Mietwohnung ist "rechtsfreier Raum", was tun?

28. September 2013 Thema abonnieren
 Von 
JeCoPaBa
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietwohnung ist "rechtsfreier Raum", was tun?

Hallo,

bedingt durch diverse Umstände ist eine gemietete Wohnung in einem zum Verkauf stehenden Objekt "rechtsfreier Raum". Besitzer vor 4 Jahren verstorben. Nachlassverwalter bestellt, dem Amstgericht unterstellt das im letzten Wohnort des versorbenen Besitzers liegt. Objekt gehört einer Hypothekenbank in Frankfurt. Die wiederum gibt derlei Objekte an einen Subunternehmer in Köln ab. Erben sind nicht auffindbar. Nachlassverwalter kümmerte sich immer gut um Mieter. Dann: Wasserprobleme, bis heute nicht behoben. Miete um VOLLE 100% gekürzt: Interessiert keinen.

Vor einigen Monaten dann neuer Nachlassverwalter, dem Amtsgericht unterstellt das in dem Kreis liegt in dem das Objekt steht. Man hat als Mieter mit ALLEN Parteien gesprochen, nachweisbar geschrieben, Fristen gesetzt: Keine Reaktion oder es wird hin- und her geschoben. Objekt befindet sich jetzt auch im Verkauf an einen Bekannten der Mieter - aber auch da schleppt sich das seit 8 Wochen hin - angeblich habe man einen zu niedrigen Preis genannt seitens des Subunternehmens das für die Eignerbank tätig ist.

Zuständig sind jetzt:

- Die Eignerbank
- Der ehemalige Nachlassverwalter (angeblich nur noch für den Verkauf zuständig)
- Das Amtsgericht dem dieser Nachlassverwalter unterstellt ist
- Ein Objektverwalter aus dem Nachbarort
- Das Amtsgericht dem der Objektverwalter unterstellt ist
- Der Sachbearbeiter bei diesem Amtsgericht

Letzte Info: "Das Subunternehmen das für die Eignerbank aktiv ist macht für das Objekt oder eventuelle Mängel KEIN Geld mehr locker!".

Jetzt müssen wir hier aber noch 12 Wochen leben (wenn man das so nennen kann), haben aber diverse Probleme (unter anderem einen EXTREMEN Fliegenbefall, vermutlich durch tote Vögel auf dem Dachboden, da war im Giebel mal ein Loch, man hörte es lange Zeit kratzen und scharren in der Decke und den Wänden.

Wir könnten es uns NICHT leisten, mal eben so einen Schädlingsbekämpfer kommen zu lassen und ich werde sicher nicht auf den Dachboden kriechen und da laienhaft Gift versprühen.

Was sollen wir nun tun? Wir zahlen keinerlei Miete, Kürzung also unmöglich, stört überdies KEINEN EINZIGEN ZUSTÄNDIGEN, seit MONATEN (Miete gekürzt, das Wasser nicht nutzbar, nur Flaschenwasser, da ALG2 weiß die Arge natürlich Bescheid).

Sind wir "rechtsfreies Stück Dreck" das das so hinnehmen muss, aller Rechte beschnitten weil "keiner zuständig" ist? Es geht um akutes handeln - Auszug in "Ausweichunterkunft" nicht möglich, könnten keine finanziellen Mittel mal eben so vorstrecken. Sollten EIGENTLICH in die Wohnung des Käufers des Objektes - nur kann der halt noch nicht einziehen (es sind 2 Wohnungen im Mietobjekt) weil sich wie erwähnt selbst der Verkauf hinschleppt, trotz aller Unterschriften.

Wir sind absolut ratlos!



-----------------
""

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



27 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Was sollen wir nun tun? Wir zahlen keinerlei Miete, Kürzung also unmöglich, stört überdies KEINEN EINZIGEN ZUSTÄNDIGEN, seit MONATEN (Miete gekürzt, das Wasser nicht nutzbar, nur Flaschenwasser, <hr size=1 noshade>



Dann habt ihr ja quasi eine Rücklage gebildet.

