Hallo liebes Forum,
angenommen Person A und der Kollege B möchten eine gemeinsame Wohnung beziehen. Die angemietete Wohnung wird durch eine Genossenschaft vermietet und die Kosten incl. aller Nebenkosten betragen 1.000€. Als Hauptmieter wird im Mietvertrag lediglich Person A eingetragen, die Miete wird aber gemeinsam durch beide getragen. Zu diesem Zweck wird ein neues Konto auf Namen von A eingerichtet auf dem beide monatlich 500€ einzahlen. Dadurch erhält A von B 500€ im Monat. Müssten diese 500€ als Meiteinnnahmen versteuert werden? Außerdem schließt A mit B einen internen Mietvertrag in dem festgehalten wird, dass B an A 500€ zur Beteiligung an der Gesamtmiete zahlt.
Danke und liebe Grüße
Marius
Mietwohnung mit Kollegen
24. Juni 2018
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Frage vom 24. Juni 2018 | 17:06
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietwohnung mit Kollegen
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