Mietwohnung mit Wohnberechtigungsschein

28. März 2004 Thema abonnieren
 Von 
Gerda31
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietwohnung mit Wohnberechtigungsschein

Hallo!

Ich habe mal eine Frage:
Uns wurde eine Mietwohnung mit Wohnberechtigungsschein angeboten am 03.03.04 das sind 2 Zimmer mit ca. 55 qm zum Warmmietpreis von € 500.--. Die Wohnung soll bereits zum 01. April 2004 bezogen werden von uns. Am 17.03.04 unterzeichneten wir den Mietvertrag. Diese 2 Zi.-Whg. ist momentan die einzige Wohnung im Haus ansonsten wollen die Vermieter irgendwann das DG noch ausbauen. Da wir inzwischen noch einige für uns nicht unbedingt akzeptable Dinge was die Wohnung bzw. die Auflagen des Vermieters an uns festgestellt haben haben wir per Einschreiben diese Wohnung am 24.03.04 wieder gekündigt. Daher unsere Frage: Hat man nach Unterschreiben d. Mietvertrages das Recht innerhalb 2 Wochen von d. Mietvertrag wieder zurückzutreten ohne dass man dem Vermieter die nächsten 3 Monatsmieten bezahlen muß? Oder hat er das Recht in diesem Fall praktisch für April Mai und Juni die Miete von uns zu erhalten? Gibt es da Unterschiede weil diese Wohnung mit Wohnberechtigungsschein ist? Eine Bekannte hat nämlich auch am 18. Oktober 2003 einen Mietvertrag unterschrieben der am 01.01.04 beginnen sollte und hat denselben 2 Wochen später nämlich am 03.11.03 wieder gekündigt und mußte nichts bezahlen. Wir sind der Meinung dass diese Wohnung wo wir jetzt anmieten wollten ja schon relativ knapp von der Zeit angeboten wurde und der Vermieter wohl deshalb auch unter Zeitdruck stand?! Dann interessiert uns noch ob der Vermieter das Recht hat für eine Wohnung mit 55 qm alle 3 Jahre um € 30.- die Miete zu erhöhen auf unbestimmte Zeiten hinaus? Zum Schluß noch die Frage: Dies ist eine Erdgeschoßwohnung m. Garten und Terrasse wo durchaus mal eine Katze zulaufen kann. Kann der Vermieter uns dann Katzenhaltung generell verbieten? Wir wären sehr dankbar für eine hilfreiche Antwort.

Mit freundlichen Grüßen
Gerda

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47658 Beiträge, 16843x hilfreich)

Ein Rücktrittsrecht für Mietverträge gibt es nicht. Die Miete für April - Juni müsst ihr leider zahlen. Die Bekannte hat das Glück gehabt, weil der Vermieter kulant war.

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