Vermieter in Verzug setzen, wenn unklar ist, wer da zuständig ist eben Alle anschreiben, dann die Notmaßnahmen selber beauftragen. Zumindest telefonisch eine kleine Ausschreibung machen und dokumentieren, damit es später nicht heissen kann, das sei unnötig teuer gewesen.

Das Recht zur Ersatzvornahme ergibt sich aus § 536a II BGB .

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1340x hilfreich)

Wenden Sie sich an das zuständige Amtsgericht, oder an das Ordnungsamt.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

quote:
(Miete gekürzt, das Wasser nicht nutzbar, nur Flaschenwasser, da ALG2 weiß die Arge natürlich Bescheid).


Das klingt nicht danach, als sei eine Minderung von 100 % gerechtfertigt. Da wird man sich offenbar tatsächlich sagen, wenn die nix bezahlen, machen wir auch nix. Pech kann ich nur sagen.
Wenn ihr, wie oben vorgeschlagen, selbst die Arbeiten beauftragt, müßt ihr sie übrigens aus eigener Tasche vorstrecken.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
JeCoPaBa
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Entschuldigung, aber besondere, gesundheitliche Umstände machen mehrmaliges Wäsche waschen, Duschen und EIGENTLICH Wannenbäder nachweislich erforderlich. Wenn man zu 90% kein Wasser mehr nutzen DARF (Ausser Klospülung) und man selbst die Wäsche ausserhalb waschen MUSS: Wie weit soll man da kürzen? Die Kürzung wurde akzeptiert, es gab nie eine Rückmeldung: "Wenn Sie nicht zahlen, dann machen wir auch nix!". Wir zahlen ja nicht, WEIL nichts passiert - die Zuständigkeiten werden von A nach B nach C nach D geschoben. Selbst dem Käufer des Objektes wurde ZUGESICHERT, dass man sich um die Wasserangelegenheiten VOR DEM VERKAUF kümmern würde - nichts passiert. Die Eignerbank wusste bis vor wenigen Tagen nicht einmal, was hier vor Ort alles abgeht - da ist die Wassersache wohl noch das kleinste Übel.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

quote:
Die Kürzung wurde akzeptiert, es gab nie eine Rückmeldung


Es ist ein weit verbreiteter Mieterirrtum dass eine fehlende Rückmeldung eine Akzeptanz der Kürzung ist. Dem ist nicht so.

Was genau ist denn eigentlich mit dem Wasser?

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
JeCoPaBa
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Wir haben Unmengen an Fristen gesetzt, schrittweise gekürzt, alles angekündigt. Die einbehaltenen Kosten decken nicht mal unsere Ausgaben für die unseren Umständen entsprechende Versorgung mit Wasser. Das Wasser ist nach letztem Stand der fachgerechten Messung weit über Norm mit Blei, Zink, Eisen und Nickel belastet - Ursache unklar da Zuleitungsrohr Kunststoff. Allerdings alte Sichleitungen möglich weil früher mal eine Bäckerei mit an der Versorgung hing. Zugang nur über Nachbar möglich, der lässt aber alle nur bis zum Hauptanschluss - NICHT in seinen Bereich (muss er ja auch nicht). Vermutung liegt nahe, das aufgrund bestimmter Umstände Nachbar ggf. etwas ins Wasser durch unsere Zuleitung "eingespeist" hat - Beweisführung aber nahezu unmöglich. Gesundheitsamt, 3 Klempner, Leitungsprüfer, Wasserwerke: Ratlos! Schlimmer noch: Gefundener Keim ("Krankenhauskeim") - mögliche Bildung da Zuleitung viel zu dick und über 40m lang. Ehemaliger Laden und Nachbarwohnung sind leer, daher immer viel stehendes Wasser in der Zuleitung, Keimbildung möglich. Leitung sollte wenigstens desinfiziert werden: Nicht passiert. Neue Leitung sollte durch altes, dickes Rohr geschoben werden: Keine Chance aufgrund von Stichleitungen und unterirdischen Abzweigungen. Eigene Leitung sollte ab Gehweg geschossen werden: Eignerbank verweigert finanzielle Mittel - obgleich ein Objekt mit derlei Problematik eigentlich schwer zu verkaufen ist.

Das sind die aktuellen Fakten zur Situation.... ganz nebenbei haben wir vermutlich totes Tier auf dem Dachboden (War mal ein Loch im Giebel, hat der alte Nachlassverwalter noch schließen lassen weil dort munterer Vogelflug herrschte zum Nestbau). Lebende Tiere ebenfalls, da ständig rascheln, knistern, kratzen. Seit 3 Tagen EXTREMER Fliegenbefall in der Wohnung, kommen vermutlich durch Rolladenkästen und Bohrungen für Beleuchtung (angezogen von Wärme). Leider Stechfliegen (Wadenbeisser), extrem unangenehm, teilweise schon über Nacht mit 20 Stichen blutig gestochen (trotz Schlafanzug). Auch Käfer und Mäuse vorgefunden.

Aktueller Nachlassverwalter informiert jedoch bisher keine Reaktion, Wohnverhältnisse so langsam nicht mehr aushaltbar aber keine Unmengen an Rücklagen um mal eben so ersatzweise in eine Notunterkunft zu flüchten, ausserdem 2 Hunde vorhanden.

Ich will kein Mitleid, aber so kann es doch nicht laufen? Gibt es keinerlei Handhabe? Akute möglichkeiten? Weil KEIN MENSCH sich zuständig fühlt, weil diese ganze ****** Immobilie "in der Luft hängt"?

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 1000x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
JeCoPaBa
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Mich interessiert nicht, ob Du die Sache irgendwo her kennst sondern was rechtlich akut machbar ist? Wegen jedem Mist wird geklagt, gemacht, getan - aber in einem derart verzwackten Extremfall heisst es nur schlucken oder ver*****n? Wenn dem so ist: Gut.

Streitereien über persönliche Befindlichkeiten bringen hier aber jetzt weder Dich noch uns weiter, oder? Danke.



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 1000x hilfreich)

Damals schon eine große Klappe und jetzt immernoch.

Warum zum Henker wohnt ihr nach so langer Zeit immernoch dort?!
Was ist mit den Nachbarn?

-----------------
"Meine Beiträge stellen nur meine Sicht der Dinge dar, keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr"

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
JeCoPaBa
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Weil zum Henker es so gut wie KEINE WOHNUNGEN für ALG2-Empfänger hier im Umkreis gibt, das hat auch gewisse Gründe (Europas größter Schlachtereibetrieb mit mehreren tausend Gastarbeiten die alle irgendwo wohnen müssen). Wir reissen uns seit 2 Jahren NACHWEISBAR den Hintern auf um zu finden... in der ehemaligen DDR: Ja, jede Menge. Aber einen kleinen Tacken RESTSTOLZ haben wir uns zum Glück noch bewahrt. Der Nachbar bekam eine "Gefahrenansprache" aber selbst Polizeibeamte meinen: "In dem Dorf herrscht noch eine ganz krasse Selbstjustiz, da regeln die Bürger das noch unter sich!" und "Wenn das mein Nachbar wäre, ich hätte dem schon anders gezeigt was ich von seinem Verhalten denken soll!" (und das von der Polizei) - diese Tatenlosigkeit von allen Seiten macht uns ja so wütend...



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 1000x hilfreich)

Ich kann die Wut gut verstehen.

Wie sieht es aus mit der (ehemals?) schwangeren Nachbarin?

-----------------
"Meine Beiträge stellen nur meine Sicht der Dinge dar, keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr"

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
JeCoPaBa
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Sorry, aber was hat denn jetzt die damit zu tun? Die hat sich mit ihrem Macker verpieselt nach dem die sich nur noch in den Köppen hatten, Krach mit der Familie, rechtliche Probleme, totale Überforderung, siffige Bude, nicht mehr mit dem Hund raus. Es gibt Menschen, die sollten keine Kinder kriegen - ist aber nur meine Meinung. Abgesehen davon landen diese Einträge hier ja auch bei den Menschen bei denen sie landen sollen - der "Feind" liest überall mit ;-)

Aber noch einmal: Was hat jetzt die ehemalige Nachbarin und ihr Verbleib mit der Situation zu tun?



