Mietwohnung in ursprünglichen Zustand zurückversetzen?

19. Dezember 2012 Thema abonnieren
 Von 
Global
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietwohnung in ursprünglichen Zustand zurückversetzen?

Mein Bruder ist völlig verzweifelt. Er hat vor ca 1,5 Jahren eine sanierungsbedürftige 2 Zimmer-Altbauwohnung angemietet. Damals gab es einen Vormieter. Diese Wohnung hat er übernommen: die Malerarbeiten hat mein Bruder selbst vorgenommen. Die Wohnung war in einen sehr schlechten Zustand. Der Vermieter wirkte am Übergabetag unseriös. Mein Bruder ist der Meinung, dass es kein Abnahmeprotokoll gab oder er hat schlimmsten Fall etwas unterschrieben, wovon er nichts weiß. Auf jeden Fall kann er kein Protokoll finden. Der Vermieter machte den Vorschlag die Kaution vom Vormieter zu übernehmen. Das hat er auch gemacht. Er zahlte den Vormieter aus.
Nun zu dem eigentlichen Problem: Mein Bruder kündigte seine Wohnung rechtzeitig zum 31.12.2012. In dieser Zeit wurde das gesamte Haus verkauft. Das Problem ist jetzt aber dass absofort die neue Hausverwaltung zuständig ist. Mein Bruder telefonierte vor kurzen mit der Hausverwaltung, zwecks Abnahme. Die Hausverwaltung ist der Meinung, dass sie sich streng an das Abnahmeprotokoll hält. Obwohl er damals eine "Bruchbude" erhalten hat, muss er die Wohnung im ursprünglichen Zustand zurückversetzen. Es scheint so, dass der neue Eigentümer versucht die Kaution sowie eventuell zusätzliche Kosten für die Verschönerung auf meinen Bruder zu übertragen. Das Haus ist Anfang des 19. Jahrhunderts erbaut worden. Es zieht an allen Ecken. An den Doppelfenstern und den alten Türen ist der Lack abgeblättert. Selbst das Treppenhaus riecht sehr muffig/schimmelig. Mein Bruder hatte damals mehrere Zeugen für den desolaten Zustand der Wohnung. Weiterhin gibt es darüber Foto's. Wäre mein Bruder damals nicht auf diese Wohnung angewiesen gewesen, so wäre er niemals eingezogen.

Wie stehen seine Chancen, halbwegs unbeschadet, aus dieser Sache herauszukommen?

Ich danke schon jetzt für eure Anworten...

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-- Editiert Global am 19.12.2012 16:30

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Da müsste man jetzt wissen, was zum Thema Auszug im Mietvertrag steht, bzw. zum Thema Schönheitsreparaturen, bzw. in diesem ominösen Abnahmeprotokolll.

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#2
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2026x hilfreich)

quote:
Die Hausverwaltung ist der Meinung, dass sie sich streng an das Abnahmeprotokoll hält.

Es gibt doch kein Abnahmeprotokoll ?

Für das Alter des Hauses kann der Bruder nicht.
Aber für etw. Schäden, die ein Mieter in 1,5 Jahre hätte zufügen können, könnte der Verwalter den Bruder haftbar machen, weil beim Einzug kein Abnahmeprotokoll war und der
Bruder weder bemängel noch die Schäden gemeldet hatte.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47504 Beiträge, 16808x hilfreich)

quote:
Wie stehen seine Chancen, halbwegs unbeschadet, aus dieser Sache herauszukommen?


Es kommt darauf an, was genau Dein Bruder in der Wohnung verändert hat und was im Übergabeprotokoll steht.

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