Mietwohnung wegen Nachbarn kündigen?

9. Juni 2010 Thema abonnieren
 Von 
coldkarma
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 1x hilfreich)
Mietwohnung wegen Nachbarn kündigen?

Hallo,

ich bin Mitte November 2009 in eine Mietswohnung gezogen, es ist ein altes Einfamilienhaus aus dem 3 Mietswohnungen entstanden sind. Bei Unterzeichnung des Mietvertrages wurde eine Mindestlaufzeit von einem Jahr festgesetzt. Nach kurzer Zeit mussten meine Freundin und ich leider feststellen das der unmittelbare Nachbar (ein älterer Herr) sehr starke psychische Probleme hat (u.a. hat er uns gedroht uns zu zerfleischen und alles kurz und klein zu schlagen). Wir haben an diesem Tag (war im Februar) direkt die Polizei gerufen und den Mieter verständigt. Dieser hat ihm eine Abmahnung geschickt und die Polizei sagte nur das so lange nichts geschieht, sie nicht wirklich etwas unternehmen können. Zu dem Zeitpunkt dachten wir auch, er hätte einfach zuviel getrunken. Nun ist es so das er vor ein paar Wochen (sonst die ganze Zeit mehr als unauffällig) plötzlich direkt vor meiner Tür stand als ich zur Arbeit fahren wollte und er mir drohte das ich nicht durch komme, ich müsse erst an ihm vorbei. Nach ein paar schilchtenden Worten ist er dann abgezogen in seine Wohnung. Ein paar Tage später rief mich der Vermieter an, er wollte wohl mit dem Herrn sprechen, und er hat ihn angegriffen. Die Polizei wurde direkt verständigt und Anzeige gestellt, natürlich auch eine Kündigung geschrieben, aber der Herr kann wohl nicht ganz so einfach aus der Wohnung "fliegen". Wir haben mittlerweile echt Angst die Wohnung zu betreten, muss wirklich erst was passieren? Nun ist die Frage, können wir irgendwie aus dem Vertrag vorzeitig raus?

mfg,
maddze

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16 Antworten
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#1
 Von 
guest-12321.06.2010 10:50:21
Status:
Schüler
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#2
 Von 
coldkarma
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 1x hilfreich)

Naja, laut Vermieter würde er nicht so einfach da rausgeschmissen werden können, trotz den Vorfällen... das macht mich generell stutzig, auch das der Herr schon 11 Jahre da wohnt und nie etwas passiert sein soll...

Generell ist es aber so das man die ganze Zeit mit einem mulmigen Gefühl in der Wohnung ist. Gibt es eine Möglichkeit vorzeitig aus dem Mietvertrag zu kommen?

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#3
 Von 
Laird Mortimer
Status:
Lehrling
(1065 Beiträge, 205x hilfreich)

Wie definierst Du eigentlich "vorzeitig" ?



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#4
 Von 
guest-12321.06.2010 10:50:21
Status:
Schüler
(360 Beiträge, 84x hilfreich)

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#5
 Von 
coldkarma
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 1x hilfreich)

Okay, das ist schonmal gut zu wissen. Ich werde heute mal mit dem Vermieter telefonieren und schauen was dabei rumkommt.

Mit vorzeitig meine ich statt November schon im September (da wir eine andere Wohnung gefunden haben, die zu dem Datum frei wäre) aus der Wohnung zu kommen.

Insgesamt wollten wir eh zu November kündigen, aufgrund verschiedenen Dingen, allerdings ist die aktuelle Lage nicht gerade schön und natürlich hat vor allem meine Freundin auch Angst.

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12321.06.2010 10:50:21
Status:
Schüler
(360 Beiträge, 84x hilfreich)

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#7
 Von 
coldkarma
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 1x hilfreich)

Aber in dem Vertrag steht das das Mietverhältnis auf 1 Jahr festgelegt ist, also ich mind. 1 Jahr dort wohnen muss, d.h. doch auch das ich nicht früher raus kann oder?

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#8
 Von 
guest-12321.06.2010 10:50:21
Status:
Schüler
(360 Beiträge, 84x hilfreich)

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#9
 Von 
DummwayToDoof
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

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#10
 Von 
coldkarma
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 1x hilfreich)

In dem Vertrag ist es so formuliert:

Das Mietverhältnis beginnt am 20.11.2009 und läuft auf unbestimmte Zeit.

Zwischen läuft und dem auf, wurde handschriftlich ein "auf 1 Jahr fest, dann"

Also insgesamt steht dort:

Das Mietverhältnis beginnt am 20.11.2009 und läuft auf 1 Jahr fest, dann auf unbestimmte Zeit.

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#11
 Von 
Laird Mortimer
Status:
Lehrling
(1065 Beiträge, 205x hilfreich)

Ist nicht wirksam.



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#12
 Von 
coldkarma
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 1x hilfreich)

Sicher? Da wären wir sehr erleichtert.

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#13
 Von 
Laird Mortimer
Status:
Lehrling
(1065 Beiträge, 205x hilfreich)

Sicher.
Das ist zu global formuliert, das Recht auf außerordentliche Kündigung darf nicht mit ausgeschlossen werden.



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#14
 Von 
coldkarma
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 1x hilfreich)

Also, d.h. wenn ich jetz kündigen würde, hätte ich eine normale 3 Monatsfrist oder wie würde das ganze aussehen?

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#15
 Von 
Laird Mortimer
Status:
Lehrling
(1065 Beiträge, 205x hilfreich)

Ja.



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#16
 Von 
coldkarma
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke sehr!

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