Hallo an allo,
habe eine frage unzwar: Wie ist es wenn ich eine Person bei mir mit einziehen lasse und diese person aber ohne kündigungsfrist wieder ausziehen darf, Wie muss ich den Vertrag dann formulieren bzw. was muss ich beachten. Dieser Person soll auch Mietkosten über alg2 bewilligt werden.
Die Wohnung wird erst noch bezogen.
Ich danke euch allen im voraus
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Mietwohnung weitere person
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
quote:
Dieser Person soll auch Mietkosten über alg2 bewilligt werden.
Wie soll man das verstehen ? Handelt es sich um den/die Lebensgefährten/in ??
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--- editiert vom Admin
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ne bestimmt kein sozialbetrug. ich will der person helfen nicht auf der strasse zu stehen weil die person aus der eig whg raus muss. Die Person will sich wiederrum nicht an 3 monate kündigungsfrist binden sondern will im notfall sofort ausziehen(umzug....) weil die person eben keine lebensgefährte/kein lebensgefährter ist.
Ich danke euch für eure Antworten
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Untervermietung?
Bist du selbst Mieter?
Hast du Wohneigentum und möchtest diesen vermieten?
Irgendwie fehlen hier noch paar Informationen.
Bewilligung von Mietkosten bei ALG 2 setzt eine Hauptwohnung mit eigenen Hausstand voraus.
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hallo,
das problem ist das ich von zuhause wegziehe, und ich nun vorher wissen will wie ich den vertrag ändern muss oder was ich dem vermieter sagen muss, weil ich denke das wenn beide den mietvertrag unterschreiben, sich auch beide einer 3 monatigen kf unterwerfen müssen. Dies will die zweite person ja nicht, sondern will bei Gelegeheit sofort ausziehen können. Also ich will nicht wissen was man der arge sagen soll, sondern dem vermieter bzw. was ich machen soll.
kann ich einfach einen untermietvertrag machen oder macht das der vermieter für die person die auch dort einziehen soll?
Die wohnung wird gemietet.
Ich danke euch im voraus
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--- editiert vom Admin
Eigentlich müsste es doch klappen, daß Du die Wohnung, die Du ja dauerhaft bewohnen willst, anmietest und den Vermieter später (vor Einzug der weiteren Person) informierst. Mit der weiteren Person hast Du dann ein Untermietverhältnis, für das bestimmte Fristen gelten.
Sehe keinen Grund, warum die Arge damit "betrogen" werden sollte. Die gibt ihren "Kunden" schließlich selbst auf, ein Zimmer unterzuvermieten, wenn die Wohnung nach deren Richtlinien zu groß ist.
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