Mietwohnung renoviert zurück geben?

16. Juli 2010 Thema abonnieren
 Von 
deichkind-0815
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietwohnung renoviert zurück geben?

Hallo,

wir haben vor einigen Jahren eine Wohnung gemietet und diese lt. Vertrag renoviert (Im letzten Jahr vor der Übernahme) übernommen und haben diese in gleichem Zustand, besenrein zurück zu geben.

Ist diese Klausel denn zulässig?

Ich habe mal gelesen, das der Mieter nur noch verpflichtet ist, die Abnutzungen während seiner Mietzeit zu beseitigen, nicht jedoch die komplette Wohnung neu zu streichen.

-----------------
""

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
deichkind-0815
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Da steht, in gleichem zustand renoviert und besenrein zurück zu geben!

0x Hilfreiche Antwort


Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.800 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen