Mietwohnung vorzeitig kündigen

1. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
latta
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietwohnung vorzeitig kündigen

Hallo,
vor einem Monat habe ich eine Wohnung gemietet, die ich eventuell schnell wieder loswerden muss.
Im Vertrag aber steht geschrieben, dass es eine Mindestmietdauer von einem gibt. Da ich aber ein Jobangebot habe, welcher über 300km weit entfernt ist, wollte ich Frage , ob es möglich wäre diesen Job wahrzunehmen.
Selbstverständlich weiß ich, dass es eine 3 monatige Mindestmietdauer immer besteht.
Wie ist die Rechtslage dort? Kommt man einfach aus dem Vertrag raus?

Danke im Voraus!

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47631 Beiträge, 16834x hilfreich)

Nein, aus dem Vertrag kommt man nicht einfach raus. In so einem Fall besteht aber ggf. ein Anspruch, gegen Stellung eines geeigneten Nachmieters aus dem Mietvertrag vorzeitig entlassen zu werden.

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#2
 Von 
TF1970
Status:
Lehrling
(1167 Beiträge, 314x hilfreich)

Evtl. wäre es sinnvoll, die Klausel über die Kündigungsmöglichkeit hier mal wortwörtlich zu posten, evtl. ist diese nicht wirksam ?

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#3
 Von 
latta
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von TF1970):
Evtl. wäre es sinnvoll, die Klausel über die Kündigungsmöglichkeit hier mal wortwörtlich zu posten, evtl. ist diese nicht wirksam ?


Ja, das wäre auch für mich sehr sinnvoll.
Als ich die Wohnung gemietet hatte, habe ich den "Scout" auch gesagt, dass ich "eventuell" die Wohnung auch frühzeitig kündigen müsste. Da meinte er, dass es in solchen Fällen dann das Sonderkündigungsrecht ins Spiel kommt und dass es dann kein Problem wäre die Wohnung zu kündigen. Hat er mich dann angelogen? Ich war natürlich auch so dumm und habe mir keinen weiteren Kopf darum gemacht.

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#4
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Zitat (von latta):
Ja, das wäre auch für mich sehr sinnvoll.


Wie wäre es denn dann mal in den Mietvertrag zu schauen und mitzuteilen was dort dann auch wortwörtlich steht?

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#5
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2377x hilfreich)

Zitat (von latta):
dass es eine 3 monatige Mindestmietdauer immer besteht.

Nö das ist die gesetzliche Kündigungsfrist.
Zitat (von latta):
Im Vertrag aber steht geschrieben, dass es eine Mindestmietdauer von einem gibt.

Sollte wohl ein Jahr heißen?
Tja dann wird es nicht einfach so mit den drei Monaten, man sollte sich um einen Auflösungsvertrag mit dem Vermieter bemühen, vielleicht gegen Abfindung.

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#6
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Genauen Text der Vereinbarung Wort für Wort abtippen und hier einstellen.

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#7
 Von 
latta
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
Zitat (von latta):
dass es eine 3 monatige Mindestmietdauer immer besteht.

Nö das ist die gesetzliche Kündigungsfrist.
Zitat (von latta):
Im Vertrag aber steht geschrieben, dass es eine Mindestmietdauer von einem gibt.

Sollte wohl ein Jahr heißen?
Tja dann wird es nicht einfach so mit den drei Monaten, man sollte sich um einen Auflösungsvertrag mit dem Vermieter bemühen, vielleicht gegen Abfindung.


ja, sollte ein Jahr heißen. Da hat mir mein Smartphone ein Strich durch die Rechnung gemacht.

Dann werde ich das versuchen. Danke

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