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 1000x hilfreich)

Nichts (mehr), nur die wollten doch auch was dagegen unternehmen...
Aber was hält euch eigentlich in diesem Loch, wenns wo anders bezahlbare Wohnungen gibt, dann zieht doch um, zumal ihr anscheinend sowieso nicht arbeitet?




-----------------
"Meine Beiträge stellen nur meine Sicht der Dinge dar, keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr"

-- Editiert 3,141592653 am 30.09.2013 22:55

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
JeCoPaBa
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, haben sie auch: Den ehemaligen Vermieter (Nachlassverwalter) keine Schlüssel ausgehändigt, Müll hinterlassen und dann noch wegen angeblich intensiver Renovierungsarbeiten geklagt (oder es vor, ohne Erfolg). Das sind aus meiner Sicht einfach nur armselige Labertaschen die ihren Profit aus der Sache schlagen wollten. Aus der letzten Wohnung sind sie auch mehr oder minder geflogen mit dem gleichen Versuch es den Vermietern in die Schuhe zu schieben. Hauptriebfeder ist das Mädel die es schafft, alle um sie herum so springen zu lassen wie sie es will. Mit uns hatte sie es auch versucht. Klappte aber nach 2 Monaten nicht mehr ;)



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
JeCoPaBa
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

"Scheinbar nicht arbeitet" - kennst Du die Umstände? Nein. Hast Du die letzten Beiträge gelesen? Scheinbar nein. Wo gibt es denn bezahlbare Wohnungen? Die Nachbarn hatten 1) den "Schwangeren Bonus", zweitens haben sie keine zwei Hunde, drittens gehört die neue Mietwohnung scheinbar irgendeinem Onkel von denen. Abgesehen davon KÖNNTEN wir in die Wohnung des Freundes ziehen der das Objekt jetzt gekauft hat - WENN der mal endlich einziehen könnte - was aber (trotz bereits gezahlter Grundsteuern, Einträge im Grundbuchamt, geschlossener Verträge) aus OMINÖSEN Gründen nun erst mal nicht klappt, weil ANGEBLICH auf einmal der mit der Eignerbank vereinbarte Kaufpreis doch nicht stimmen würde. Das stinkt hier von vorne bis hinten zum Himmel.

Und: Warum eigentlich geht es in diesem RECHTEFORUM selten um klare, rechtliche Tipps oder Hinweise als viel mehr um solche Aussagen wie: "Zieh doch weg!". Ist das die Haltung die man annehmen muss? Gefallen lassen, Schnauze halten, abhauen? Das WOLLEN wir ja - aber so einfach geht das ob der Umstände nicht. Und überdies arbeite zumindest ich - teilselbstständig. Meine Partnerin DARF es im Moment nicht - obwohl sie mehr als gerne würde. Aufgrund einer früheren Verletzung (Arbeitsunfall in der Altenpflege, Patient hat in die Hand gebissen, dann noch verfuschte OP am Knie durch ein Krankenhaus) laufen aktuell noch Verfahren - solange die noch laufen, darf sie (leider) nicht arbeiten gehen.

Geht Dich zwar nix an, das aber nur mal so zu den Umständen.

Danke.



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 1000x hilfreich)

Die Umstände warum ihr icht arbeitet sind hierfür nicht wirklich relevant, Tatsache ist, dass ihr es nicht macht.
Wenn ihr beide keine Arbeit habt (Warum auch immer), dann ist es doch um so leichter, wegzuziehen.
Auch wenn's der Osten ist (ich würde da wegen dem Akzent auch nur sehr ungerne hin - muss aber ja nicht für immer sein). Das Amt bezahlt auch notwendige Umzüge, was hier wohl durchaus gegeben wäre.


