Mietwohnung ohne Vertrag...

9. September 2007 Thema abonnieren
 Von 
Cloakmaster
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 4x hilfreich)
Mietwohnung ohne Vertrag...

Eine "Patchwork-familie" (nicht verheiratet, Mann nicht Vater der Kinder) mietet eine Wohnung an. Beide erwachsenen Personen unterschreiben den Mietvertrag. Die Vermieterin stammt aus Polen, und kennt sich nicht mit Vermietungen aus. Es wird ein Standard-Mietvertrag aus dem Schreibwarenladen besorgt und ausgefüllt. Die Wohnung weist einige vorschäden auf. die VM verspricht mündlich vor Zeugen, daß alle Schäden zu Mietbeginn behoben sein würden. Zusätzlich wird keine Kaution erhoben, und es muss bei Auszug nicht renoviert werden, da die Wohnung unrenoviert bezogen wird.
Leider wurde vergessen, dies explizit im MV zu betonen.
Zu Mietbeginn ist nichts geschehen, die Reparaturen haben noch nicht einmal angefangen. Daraufhin drohen die Mieter schriftlich mit Mängelkürzung, das Schreiben bleibt unbeantwortet, die VM ist telefonsisch nicht zu erreichen. Die im Mietvertrag angegebene Adresse der Vermieterin erweist sich als falsch.
Daraufhin wird wie angekündigt nicht mehr der volle Mietbeitrag überwiesen.
Plötzlich meldet sich ein "Freund der Vermieterin" rügt die Kürzung, will das volle Geld. Von Mängeln wisse er nichts er will nur das Geld. als das Verweigert wird, taucht dieser Freund tatsächlich mit einem "Handwerker" auf, welche die Schädne begutachtet und umgehend beseitigen soll. Bei diesem Treffen wird nochmal über die Miete geredet, die Mieter bleiben dabei, die Mietkürzung so lange aufrecht zu erhalten, bis die Schäden behoben sind, und nicht, bis damit begonnen wurde, sie zu beheben. schliesslich lenkt der Freund ein, und verspricht eine schnelle Behebung der Schäden.
Es passiert - nichts. Keine Reparaturen, keine Anrufe, irgendwann ist auch der "Freund" telefonisch nicht mehr zu erreichen.
dann kommt es nach einem heftigen Streit zur Trennung der Mieterfamilie. zunächst zieht der Mann aus und kommt privat unter. Frau und Kinder wollen aber nicht in der ex-gemeinsamen Wohnung bleiben, und suchen sich eine neue Wohnung. Nachdem das geschafft ist, kehrt der Mann allein in die ex-gemeinsame Mietwohnung zurück.

Inzwischen hat sich herausgestellt, daß die Vermieterin polizeilich gesucht wird, und sich ins Ausland abgesetzt hat, die Wohnung wird demnächst zwangsversteigert. Der Mann möchte trotz allem in der Wohnung bleiben, da sie ihm gefällt und sie sehr nahe an seiner Arbeitsstelle liegt.
Nur, das die Schäden immer noch vorhanden sind, und die VM aus beschriebenen Gründen nichts machen wird.
Wenn die Wohnung nun versteigert wird (der Mieter hat leider nicht genug Kapital, die Wohung selbst zu erwerben) bekommt der Mieter einen neuen Vermieter, der Mietvertrag bleibt aber der alte. Nur, daß das eine Exemplar irgendwo im Ausland ist, und das andere von der Mutter mitgenommen oder vernichtet wurde.

Somit gibt es keinen schrftlichen Nachweis mehr über den nach wie vor gültigen (??) Mietvertrag, vor allem auch über die Nebenbedingungen wie Mietkürzung (lässt sich per KTO-Auszug evtl. nachweien?) und Verzicht auf Renovierpflicht des Mieters bei Auszug.

Wie wird die Geschichte wohl weitergehen?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2041x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47482 Beiträge, 16806x hilfreich)

Das ist doch das Problem des Vermieters. Wenn er nicht beweisen kann, in welchem Umfang Renovierungen vereinbart wurden, dann muss der Mieter gar nicht renovieren.

