Hallo,
ich habe folgendes Problem. Wir sind zum 15ten in unsere Wohnung eingezogen und haben die erste vollständige Miete auch direkt am 15 überwiesen. Die Zahlung der Miete erfolgt von da an immer vom 15 zum 15 wie mit dem Vermieter auch mündlich vertraglich vereinbart. Nun ist das Haus verkauft worden und der neue Vermieter möchte die komplette Miete immer zum 3ten Werktag was ja auch in Ordnung ist nur würden wir ja so immer eine Halbe Miete mehr bezahlen. Der neue Eigentümer hat das Haus zum 11.08 übernommen und wir haben die Mietzahlung für den August am 15ten vollständig an diesen überwiesen. Jetzt unser Problem er sagt wir hätten mit der Mietzahlung im August ja die vollständige Miete an in bezahlt er müsste aber den Anteil für den 01-10. an den Voreigentümer zurückzahlen. Wie verhält es sich mit der halben Miete die wir bei Zahlung zum 1sten immer zu viel zahlen würden. Wir hatten Angeboten in diesen Monat nur die Halbe Miete am 15 zu zahlen und ab dem 1sten den die Zahlung umzustellen, dieser besteht aber auf eine vollständige Zahlungen ohne die halbe Miete zu erwähnen. Für Antworten wäre ich sehr dankbar vielen dank im Voraus.
-- Editiert von heidi55 am 15.11.2018 12:52
Mietzahlung Halbe MIete Eigentümerwechsel
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Was wurde denn im MV vereinbart bezüglich der Fälligkeit der Mietzahlung?
Moin. Tatsächlich? Immer?Zitatnur würden wir ja so immer eine Halbe Miete mehr bezahlen. :
Dem neuen steht aber für August nur die Miete vom 11. bis 31.8 zu. Richtig, der neue VM muss den Anteil vom 1.bis 10.8. an den alten VM zahlen. Das können beide Vermieter untereinander ausmachen. Damit wäre der Übergangsmonat August geregelt.ZitatDer neue Eigentümer hat das Haus zum 11.08 übernommen und wir haben die Mietzahlung für den August am 15ten vollständig an diesen überwiesen. :
Ihr als Mieter des neuen VM müsst nun immer spätestens zum 3.Werktag des Monats überweisen.
1. September, 1. Oktober, 1. November usw. Ihr braucht nur euer Datum für die Überweisung/Dauerauftrag ändern. Ihr würdet nie zuviel zahlen und habt auch für August weder zuviel noch zu wenig gezahlt.
Ja, richtig. Wo ist das Problem? Kann oder will er das nicht selber machen? Hat er euch was geschrieben?Zitater sagt wir hätten mit der Mietzahlung im August ja die vollständige Miete an in bezahlt er müsste aber den Anteil für den 01-10. an den Voreigentümer zurückzahlen. :
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Danke für Deine Antwort.
Das mit der Miete vom August wird wohl mit dem alten Vermieter geklärt. Im Mietvertag steht Zahlung zum 3ten Werktag aber mit dem alten Vermieter war mündlich vertraglich abgestimmt die Mietzahlung immer zum 15 zu überweisen da wie gesagt ja auch am 15 eingezogen sind. Die Zahlungen erfolgten immer vom z.B. 15ten August bis 15ten September. Eingezogen sind wir am 15 und haben auch hier keine Halbe Miete sondern direkt die Ganze gezahlt. Somit wäre dann ja eine Halbe Miete zu viel von uns gezahlt worden.
Mein Vorschlag; Macht eine Tabelle und tragt darin ein, wann ihr was an Miete gezahlt habt. Wenn ihr die Kontoauszüge noch habt, lässt sich das ja problemlos feststellen. Dann gibt es erstmal eine Dokumentation über die Zahlungen.
Bleibt dann nur noch die Frage ob beweisbar ist, ab wann ihr die Wohnung offiziell gemietet hattet. Steht im Mietvertrag wirklich der Mietbeginn 15.(Monat) oder steht da ab (Monat) (ersetze (Monat) durch den richtigen Monat) ?
Wie die Miete zwischen altem und neuen Eigentümer verrechnet wird, soll nicht euer Problem sein. Im Zweifel werdet ihr aber beweisen müssen, für welchen Zeitraum die jeweiligen Mieten waren.
ZitatIm Mietvertag steht Zahlung zum 3ten Werktag :
Na dann ...
