Mietwohnung - neuer Herd

25. März 2006 Thema abonnieren
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1492x hilfreich)
Mietwohnung - neuer Herd

A ist Mieter einer Wohnung, die mit einer vollständig eingerichteten Küche ausgestattet ist. Der Herd hat 4 Kochplatten, davon zwei sog. Schnellkochplatten.
Als ein Defekt auftritt entschließt sich die Verwaltung, einen neuen Herd einbauen zu lassen.
Das Austauschgerät ist zwar im Prinzip gleichwertig, hat aber nur noch eine Schnellkochplatte.
Hat A einen Anspruch darauf, wieder einen Zwei-Schnellkochplatten-Herd zu bekommen oder ist das ein Minus, dass er hinzunehmen hat?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

spontan würde ich sagen, der Mieter hat kein Anrecht.
Ich habe schon gegoogelt, sämtliche § durchgelesen, aber leider nichts gefunden.

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#2
 Von 
Alltags-J
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo!

Die entspr. Norm ist § 535 BGB , genauer gesagt der "vertragsgemäße Zustand". Dies gibt zugegebenermaßen zu konkreten Einzelfragen nicht allzu viel her.

Ich würde den Anspruch von A auf einen tatsächlich gleichwertigen Herd, also mit zwei Schnellkochplatten, jedoch bejahen. Dies ergibt sich m.E. aus der Analogie der Rspr. zu Ersatz eines Gasherdes durch einen E-Herd.

Absolut sicher wäre der Anspruch dann anzunehmen, wenn bei A im Mietvertrag resp. Übergabeprotokoll die (konkrete) Ausstattung des Herdes festgehalten ist.


Beste Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1492x hilfreich)

Besten Dank für die Einschätzungen!

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