Folgender Sachverhalt:
Mein Bruder und ich können als Erben in den Mietvertrag unserer verstorbenen Mutter eintreten. Ich selbst habe eine eigene Mietwohnung in derselben Stadt, in der ich wohnen bleiben möchte. Auch mein Bruder möchte nicht dort einziehen, sondern nur einen einzelnen Raum sporadisch nutzen.
Wir wollen nun die Wohnung meiner verstorbenen Mutter komplett an einen Verwandten untervermieten. Auf unverbindliche Anfrage an den Vermieter wird uns gesagt, wir können die Wohnung nur teiluntervermieten, man müsse dort dann auch wohnen und gemeldet sein. Die Meldung des Mieters beim Meldeamt würde aber vom Vermieter nicht überprüft werden!
Wie kann die Sache jetzt ablaufen? Kann ich in derselben Stadt eine Zweitwohnung anmelden, auch wenn ich dort nicht wohnen möchte, um sie unter zu vermieten? Oder muss ich Hauptmieter sein um unter zu vermieten? Kann mein Bruder dieselbe Wohnung als Zweitwohnung anmelden? (Wir sind ja beide Erben). Dann fallen Steuern an?
Ich habe gelesen, dass der Vermieter eine Wohnungsgeberbestätigung für das Meldeamt ausstellen muss. Muss er das für mich als neuen Mieter oder für den Untermieter?
Vielen Dank schon mal!
Mietwohnung untervermieten
26. September 2018
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Frage vom 26. September 2018 | 18:42
Von
Status: Frischling (18 Beiträge, 6x hilfreich)
Mietwohnung untervermieten
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