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#3
 Von 
Cloakmaster
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 4x hilfreich)

Mängelliste (Auszug):
Der Durchlauferhitzer liefert nur unzuverlässig warmes bzw. heisses wasser. Abwaschen (60°-Keimabtötung) oder ein heisses Wannenbad ist nur drin, wenn man das Wasser auf dem E-Herd erhitzt.
Fliesen und Parkettboden weisen zahlreiche Schlagschäden auf. Sämtliche Türzargen sind durch "Tür auftreten" zerstört, und nur teilweise notdürftig geflickt. Mehrere Fensteraufhängungen sind gebrochen, die betroffenen Fenster dadurch undicht. Wenn man sie öffnet, besteht die Gefahr, das das Fenster im ganzen herausbricht. Ein Fenster lässt sich gar nicht mehr öffnen, weil der Fenstergriff kaputt ist.
Die Tür/Wechselsprechanlage und das Thermostatregelventil sind von der Wand gerissen, es ragen nur lose Kabelenden aus der Wand. Das Waschbecken im Bad ist zerbrochen, das Siphon fehlt. Auf dem Balkon und im Abstellraum türmt sich Müll und Unrat von den Vorbesitzern. Zierleisten sind zerbrochen oder fehlen ganz. die Arbeitsplatte in der Küche weist einen tiefen Einschnitt auf.
Im Hausflur sind die Wände beschmiert, das Treppengeländer ist beschädigt, es ragen spitze Teile vor, so daß man sich verletzten kann, wenn man nicht aufpasst. Der Briefkasten wurde aufgehebelt und das schloss zerstört.

Liest sich vielleicht jetzt ein wenig horror-mässig, trotzdem: Mit etws Geduld und Spucke wird aus der Wohnung wieder ein richtiges Schmuckstück!! - Wenn der Mieter die Wohung nur selbst kaufen könnte! Dann wäre die rechtliche Frage, wer was machen muss, obsolet...


-- Editiert von cloakmaster am 09.09.2007 14:23:48

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#4
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Ist das eigentlich eine Eigentumswohnung ?

Ich glaube kaum, daß die jemand ersteigern wird, um Dir ein Nest zu bereiten.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Cloakmaster
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 4x hilfreich)

Ja, es sind eigentumswohnungen auf einem gemeinschsaftsgrundstück (2-3 Parteien-häuser auf einem gemeinschaftsgrundstück)

die bewohner des Nebenhauses sind interessiert, die wohnung zu kaufen, um ruhige nachbarn zu bekommen. Früher muss es da echt abgegenangen sein in der hütte. so ein waschbecken zerbricht nicht nebenbei...

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Dann halt Dich gut mit denen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Cloakmaster
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 4x hilfreich)

Das habe ich vor. vom "Zaungespräch" her scheinen sie ok zu sein.

Trotzdem: wie läuft das wohl ab? kann der mieter sich auf den alten vertrag samt mietkürzung berufen, vom VM die instandsetzung verlangen und zusätzlich die mietkürzung aufrechthalten bis alles erledigt ist?
oder können/sollen wir einfach einen neuen Vertrag aufsetzen, da der alte eh weg ist?

ich würde die wichtigsten Dinge gerne schon jetzt in Angriff nehmen - kann ich zB ein Waschbecken kaufen, und mir vom Käufer erstatten lassen?
Ich wil die Löcher mit Silokon oder so zumachen, damits gegen feuchtigkeit geschützt ist. Im treppenhaus die stange will ich wegmachen, bevor sich jemand verletzt. solche sachen halt. oder lieber abwarten bis der neue Eigentümer feststeht? so eine ZV kann sich doch auch hinziehen ohne Ende...

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#8
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, mußt Du schon abwarten. Treppenhaus ist Gemeinschaftseigentum, also Sache des WEG-Verwalters.

Zu einem neuen Vertrag kann Dich niemand zwingen, aber, wenn die Nachbarn kaufen sollten, könnte ein neuer Vertrag Teil des 'Gutmiteinanderstellens' sein.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2041x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Cloakmaster
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 4x hilfreich)

das zeug ist zu einem guten teil sondermüll, damit fällt die restmüllabfuhr oder sperrmülentsorgung aus. und um es zur deponie zu bringen, fehlt mir das Auto dazu. ich glaube nicht, daß ein taxler mich das zeug in seinem kofferraum mitnimmt.

Ich würde mich echt freuen, den Balkon lieber heute als morgen als Balkon nutzen zu können, aber so einfach ist das denn doch nicht - abgesehen davon, daß ich keinen Urlaub mehr habe, und nebenbei ab und zu noch Arbeiten muss.

Momentan sehe ich nur die Möglichkeit, eine Fachdfirma zu beuftragen, was sicher nicht billig wird - und ich muss es dann vorschiessen, mit wenig Aussichten, die Kosten erstattet zu kriegen...

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