Hallo.
Ich habe in einer angemieteten Wohnung fast 5 Jahre gelebt,bei meinem Einzug gab es weder einen Mietvertrag,noch ein Übergabeprotokoll.Ausserdem hat die Vormieterin zwar gestrichen,aber so schlecht dass ich dies selbst nochmal machen musste(in der Küche hatte sie nicht mal gestrichen).Nun sollte die Wohnung vom Vermieter verkauft werden und ich bin auf eigenen Wunsch ausgezogen.Bei der Schlüsselübergabe nach dem Auszug war mein Vermieter verärgert,weil ich meine alten Mustertapeten nicht entfernt und die Wohnung nicht weiss gestrichen habe.Er will jetzt erst mit dem neuen Käufer sprechen,ob es für ihn in Ordnung wäre,die Wohnung so zu übernehmen.Ansonsten möchte er sich erneut melden.Das ist nun schon über 3 Wochen her.
Frage: Bin ich verpflichtet die Tapeten abzumachen und weiss zu streichen?
Wie sind die Fristen zur Rückzahlung meiner Mietkaution?Kann er diese Forderung von der Mietkaution ohne mein Einverständniss abziehen?
Mietwohnung verkauft.Vermieter will dass ich neu tapeziere und streiche
3. April 2018
Thema abonnieren
Frage vom 3. April 2018 | 08:55
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietwohnung verkauft.Vermieter will dass ich neu tapeziere und streiche
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 3. April 2018 | 11:23
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3205x hilfreich)
Sie sind in eine unrenovierte Wohnung gezogen und können das nachweisen? Dann müssen Sie die Wohnung lediglich besenrein übergeben. Sie haben keinen Mietvertrag? Umso besser.
Vom Abreißen der Tapeten oder Neuanstrich würde ich erst einmal absehen.
Haben Sie nachträglich einen MV unterschrieben und ein Übergabeprotokoll erstellt?
#2
Antwort vom 3. April 2018 | 16:18
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
Nein,es gab weder beim Einzug ein Übergabeprotokoll noch beim Auszug.
Einen Mietvertrag hatte ich nie,auch nicht nachträglich.
-- Editiert von mrsxx am 03.04.2018 16:19
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Mietrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 3. April 2018 | 16:41
Von
Status: Weiser (17002 Beiträge, 5896x hilfreich)
Aber klar doch gab es den. Auf welcher Grundlage hat man denn sonst all die Jahre dort gewohnt und Miete gezahlt? Auch mündliche Verträge sind Verträge und gültig. Da es aber anscheinend keine Vereinbarung über den Zustand der nicht renoviert übernommenen Wohnung zum Auszug gibt, gilt: Besenrein übergeben.Zitatbei meinem Einzug gab es weder einen Mietvertrag :
Und jetzt?
Schon
268.167
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Ähnliche Themen
-
8 Antworten
-
3 Antworten
-
7 Antworten
-
3 Antworten
-
12 Antworten
-
1 Antworten
Top Mietrecht Themen
-
39 Antworten
-
25 Antworten