Hallo zusammen,
ich habe einen standardisierten Mietvertrag vor mehr als einem Monat unterschrieben. Es gibt keine Sonderreglungen oder Bemerkungen im Mietvertrag. Einziehen sollten wir zum 01.07, jedoch hat die Übergabe nicht geklappt, da die Renovierung der Wohnung nicht so schnell geklappt hat, wie der Vermieter es sich vorgestellt hatte.
Gestern hatten wir dann den besagten Übergabetermin, bei dem wir feststellen mussten, dass die Wohnung zwar Heizkörper hat, diese jedoch nicht funktionsfähig sind. Der Vermieter wird auf eine Zentralheizung umrüsten. Das war uns bis gestern nicht bekannt. Er würde uns für die Heizperiode Heizkörper zur Verfügung stellen.
Das haben wir so nicht akzeptiert und haben die Wohnung nicht übernommen. Zumal wir auch Heizkosten in den Nebenkosten haben, in Höhe von 120 €.
Der Vermieter besteht nun darauf, dass wir die Wohnung beziehen und die vollständige Miete bezahlen. Können wir von dem Vertrag zurücktreten, da wir von diesem Umstand nichts wussten? Der Vertrag ist leider mit einer Mindestlaufzeit von 1 Jahr versehen.
Liebe Grüße
Martin
Mietwohnung in NRW
14. Juli 2023
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Frage vom 14. Juli 2023 | 11:56
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietwohnung in NRW
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#1
Antwort vom 14. Juli 2023 | 12:33
Von
Status: Unbeschreiblich (116287 Beiträge, 39238x hilfreich)
ZitatDas haben wir so nicht akzeptiert und haben die Wohnung nicht übernommen. :
Bei "mag ich nicht", da sehe ich keinen Grund für, der juristisch haltbar wäre.
Der Vermieter stellt Ersatz für die Heizperiode, insofern sehe ich da keine Unzumutbarkeit.
ZitatDer Vermieter besteht nun darauf, dass wir die Wohnung beziehen :
Weder geht den Vermieter das was an, noch hat er darüber zu bestimmen. Es gibt keinen generelle Bezugspflicht in DE.
Es wäre noch eine wirksame vertragliche Verpflichtung denkbar, falls es diese nicht gibt könnt ihr wählen. Ob ihr die Wohnung dann bezieht oder nicht, ist also alleine euere Sache.
Zitatdie vollständige Miete bezahlen :
Nach bisherigem Sachverhalt zu Recht.
#2
Antwort vom 14. Juli 2023 | 13:16
Von
Status: Junior-Partner (5470 Beiträge, 918x hilfreich)
Das ist dann alleine Euer Problem.ZitatDas haben wir so nicht akzeptiert und haben die Wohnung nicht übernommen. :
Beziehen müsst Ihr die Wohnung nicht. Miete zahlen müsst ihr aber trotzdem.ZitatDer Vermieter besteht nun darauf, dass wir die Wohnung beziehen und die vollständige Miete bezahlen. :
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#3
Antwort vom 14. Juli 2023 | 13:20
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Ich danke euch erstmal. Auch wenn es mich grad wundert, dass eine Wohnung ohne Heizung als Wohnung gelten soll. Die volle Miete inklusive der Heizkosten zu bezahlen ohne Heizmöglichkeit ist doch absurd. Muss ich am Ende doch einen Anwalt hinzu ziehen.
#4
Antwort vom 14. Juli 2023 | 13:20
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
.
-- Editiert von User am 14. Juli 2023 13:21
#5
Antwort vom 14. Juli 2023 | 13:38
Von
Status: Unbeschreiblich (116287 Beiträge, 39238x hilfreich)
ZitatAuch wenn es mich grad wundert, dass eine Wohnung ohne Heizung als Wohnung gelten soll :
Es gibt noch sehr viele Wohnung in DE ohne Heizung, weshalb Gesetzgeber und Rechtsprechung eine Heizung auch nicht als Bedingung für die Definition der Wohnung ansehen.
Alles was vorhanden sein muss, ist eine Möglichkeit der Beheizung, diese ist hier ja gegeben.
ZitatDie volle Miete inklusive der Heizkosten zu bezahlen ohne Heizmöglichkeit ist doch absurd. :
Korrekt.
Da man hier laut eigener Schilderung aber eine Heizmöglichkeit hat, ist das Argument irrelevant.
Einzig eine angemessene Mietminderung wäre je nach Ausgestaltung der Heizkörper denkbar.
#6
Antwort vom 14. Juli 2023 | 15:35
Von
Status: Unbeschreiblich (30496 Beiträge, 5450x hilfreich)
Das wird sie ja nicht sein. Der Vermieter stellt Heizkörper bereit. Schon ist die Wohnung beheizbar.Zitatdass eine Wohnung ohne Heizung als Wohnung gelten soll :
Das steht dir frei. Doch was wird dieser dir erklären, gegen Honorar?ZitatMuss ich am Ende doch einen Anwalt hinzu ziehen. :
Es besteht auch die Möglichkeit, heute dem VM mitzuteilen, dass ihr doch die Wohnung und die angebotenen Ersatzheizkörper *übernehmt* und entscheidet euch dann, ob ihr die als BK-Vorauszahlung genannten 120,- für Heizkosten tatsächlich komplett zahlt.
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