Mietwohnung - kann ich gegen diese Punkte etwas tun?

22. Mai 2006 Thema abonnieren
 Von 
sunny232
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 2x hilfreich)
Mietwohnung - kann ich gegen diese Punkte etwas tun?

Hallo!
Ich hoffe ihr könnt mir ein paar Tipps geben.
Ich habe eine Mietwohnung und möchte gern wissen ob ich gegen die aufgeführten Punkte etwas tun kann.

1. Ich habe die Kaution bezahlt,aber dafür keine Quittung bekommen.
2. Im Mietvertrag wurden nachträglich Punkte einfach durchgestrichen.
3. Anlage für Wohngeld, den Vermieter ausfüllen muss, möchte der Vermieter nicht ausfüllen.
4. Ich habe keinen Keller und er ist im Mietvertrag auch nicht aufgeführt.
5. Alle Keller sind nass und voller Mist und nicht betretbar.
6. Außenbeleuchtung am Haus ist defekt.
7. Geländer im Haus ist nicht vorhanden sonder steht im Treppenhaus und müsste eigentlich repariert werden.
8.Stadtwerke wollen Strom und Wasser für ganzes Haus abstellen, weil Vermieter Rechnung nicht bezahlt hat.

Ich hoffe ihr könnt wenigstens auf ein paar Punkte eine Antwort geben.

LG sunny232


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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mietrechtsexperte
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 15x hilfreich)

zu 1. schön blöd wenn es cash war und keine Zeugen vorhanden sind

zu 2. in welchem Exemplar(en)?

zu 4. dann ist dach alles geregelt - wo soll das Problem liegen?

zu 5. geht Dich nichts an, da nicht mitgemietet

zu 6. Mängelanzeige mit Fristsetzung an den Vermieter

zu 7. siehe 6.

zu 8. wollen ist ein bischen dünn, ich will auch 1 Millionen.... Trotzdem mit den SW im Kontakt bleiben um auf dem Laufenden zu bleiben. Nach evtl. Abschaltung sofortige Mängelanzeige an VM und anschließende Mietminderung. Alles schriftlich und nachweisbar machen.

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#2
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8272 Beiträge, 3703x hilfreich)

zu 3.

Der Vermieter ist Verpflichtet, die Auskünfte zu geben; steht in den Formularen drin. Das Amt wird sich schon drum kümmern, wenn nix kommt.

zu 2.
Hast du ein eigens Exemplar des MV erhalten?? Hoffentlich! Denn dort dürft ja nachträglich nichts druchgestrichen sein - zumindest nicht, ohne dein Einverständnis

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
sunny232
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 2x hilfreich)

Na der hat es in meinem Exemplar durchgestrichen (er war in meiner Wohnung und ich wollte ihn darauf aufmerksam machen) und ich habe verlangt, dass er einen neuen erstellt.Aber da hat er abgelehnt weil das so ja reichen würde.

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#4
 Von 
Mietrechtsexperte
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 15x hilfreich)

Tja, dann greift da leider wieder Antwort 1 (sinngemäß)

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
MichiM
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 152x hilfreich)

Wenn das was durchgestrichen wurde, von dir so gewollt war, ist das ok. Allerdings muss er dass in beiden MV machen - sonst heisst es nachher, das du das selber gemacht hättest.
Alternativ würde auch eine Beglaubigung der nachträglichen Änderung durch Stempel/Unterschrift gehen.

Gruss
MichiM

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