Hallo,
folgender Sachverhalt:
Ein Pärchen zieht in eine Mietwohnung und es wird eine Mietbindung bis 15.01.2011 mit dem Vermieter vereinbart. Das Pärchen trennt sich und möchte selbstverständlich recht schnell aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen, bzw. diese kündigen.
Welche Möglichkeiten gibt es jetzt?
Muss der Vermieter unter solchen Umständen einen Nachmieter (oder einen Untermieter) akzeptieren? Hat man als Mieter da überhaupt ein Recht drauf? Oder kann der Vermieter sich querstellen und auf den Mietvertrag beharren?
Einer allein kann die Wohnung nicht finanzieren. Wenn ein Auszug also nicht möglich sein sollte, müssten die beiden noch eine Weile zusammen aushalten.
Wie sieht die Rechtlage aus?
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Mietwohnung mit Mietbindung
27. April 2010
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Frage vom 27. April 2010 | 10:08
Von
Status: Frischling (25 Beiträge, 9x hilfreich)
Mietwohnung mit Mietbindung
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#1
Antwort vom 27. April 2010 | 10:20
Von
Status: Lehrling (1563 Beiträge, 1113x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#2
Antwort vom 27. April 2010 | 10:23
Von
Status: Schüler (493 Beiträge, 85x hilfreich)
--- editiert vom Admin
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