Außerdem scheinst du zu vergessen, dass die Leute hier:
1. nur Laien sind und keine Anwälte.
2. hier in ihrer Freizeit antworten, um anderen zu helfen.
3. nicht dafür bezahlt werden.
4. sich aus den oben genannten Gründen natürlich ganz besonders freuen, wenn sie blöd angemacht werden.
5. manchmal auch praktische Ratschläge geben, weil sie einfach sinnvoller und/oder vielversprechender sind, als die Jura-Keule.

Klar kannst du klagen. Hast du dafür das notwendige Geld und die nötige Zeit, die solche Verfahren in Anspruch nehmen? Weißt du gegen wen du in diesem verworrenen Fall klagen sollst (hierran scheitert's auch oft, weil keiner zuständig ist)?

In deinem Fall hilft nur ein anderer Weg - und das ist nicht der Weg über Gerichte.

-----------------
"Meine Beiträge stellen nur meine Sicht der Dinge dar, keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr"

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
JeCoPaBa
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

1) Wenn das nur Laien sind, warum nennt sich das dan "123Recht" und nicht "Laien geben laienhafte Tipps bei rechtlichen Angelegenheiten"?

2) Ist es mir egal, ob die Menschen das in Ihrer Freizeit machen. Sind übrigens ALLE hier voll in Arbeit das DU das wissen kannst? Abgesehen davon: ARBEITE ich, bitte LESEN.

3)Auch das ist nicht mein Problem.

4) Mich freut es eben falls nicht, hier ständig nur praktische Lebenstipps in einem Forum zu lesen, bei dem man sich anmeldet weil man praktische Lebenstipps NICHT braucht sondern naiv vermutet die Tipps zu bekommen die der Name des Forums vermuten lässt.

5) Sind Sie arbeitslos, haben Urlaub oder gerade Langeweile? Warum sonst opfern Sie Ihre Zeit am Thema vorbei?

JA, das Geld haben wir - wozu beziehen wir ALG2? Ab zum Amtsgereicht und den Antrag bei genau DEM Mitarbeiter stellen der auch noch dem aktuellen Nachlassverwalter überstellt ist - nur um genau gegen den Nachlassverwalter vorzugehen. Kostet uns einmalig 10 Euro, den Staat (so auch Dir) ein VIELfaches Mehr. Wodrauf in diesem Fall langsam wirklich geschissen ist.

Sollte sich der Mitarbeiter des Gerichtes weigern einen Beratungsschein auszustellen, gehen wir einen Schritt weiter nach oben und ziehen diesen Mitarbeiter mit ins Boot wegen des Verdachtes der Vorteilnahme, mindestens jedoch wegen Befangenheit.

Und ganz abgesehen davon: In 8 Wochen werden bekanntere Medien über den Vorgang berichten - so ganz lebensnah, realistisch, praktisch.

Und nun gute Nacht und bitte keine weitere Lebensenergie unentgeldlich in der Freizeit daherklöppeln - das könnte ich mit meinem Gewissen nicht verantworten.



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort


#19
 Von 
JeCoPaBa
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Daraus wurde ein Anruf: "Hallo, das tut mir jetzt irgendwie total leid, aber ich habe die Wohnung ein eine gute Freundin vermietet, die hat sich frisch getrennt und brauchte dringen was für ihre 2 Kinder, da haben Sie doch Verständnis für, Ihnen alles Gute!".




-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

quote:
1) Wenn das nur Laien sind, warum nennt sich das dan "123Recht" und nicht "Laien geben laienhafte Tipps bei rechtlichen Angelegenheiten"?


Du kannst gerne oben aus der Leiste wählen. Zum einen hast du die Möglichkeit, gegen Geld eine Anfrage an Anwälte zu stellen, zum anderen hast du die Möglichkeit, dir dort einen Anwalt zu suchen.

