Mietwucher

7. April 2011 Thema abonnieren
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)
Mietwucher


Lt. Mietspiegel ist der Wohnraum von A mit einem Mietzins von 347,20 € berechnet worden, A muss jedoch 550,00 € bezahlen. Ist das ein Fall von Mietwucher?

-----------------
""

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



21 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
gaga92
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 603x hilfreich)

Kann Mietwucher sein, kann aber auch keiner sein.
Ohne Kenntnis der Wohnung und des Mietvertrags kann das aber niemand beantworten.
Auf jeden Fall hat A die Möglichkeit, sich eine billigere Wohnung zu suchen (was ja laut Mietspiegel möglich sein sollte!)

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort


#3
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

Blockwartchen kennt offensichtlich nicht den Unterschied zwischen Miete und Miete nebst Nebenkosten.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12323.08.2011 15:08:53
Status:
Praktikant
(832 Beiträge, 967x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort


#6
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)


Wir sprechen hier von der Nettokaltmiete.

Frage noch einmal:

Ist ein Mietvertrag, der einen Nettomietzins beinhaltet, welcher 68 % über dem aktuellen Mietspiegel liegt sittenwidrig, oder nicht. Ist das Mietwucher oder nicht.

Mensch Honigbiene ;) wenn es WARMMIETE und KALTMIETE wäre, hätte ich dies doch geschrieben, nene es ist eine schlichte Frage und ich hätte gerne eine schlichte Antwort.

Meines Wissens hat sich diese Mietwucherbestimmung zu Gunsten der VM geändert, aber ich finde auf die Schnelle nix im I-Net.

Danke im Voraus euch allen und einen wunderschönen sonnigen Donnerstag.

LG AltesHaus

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 451x hilfreich)

quote:
welcher 68 % über dem aktuellen Mietspiegel liegt

Wo kommen denn die zusätzlichen 10 % her ?



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Meines Wissens hat sich diese Mietwucherbestimmung zu Gunsten der VM geändert, aber ich finde auf die Schnelle nix im I-Net. <hr size=1 noshade>



Weshalb denn nicht?

-> http://de.wikipedia.org/wiki/Mietwucher

Auszug:

Verschärfend hat der BGH als Kriterium für eine Zwangslage festgelegt, dass im ganzen Stadt- oder Gemeindegebiet eine Mangellage herrschen müsse, nicht nur in dem Stadtteil, in dem die (preisüberhöhte) Wohnung angemietet wurde (siehe BGH vom 13. April 2005 - VIII ZR 44/04 ). Nach Ansicht einiger Mietervereine ist damit der Tatbestand des Mietwuchers zumindest bei der Neuvermietung so gut wie "ausgehebelt", da praktisch nicht mehr belegbar.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1339x hilfreich)

Das sehe ich anders.
Der Mietpreis darf 20% über dem Mietspiegel liegen.
Was darüber liegt kann zurück gefordert werden.
Ist der Mietpreis 50 % über dem Mietspiegel, mach sich der
Vermieter strafbar.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Das sehe ich anders. <hr size=1 noshade>



Es kommt aber nicht allein auf das Reissen der %-Hürde an.

Wenn du dir § 5 WiStrG , § 291 StGB , § 138 BGB mal durchliest wirst du feststellen, daß weitere recht hohe Hürden bestehen.

Zivilrechtlich trifft M die Beweislast.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
HeavenlyHigh
Status:
Schüler
(478 Beiträge, 135x hilfreich)

Ein Mietspiegel weist ja meist mehrere Wohnklassen aus, was das Gebäude, die Umgebung etc. betrifft.

Es ist aus diesem Posting nicht zu erkennen, in welche Kategorie diese eingeordnet wurde noch ob diese Einordnung zutreffend ist.

Notfalls kann man natürlich ein Gutachten anfordern, das mit erheblichen Kosten behaftet ist und das natürlich dann derjenige zahlen muss, der das angeleiert hat.

Ich hatte einen derartigen Fall mal vor ca. 10 Jahren, ausgehend von ganz anderen Mietproblemen, auf einmal sollte die Miete zu hoch sein, es ging vor Gericht, es wurde ein sehr kostspieliges Gutachten angefertigt.

Mieter hatte übrigens eine Rechtsschutzversicherung, ich keine.

Quintessenz auf Grund des Gutachtenbuches war dann, meine Miete war voll ok. Die Rechtsschutzversicherung des Mieters weigerte sich, die Kosten für das umfangreiche Gutachten zu übernehmen.

Und wer durfte diese ganze Nerverei dann wohl zahlen?


Aber ruhig Terror machen....




-----------------
""

-- Editiert am 07.04.2011 18:33

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)


Es geht nicht um Terror machen, davon halte ich nichts.

Frage war eindeutig gestellt. Es wurde der aktuelle Mietspiegel der betreffenden Stadt zu Hilfe genommen.

Ich kann mir im übrigen nicht vorstellen, dass eine Versicherung, welche vorher Deckungszusage erteilt hat, diese wird zurücknehmen können, nur weil sie den entsprechenden Prozess verloren hat.

Danke euch für die Auskünfte.

LG AltesHaus

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47457 Beiträge, 16801x hilfreich)

quote:
Es wurde der aktuelle Mietspiegel der betreffenden Stadt zu Hilfe genommen.


Und so einfach ist das eben nicht.

Ohne Kenntnis der übrigen Umstände (Luxusausstattung, besonders exklusive Lage o.ä.) kann man nicht beurteilen, ob Wucher vorliegt.

Wie ist es denn zu dieser hohen Miete gekommen, d.h. warum war der Mieter bereit einen Mietvertrag mit dieser Miete zu unterzeichnen.

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

hh:
"Wie ist es denn zu dieser hohen Miete gekommen, d.h. warum war der Mieter bereit einen Mietvertrag mit dieser Miete zu unterzeichnen. "

"Mangelndes Wohnungsangebot?"
Wäre eine recht realitätsnahe Möglichkeit. Viel Miete zahlt ja nun keiner, weil er das gut findet.


Es gibt da so einige periphere Orte wie Berlin, München, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, und noch einige mehr kleinere Orte wie Uni-Städte, wo Wohnungsmangel oder Wohnungsnot an der Tagesordnung ist.



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 451x hilfreich)

Hört sich nicht sehr logisch an.
Wenn Wohnungen knapp sind, steigen die Mieten allgemein (und schon stimmt es wieder mit dem Mietspiegel).



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort


#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119406 Beiträge, 39720x hilfreich)


quote:

Frage noch einmal:

Ist ein Mietvertrag, der einen Nettomietzins beinhaltet, welcher 68 % über dem aktuellen Mietspiegel liegt sittenwidrig, oder nicht. Ist das Mietwucher oder nicht.

Nein.
Oder eventuell Ja

Das kann man anhand einer nackten Prozentzahl gar auch nicht beurteilen.

Hier ist eine detaillierte Betrachtung und Bewertung aller Faktoren absolut unerlässlich.



quote:
Es wurde der aktuelle Mietspiegel der betreffenden Stadt zu Hilfe genommen.

Auch der richtige Teil?

Die mir bisher bekannten Mietspiegel wiesen mindestens immer 2-3 Klassen auf.

Desweiteren wäre ja auch die Frage, ob die Einteilung der Klassen von Mieter und Vermieter nicht differrieren.
Oder ob die Wohnungnen nicht irgendein (oder mehrere) Austattungsmerkmal(e) haben die im Mietspiegel nicht berücksichtigt wurden und sich daher erhöhend auswirken.





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Gut ich versuche es noch einmal :)

Beim Heranziehen des Mietspiegels wurde die Höchstmiete für das entsprechende Gebäude (per qm) angesetzt und der Annahme (die falsch ist), dass das entsprechende Gebäude regelmäßig renoviert und modernisiert wurde.

Es ist etwas ungeschickt von mir ausgedrückt, Verzeihung deswegen.



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest-12323.08.2011 15:08:53
Status:
Praktikant
(832 Beiträge, 967x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

... Honigbiene ... es ist gut möglich, dass man beim Posten einer Anfrage sich ungeschickt anstellt.

Jedoch beim Posten einer Antwort derart rüde zu werden ist zum einen nicht nötig und zum anderen extrem unhöflich!

Und auch wenn du es nicht verstehst (lesen ist ja, wie du selber festgestellt hast, ungleich verstehen)es handelte sich um eine Frage.

Wenn du nicht bereit bist, auf Fragen die du beantworten kannst zu antworten, warum lässt du es dann nicht einfach sein?

Die Eingangsfrage wurde schon richtig gestellt. Es wurde die obere Grenze im Mietspiegel angesetzt (was der Wohnraum eigentlich nicht hergibt). Im übrigen geht es nicht um mich. Also wirklich manchmal frage ich mich, ob es für pampige Posts auch noch Geld gibt! :p

-----------------
""

-- Editiert am 20.04.2011 11:25

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
guest-12323.08.2011 15:08:53
Status:
Praktikant
(832 Beiträge, 967x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.586 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.827 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen