Hallo!
Folgendes:
Ich bin gerade schwer am grübeln.
Heute lag ein Brief von der Kreisverwaltung in meinem Briefkasten.
Die Wohnung in der ich wohne, war vorher mal ein Lagerschuppen und wurde umgebaut.
Bereits im März habe ich eine Kopie der Kreisverwaltung bekommen, das keine Baugenehmigung für diese Wohnung vorliegt und das mein Vermieter sich darum kümmern soll.
Mein Vermieter hat nichts unternommen und hat auch in der Zwischenzeit die Wohnung auf seine Tochter umschreiben lassen (ohne mein Wissen davon).
Er hat weder einen Bauantrag eingereicht und er hat auch die Wohnung ohne Genehmigung an ein benachbartes Haus angebaut.
Seine Tochter hat jetzt bis Ende des Monats Zeit sich dazu zu äußern. Es steht auch drin, das die Nutzung des Gebäudes untersagt wird. Auch mir wird es untersagt.
Jetzt meine Fragen:
Was kann ich nun unternehmen?
Bekomme ich von der Kreisverwaltung überhaupt Zeit eingeräumt mir eine andere Mietwohnung zu suchen?
Sollte ich gegen den Vermieter vorgehen? Wenn ja, wie?
-- Editier von HyperViper am 24.10.2015 15:19
Mietwohnung ohne Baugenehmigung
24. Oktober 2015
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Frage vom 24. Oktober 2015 | 15:16
Von
Status: Beginner (77 Beiträge, 7x hilfreich)
Mietwohnung ohne Baugenehmigung
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#1
Antwort vom 24. Oktober 2015 | 17:56
Von
Status: Unparteiischer (9684 Beiträge, 4411x hilfreich)
Zitat:Was kann ich nun unternehmen?
Einen Anwalt für Mietrecht aufsuchen. Der Fall ist definitiv zu kompliziert, um das in Eigenregie mit Hilfe eines Forums zu lösen. Wenn du dir einen Anwalt nicht leisten kannst, kannst du versuchen einen Beratungshilfeschein zu erhalten. Dann kostet die Erstberatung glaube ich 15 Euro.
Zusätzlich könntest du bei der Kreisverwaltung anrufen und dort mal nachfragen, wie du dich deren Meinung nach verhalten sollst. Vielleicht kannst du da auch einen Aufschub erreichen.
Zu guter Letzt würde ich parallel schonmal nach einer neuen Wohnung suchen. Wenn du wirklich ausziehen musst, stehst du dann wenigstens nicht ganz unvorbereitet da.
PS: Nichts unterschreiben, was du nicht zu 100% verstehst. Momentan scheint es mir, als ob der Vermieter Mist gebaut hat. Dafür müsste die aktuelle Vermieterin (Tochter) vermutlich gerade stehen. Darunter kann auch Ersatz deiner Umzugskosten, notwendige Maklerkosten und weiteres fallen. Mit einer "falschen" Unterschrift kann sich das aber komplett ändern. Von daher auch der Rat: Anwalt aufsuchen und alle Schriftstücke bezüglich dieser Angelegenheit über diesen laufen lassen. Auch die Anwaltskosten kannst du möglicherweise von der Vermieterin einfordern.
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