Ansonsten sehe ich es wie schon oben erwähnt: Ihr zwei scheint gerade recht ungebunden zu sein, also gibt es nicht viel, was euch genau in diesem Dorf hält. Erweitert euren Suchradius, notfalls auch über Bundeslandgrenzen hinaus, denn in diesem Haus wird das nix mehr, auch nicht mit Gerichtsdruck.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
JeCoPaBa
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Wir suchen schon bis 100km Umkreis. VOrteil jedoch ist, dass wir in den KReisen hier vor ORt 120 Euro mehr ausgeben DÜRFEN ob gewisser Umstände. Also ca. 520 EUro Warmmiete (ohne Strom) - selbst DAMIT finden wir hier NIX...



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort


#23
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2028x hilfreich)

Wenn man sowieso 100% Mietkürzung macht, ist man an sich nicht mehr berechtigt, Leistung > das Wohnen in der Wohnung zu beanspruchen.
Nun wohnt man mietfrei, was will man noch verlangen ?

100% Mietkürzung = €.0,- Geldmittel um überhaupt etwas in Gang zu setszen. Ob für den Vermieter, Verwalter, Gerichte, ....
No money no talk.


quote:
Wenn zu arbeitlos und zwei Hunde auch gegenüber Vermietern das Auftreten so ist, wie du hier die Leute anschnauzt, dann kann ich es denen nicht verübeln, dass sie sich andere Mieter suchen.


Genau DAS kann und will der TE vor Selbstherrlichkeit nicht kapieren.





0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
guest-12302.07.2014 22:40:46
Status:
Praktikant
(536 Beiträge, 219x hilfreich)

Keinen Pfennig Miete zahlen, kein Geld für Ersatzvornahmen, eigentlich ist das Hausbesetzung was Ihr da macht.

Ich wette der Vorgarten ist voller Unkraut und der nicht vorhandene Eigentümer daran schuld....

..wollt noch ein paar Scheite nachlegen..;)

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
JeCoPaBa
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Nun, die Mietkürzungen wurden rechtlich abgesichert angedroht und durchgezogen - ohne Einspruch oder rechtliche "Gegenmittel".

Wir brauchen das einbehaltene Geld um Wasser nutzen zu können, ausserhalb zu duschen, die Wäsche zu waschen.

Wir haben uns 2,5 Jahre lang den Arsch aufgerissen das Objetk sauber zu halten, Treppendienst, Unkraut zupfen, das Ladenlokal unten drunter zu vermieten, das Inventar im Auftrag zu verkaufen, viele Arbeiten selbst durchzuführen. Dem damaligen NAchlassverwalter haben wir durch unser Engagement ca. 8.000 Euro an Unkosten eingespart. Selbst um das Inserieren zu Verkaufszwecken und dem Vorführen von ca. 25 Interessenten haben wir uns gekümmert.

Der Garten hinter dem Haus gehört der Person die das Objekt kaufen will (also dem Nachbarn, dessen Gebäudeteil an das "unsere" angrenzt) - er hat ein Sondernutzungsrecht für diesen Garten und dieser Garten sieht in der Tat seit 2 Jahren aus wie der allerletzte SCHLUNZ - weil er NICHTS MEHR MACHT damit POTENTIELLE Käufer denken: "Ach Du *******, diese Bruchbude kaufe nicht nicht!"

Wir DÜRFEN NICHT in diesen Garten (da Sondernutzungsrecht). Wir haben noch vor 2 Wochen in 2 Tagen sämtliche Gehwegplatten gereinigt, Unkraut entfernt, die Fassade gereinigt, heute z.B. machen wir noch die Terrasse sauber - alles Dinge, die wir überhaupt nicht mehr machen MÜSSEN und man uns sogar gesagt hat: "Warum machen Sie denn solche Sachen noch, mich könnte man am Arsch lecken wenn man mich so behandelt!" Antwort: Stolz!

So, wer jetzt noch was nachlegen möchte: Gerne, jeder bekommt sachlich-inhaltlich richtige Reaktionen und auf Wunsch auch Fotos!