Zitataber mit dem alten Vermieter war mündlich vertraglich abgestimmt die Mietzahlung immer zum 15 zu überweisen da wie gesagt ja auch am 15 eingezogen sind :
offensichtlich wurde das nicht vereinbart, sondern bestenfalls geduldet, da der alte dem neuen nix gesagt hat.
Ob Sie nun an den alten oder neuen VM zahlen müssen vermag ich von hier aus nicht zu erkennen da mir nicht klar ist, wann die das Objekt übergeging und wie Ihnen das mitgeteilt wurde.
Dankeschön fürs antworten. Das mit der Tabelle werde ich machen und Anhand der Kontoauszüge kann ich auf jeden Fall die Zahlung vom 15 also auch Mietbeginn beweisen. Im Mietvertag steht ebenfalls der 15te als Mietbeginn es steht wie folgt im Mietvertag: Vertragsbeginn: Das Mietverhältnis beginnt am 15.07.06
ZitatDas Mietverhältnis beginnt am 15.07.06 :
Das ändert ab nix an:
ZitatIm Mietvertag steht Zahlung zum 3ten Werktag :
Na dann. Mach die Übersicht fertig, sende sie an den neuen Eigentümer, wobei du die Belege behalten solltest. Wenn dieser auf Zahlung am Anfang des Monats besteht und du heute bereits die volle Miete angewiesen hast, dann überweis halt bis zum 3.12. nochmal eine halbe hinterher und dann ab Januar jeweils die volle Miete zu Beginn des Monats.ZitatDas Mietverhältnis beginnt am 15.07.06 :
Den Rest sollen der alte und neue Eigentümer unter sich ausmachen.
Zur Sicherheit noch zwei Hinweise: Der neue Eigentümer ist dirgegenüber verantwortlich für die Nebenkostenrechnung des Abrechnugnsjahres, in dem der Eigentümerwechsel stattfand. Selbst wenn ein Teil des Jahres der alte Eigentümer die Vorauszahlungen kassiert und die Kosten bezahlt hat. Alter und neuer Eigentümer müssen sich diesbezüglich halt absprechen. Dein Ansprechpartner ist der neue Vermieter und dieser hat eine Abrechnung über das komplette Kalenderjahr zu erstellen und dir zukommen zu lassen.
Desweiteren kann es Sinn machen, sich über den Verbleib einer möglicherweise geleisteten Barkaution zu vergewissern. Du kannst den neuen Eigentümer auffordern nachzuweisen, dass er die Kaution getrennt von seinem Vermögen angelegt hat. Das ist bei einem Eigentümerwechsel meiner Meinung nach auch sinnvoll, damit die Kaution nicht vergessen wird.
ZitatVertragsbeginn: Das Mietverhältnis beginnt am 15.07.06 :
Naja,
12 Jahre lang "geduldet", da spricht schon einiges für die mündliche Absprache...
-- Editiert von Michael32 am 15.11.2018 13:54
Ja mit der Zahlungsumstellung zum 3ten Werktag habe ich ja auch kein Problem. Nur möchte ich nur nicht zu viel zahlen und da bei Einzug zum 15 ja direkt die komplette Miete gezahlt statt nur die Hälfte wäre das ja immer eine halbe Miete zu viel.
ZitatNaja, :
12 Jahre lang "geduldet", da spricht schon einiges für die mündliche Absprache...
Ich würde das als Duldung auslegen,. Zumal der alte dem neuen nix gesagt hat.
Was mich aber verwundert ist, dass hier 20 Tage nachgezahlt werden sollen. Würde ich jetzt nicht machen.
ZitatJa mit der Zahlungsumstellung zum 3ten Werktag habe ich ja auch kein Problem. Nur möchte ich nur nicht zu viel zahlen und da bei Einzug zum 15 ja direkt die komplette Miete gezahlt statt nur die Hälfte wäre das ja immer eine halbe Miete zu viel. :
Und deswegen zahlen SIe halt noch nen halben Monat für November und ab 01.12. dann wie im Vertrag vereinbart. Alles andere muss der alte mit dem neuen oder neue mit dem alten klären.
-- Editiert von AltesHaus am 15.11.2018 14:18
ZitatNur möchte ich nur nicht zu viel zahlen und da bei Einzug zum 15 ja direkt die komplette Miete gezahlt statt nur die Hälfte wäre das ja immer eine halbe Miete zu viel. :
Ich glaube dass in dieser Sichtweise das Problem liegen kann. Ein Einzug oder auch Mietvertragsbeginn nach dem 1. des Monats hat - wenn es keine für den Einzugmonat abweichende Vereinbarung gibt - nicht eine automatische Reduzierung des Mietzinses zur Folge.
ich wwürde in diesem Fall das Gespräch mit dem alten Vermieter suchen um zu erfahren, wie er es sieht.
