachschauen ?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
nzer
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich kann die Passage gerne raussuchen und hochladen , was die im Mietvertrag stehen habe .

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116360 Beiträge, 39259x hilfreich)

Zitat (von nzer):
Was genau soll ich am besten hochladen bzw. Nachschauen ?

Alles was mit Renovierung, Reparatur, Auszug zu tun hat.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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