Guten Tag,
Ich habe folgendes Anliegen:
* Wir wohnen in einer Mietwohung, die mit zwei Zimmern, inkl. Küche + Bad nicht genügend Platz bietet für eine Familie die wir bald sein werden.
* Die Wohnung befindet sich im 2. OG, kein Fahrstuhl und im EG befindet sich eine Arztpraxis. Sowohl die Patienten der Praxis als auch die Mieteinheiten benutzen denselben Hauseingang. Es gibt keine zusätzliche Abtrennung. Sollte also ein Kinderwagen im EG stehen gelassen werden, darf man nur hoffen, dass es eine schwarzen Schafe unter den Patienten der Praxis gibt.
* Wir haben einen Mietvertrag von 1999, für den die im Vertrag vereinbarten Kündigungsfristen (Sechs Monate zum Ende eines weiteren Mietjahres - also in diesem Fall zum 01.05.2005) gültig sind.
Wir möchten diesen Vertrag kündigen und möchte wissen, ob unter den o.g. Bedingungen die Kündigungsfrist reduziert werden kann, also ob eine Kündigung zu einem früheren Zeitpunkt, z. B. 01.02.2005 möglich ist.
Vielen Dank im Voraus.
Mietwohnung von Mieter früher kündigen wegen Schwangerschaft
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Seit wann wißt ihr denn von der Schwangerschaft?
Schließlich dauert eine solche im Normalfall 9 Monate - da ist doch genügend Zeit um zu kündigen!
Nehmen wir mal an "ihr" seid im 3.Monat, da schafft ihr es doch noch locker bis zur Geburt ;o)) und nen Arzt während der Schwangerschaft in der Nähe zu wissen ist doch auch was ;o))
Liebe Karola,
Vielen Dank für diesen Hinweis. Das ist ja auch richtig. Wir sehen auch kein grösseres Problem. Allerdings würden das Thema Umzug gern früher abhaken. Es wird schliesslich noch stressig genug.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Tja, dann habe ich leider auch keinen Rat für euch außer diesen Tipps hier (wobei ich die persönlich für sehr gewagt halte):
http://www.123recht.net/article.asp?a=30&f=ratgeber_mietrecht_kuendigung&p=4
Praxistipp
Haben Sie keine Möglichkeit, sich aus dem Mietvertrag zu lösen, dann bitten Sie den Vermieter doch einfach um eine Mieterhöhung. Geht er darauf ein und schickt eine Mieterhöhungserklärung, besteht für Sie wegen der Erhöhung ein Sonderkündigungsrecht.
Oder Sie bitten den Vermieter um eine Untervermietung. Verbietet er diese ohne triftigen Grund, kann gekündigt werden. Erlaubt er die Untermiete, erhalten Sie wenigstens Geld von ihrem Untermieter.
***vielleicht könnt ihr mit dem Vermieter über das Stellen eines Nachmieters verhandeln?
Lieben Gruß und alles Gute für Schwangerschaft und Geburt,
Karola
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
33 Antworten
-
8 Antworten
-
3 Antworten
-
9 Antworten
-
4 Antworten
-
39 Antworten
-
5 Antworten
-
25 Antworten