A ist Mieter einer Wohnung, die mit einer vollständig eingerichteten Küche ausgestattet ist. Der Herd hat 4 Kochplatten, davon zwei sog. Schnellkochplatten.
Als ein Defekt auftritt entschließt sich die Verwaltung, einen neuen Herd einbauen zu lassen.
Das Austauschgerät ist zwar im Prinzip gleichwertig, hat aber nur noch eine Schnellkochplatte.
Hat A einen Anspruch darauf, wieder einen Zwei-Schnellkochplatten-Herd zu bekommen oder ist das ein Minus, dass er hinzunehmen hat?
Mietwohnung - neuer Herd
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
spontan würde ich sagen, der Mieter hat kein Anrecht.
Ich habe schon gegoogelt, sämtliche § durchgelesen, aber leider nichts gefunden.
Hallo!
Die entspr. Norm ist § 535 BGB
, genauer gesagt der "vertragsgemäße Zustand". Dies gibt zugegebenermaßen zu konkreten Einzelfragen nicht allzu viel her.
Ich würde den Anspruch von A auf einen tatsächlich gleichwertigen Herd, also mit zwei Schnellkochplatten, jedoch bejahen. Dies ergibt sich m.E. aus der Analogie der Rspr. zu Ersatz eines Gasherdes durch einen E-Herd.
Absolut sicher wäre der Anspruch dann anzunehmen, wenn bei A im Mietvertrag resp. Übergabeprotokoll die (konkrete) Ausstattung des Herdes festgehalten ist.
Beste Grüße
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Besten Dank für die Einschätzungen!
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
4 Antworten
-
4 Antworten
-
9 Antworten
-
4 Antworten
-
25 Antworten
-
27 Antworten
-
39 Antworten
-
5 Antworten
-
25 Antworten