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

Ja, und was sollen nun die ganzen Texte hier?
Wenn man die Miete zu 100% kürzt, dann hat man damit kundgetan: "Wohnung ist unbenutzbar"
Damit ist also das Dach über'm Kopf, die Wände drumherum, der Boden, Decke etc. GESCHENKT - und es besteht keinerlei Anspruch auf irgendeine Art von Nutzungsmöglichkeit.
Es macht also keinerlei Sinn irgendwelche weiteren Gründe, Belege, Fotos für Unbenutzbarkeit vorzubringen.

Wer da seine Zeit mit Sinnlosigkeiten verplembert (Fassade reinigen, Unkraut zupfen, sich um fremde Gärten sorgen und weiss-Gott-was-alles) anstatt sich eine neue Bleibe zu suchen, dem ist doch ganz offensichtlich nicht mehr zu helfen. Und wer trotz Suche ohne Ortsgebundenheit durch Arbeitsstelle keine findet, der sollte vielleicht doch mal bei sich selbst nach möglichen Gründen suchen.

-----------------
""Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben. Man muss auch mit der Justiz rechnen." (Diete"

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
JeCoPaBa
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

1) Stimmt es nicht, dass eine 100% Kürzung vermittelt: "Hier ist nix mehr machbar" - das nennt man Druckmittel. Bringt nix: Okay.

2) Erst heisst es, wir seien faule ALG2-Säcke die nix am Objekt machen, dann wirft man uns vor, warum wir unsere Zeit nicht in die Suche investieren?

3) Wie stellt man sich die Nonstopsuche denn vor? Tag ein Tag aus das Internet durchwühlen? Nachts Anrufe tätigen? Termine vereinbaren? In einer Tour alle Zeitungen kaufen?

Nur mal so zur Information:

Es gibt für viele Menschen Gründe, in der Region zu bleiben in der man lebt, AUCH wenn man Arbeitslos ist - damit gibt man nicht automatisch seine Würde und seinen Stolz beim Amt ab, oder? Abgesehen davon ist es in der Region hier in der Tat so, das NICHTS Bezahlbares mehr frei ist. Wir hatten in den letzten Monaten 3 mal die Chance uns etwas anzuschauen - mit bis zu 100 (!!!) weiteren Bewerbern - die Vermieter haben ob der großen Anfrage einfach "das Los" entscheiden lassen.

Ich bin durchaus in der Lage, mich sachlich vorzustellen, ich komme aus dem Verkauf, aus der Verkaufsschulung - bis mich vor 3,5 Jahren eine Erkrankung aus dem stabilen Leben gerissen hat. Noch vor 3,5 Jahren hätte ich genau die gleichen, herablassenden Sprüche hier abgelassen - ohne genaues Wissen über die Umstände.

Ich lade JEDEN, wirklich JEDEN herzlich ein, sich hier in der Region bis ca. 50km Umkreis mit unseren Umständen um eine Wohnung zu kümmern - mal sehen, wie schnell dann ein "Sorry, hast Recht, hier kriegst Du nix!" folgt. Ist leicht, so von oben runter dumme Sprüche zu kloppen - aber schwer, den handelnden Gegenbeweis anzutreten, was? Aber in diesem inzwischen lächerlichen Forum treiben sich mehr und mehr irgendwelche Halblaien herum die den Hobbypsychologen geben als wirklich Menschen die zu sachlichen Antworten fähig scheinen.

Übrigens: Die Ungeziefergeschichte wird morgen abgeklärt, nach dem wir Druck gemacht haben. Ferner gibt es eine Einstweilige Verfügung bezüglich der Wasserproblematik. Mit anderen Worten: Nach einem sehr stressigen Tag (wir ALG2-Empfänger schlafen ja sonst bis 13 Uhr und schauen dann Talkshows in der Endlosschleife, oder zupfen unnötig Unkraut damit das Objekt für den neuen Käufer wenigsten ansatzweise passabel aussieht) läuft es jetzt - auch ohne dumme Deppendödelsprüche von irgendwelchen anonym agierenden, sich dann groß fühlenden Vollhonks.



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.177 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.