Mietwohnung mit Garten - wer entscheidet über Pflanzen

1. Juni 2020 Thema abonnieren
 Von 
dichterDichter
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietwohnung mit Garten - wer entscheidet über Pflanzen

Hallo,

folgende Situation: Ein Gebäudekomplex aus drei Teilen mit jeweils einer EG (Gatenwohnung und zwei Wohnungen mit Balkon darüber. Wir leben in einer der Mietwohnungen, EG und haben entsprechend Gaten.
Wi haben als einziges Grundstück eine Hecke gepflanzt die wir gerne entfernen und durch eine etwas lockerer Bepflanzung mit Sträuchern ersetzen würden.

Jetzt gibt es verschiedene Ansichten:

Die Hausverwaltung ist der Meinung, dass das eine bauliche Veränderung ist und die komplette Hausgemeinschaft (Wohnungsbesitzer aller drei Häuser) dem zustimmen muss. Wenn ich einen Zaun aufstellen wollte, könnte ich das vestehen.

Ich bin der Meinung, dass ich die Bepflanzung einfach ändern darf, vor allem weil ich nichts kritisches pflanzen möchte, sondern nur den Garten an die anderen anpassen möchte. Die Vermieter und Eigentümer aus meinem Hausteil sind damit einverstanden und wollen die Hecke auch nicht haben.

Was stimmt jetzt? Was muss beachtet werden?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32292 Beiträge, 5678x hilfreich)

:forum:

bitte im WEG /Wohnungseigentum-Unterforum fragen

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
dichterDichter
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Lässt sich die Frage veschieben oder muss ich sie hier schließen und neu machen?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6444 Beiträge, 2318x hilfreich)

Zitat:
Wir leben in einer der Mietwohnungen, EG und haben entsprechend Gaten.

Schlechte Sachverhaltsschilderung denn leider wird nicht erkenntlich ob als Wohnungseigentümer oder Mieter gefragt wird.
Als Mieter: Ein Mieter kan nur die Rechte habe, welche der Eigentümer hat. Von der Meinung des Eigetümers ist aber auch nichts zu lesen.

-- Editiert von Spezi-2 am 01.06.2020 19:00

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
dichterDichter
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Wir sind die Mieter, die Eigentüber der Wohnung sind einverstanden.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120364 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von dichterDichter):
Die Hausverwaltung ist der Meinung, dass das eine bauliche Veränderung ist und die komplette Hausgemeinschaft (Wohnungsbesitzer aller drei Häuser) dem zustimmen muss.

Kurzfassung: Eine bauliche Veränderung ist eine erhebliche (optische) Veränderung der Anlage.

Da kann man beim entfernen einer Hecker sicherlich von sprechen.
Kommt aber auf die örtlichen Gegebenheiten an.



Zitat (von Spezi-2):
Als Mieter: Ein Mieter kan nur die Rechte habe, welche der Eigentümer hat.

Falsch. Ein Mieter hat sogar regelmäßig mehr Rechte, als der Eigentümer (z.B. Hausrecht).
Das der Eigentümer dann Stress mit der WEG bekommt, ist alleine das Problem des Eigentümers, der es versäumt hat den Mietvertrag rechtssicher zu formulieren.


Ist halt die Frage, ob man das als Mieter konfrontativ oder kooperativ lösen möchte. Und was genau im Mietvertrag steht zum Thema "WEG-Beschlüsse" und "Garten".



Die rechtssichere Klärung ob die Hecke weg darf oder nicht ist erstmal Sache des Eigentümers.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Evtl. stimmen doch eh alle zu?
In meiner WEG braucht man für sowas auch immer die Zustimmung, aber bei uns sagen alle immer "ja".
Der Garten dürfte Gemeinschaftseigentum sein. Eine Hecke abzureißen find iich schon so gravierend, dass man das Einverständnis braucht.

Was für Sträucher willst Du denn pflanzen? Soll das auch mal ne Hecke werden? Wie hoch werden die?

0x Hilfreiche Antwort

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