Hallo,
vor einem Monat habe ich eine Wohnung gemietet, die ich eventuell schnell wieder loswerden muss.
Im Vertrag aber steht geschrieben, dass es eine Mindestmietdauer von einem gibt. Da ich aber ein Jobangebot habe, welcher über 300km weit entfernt ist, wollte ich Frage , ob es möglich wäre diesen Job wahrzunehmen.
Selbstverständlich weiß ich, dass es eine 3 monatige Mindestmietdauer immer besteht.
Wie ist die Rechtslage dort? Kommt man einfach aus dem Vertrag raus?
Danke im Voraus!
Mietwohnung vorzeitig kündigen
1. März 2018
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Frage vom 1. März 2018 | 10:53
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietwohnung vorzeitig kündigen
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#1
Antwort vom 1. März 2018 | 11:01
Von
Status: Unbeschreiblich (45068 Beiträge, 16036x hilfreich)
Nein, aus dem Vertrag kommt man nicht einfach raus. In so einem Fall besteht aber ggf. ein Anspruch, gegen Stellung eines geeigneten Nachmieters aus dem Mietvertrag vorzeitig entlassen zu werden.
#2
Antwort vom 1. März 2018 | 11:07
Von
Status: Lehrling (1168 Beiträge, 312x hilfreich)
Evtl. wäre es sinnvoll, die Klausel über die Kündigungsmöglichkeit hier mal wortwörtlich zu posten, evtl. ist diese nicht wirksam ?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 1. März 2018 | 11:18
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatEvtl. wäre es sinnvoll, die Klausel über die Kündigungsmöglichkeit hier mal wortwörtlich zu posten, evtl. ist diese nicht wirksam ? :
Ja, das wäre auch für mich sehr sinnvoll.
Als ich die Wohnung gemietet hatte, habe ich den "Scout" auch gesagt, dass ich "eventuell" die Wohnung auch frühzeitig kündigen müsste. Da meinte er, dass es in solchen Fällen dann das Sonderkündigungsrecht ins Spiel kommt und dass es dann kein Problem wäre die Wohnung zu kündigen. Hat er mich dann angelogen? Ich war natürlich auch so dumm und habe mir keinen weiteren Kopf darum gemacht.
#4
Antwort vom 1. März 2018 | 11:24
Von
Status: Unparteiischer (9982 Beiträge, 4061x hilfreich)
ZitatJa, das wäre auch für mich sehr sinnvoll. :
Wie wäre es denn dann mal in den Mietvertrag zu schauen und mitzuteilen was dort dann auch wortwörtlich steht?
#5
Antwort vom 1. März 2018 | 11:25
Von
Status: Master (4961 Beiträge, 2364x hilfreich)
Zitatdass es eine 3 monatige Mindestmietdauer immer besteht. :
Nö das ist die gesetzliche Kündigungsfrist.
ZitatIm Vertrag aber steht geschrieben, dass es eine Mindestmietdauer von einem gibt. :
Sollte wohl ein Jahr heißen?
Tja dann wird es nicht einfach so mit den drei Monaten, man sollte sich um einen Auflösungsvertrag mit dem Vermieter bemühen, vielleicht gegen Abfindung.
#6
Antwort vom 1. März 2018 | 11:27
Von
Status: Gelehrter (11824 Beiträge, 3173x hilfreich)
Genauen Text der Vereinbarung Wort für Wort abtippen und hier einstellen.
#7
Antwort vom 1. März 2018 | 11:32
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:Zitatdass es eine 3 monatige Mindestmietdauer immer besteht. :
Nö das ist die gesetzliche Kündigungsfrist.
ZitatIm Vertrag aber steht geschrieben, dass es eine Mindestmietdauer von einem gibt. :
Sollte wohl ein Jahr heißen?
Tja dann wird es nicht einfach so mit den drei Monaten, man sollte sich um einen Auflösungsvertrag mit dem Vermieter bemühen, vielleicht gegen Abfindung.
ja, sollte ein Jahr heißen. Da hat mir mein Smartphone ein Strich durch die Rechnung gemacht.
Dann werde ich das versuchen. Danke
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