Sollte er sich der Auffassung der nur halben Miete für den Einzugsmonat anschließen, sollte es ein Leichtes sein, den Ausgleich zwischen Altvermieter und Neuvermieter herzustellen.
Berry
Der alte Vermieter hat damals von unserem Vormieter die Miete bis zum 14ten erhalten und die Wohnung war auch offiziell bis dahin vermietet somit hatte ja ein Doppelbelegung stattgefunden wenn wir hier die komplette Miete zahlen hätten müssen.
ZitatDer alte Vermieter hat damals von unserem Vormieter die Miete bis zum 14ten erhalten und die Wohnung war auch offiziell bis dahin vermietet somit hatte ja ein Doppelbelegung stattgefunden wenn wir hier die komplette Miete zahlen hätten müssen. :
Was der alte und der neue miteinander verhackstücken ist und soll nicht Ihr Problem sein, das müssen die untereinander regeln, wenn ich an Ihrer Stelle wäre würde ich den halben November noch nachschießen und ab Dezember, wie vertraglich vereinbart die Miete am Anfang des Monats überweisen.
-- Editiert von AltesHaus am 15.11.2018 14:39
Das ist doch gut. Dann ist alles erledigt.ZitatDas mit der Miete vom August wird wohl mit dem alten Vermieter geklärt. :
Wann sollte das gewesen sein? Vom 1.bis 10.8. soll sie der alte Vermieter erhalten. Vom 11.bis 31.8. soll sie der neue Vermieter bekommen.ZitatSomit wäre dann ja eine Halbe Miete zu viel von uns gezahlt worden. :
Und heute in 2018 fragst du nach der halben Miete zuviel?ZitatDas Mietverhältnis beginnt am 15.07.06 :
Wenn du ab 15.7.2006 monatlich zum 15.d.M. die Miete gezahlt hast... und letztmalig am 15.8.2018... dann hast du auch nie zuviel gezahlt.
Ich kann deine Rechnung leider nicht nachvollziehen. Und *immer* eine halbe Miete zuviel? Nö.
Sorry, ich glaube, genau da sitzt dein Denkfehler.Zitatwäre das ja immer eine halbe Miete zu viel. :
@Anami
Meine letzte Mietzahlung war am 15.10 für den Zeitraum 15.10 - 15.11.2018 und heute ist dann die Miete für den Zeitraum vom 15.11 - 15.12 fällig.
Mietbeginn 15.07.06
Zahlung 15.07 - 15.08 erste Miete
Zweite 15.08 - 15.09 und so weiter
Ergo habe ich ja für den Zeitraum 15 -30/31 und 01. - 15 des jeweiligen Monat jeweils ein halbe Miete gezahlt bei Zahlung nun zum ersten würde ich ja doppelt den Zeitraum 1-15 bezahlen.
Vielleicht geht das inzwischen etwas durcheinander. Ich hatte diesbezüglich extra nachgefragt. Der Mietbeginn war laut Mietvertrag der 15. des Monats und natürlich ist die Miete erst ab Mietbeginn zu zahlen. Insoweit wäre es laut Mietvertrag so gewesen, dass zu Mietbeginn eine halbe Miete zu zahlen gewesen wäre und dann ab dem Folgemonat jeweils zu Beginn die volle Miete.ZitatEin Einzug oder auch Mietvertragsbeginn nach dem 1. des Monats hat - wenn es keine für den Einzugmonat abweichende Vereinbarung gibt - nicht eine automatische Reduzierung des Mietzinses zur Folge. :
Das ist nicht passiert, es wurde immer eine volle Miete für einen Zeitraum Mitte Monat bis Mitte Folgemonat bezahlt. Das ist nicht unbedingt üblich, aber auch kein Problem. Solange der Mieter alle Mietzahlungen nachweisen kann, kann er problemlos auf Zahlung zu Beginn des Monats umstellen. Es muss dann halt einmal eine halbe Miete gezahlt werden und gut ist.
Dem neuen Vermieter sollte man den Sachverhalt nochmal so mitteilen, auf den Mietbeginn zur Mitte des Monats hinweisen und wie gesagt am besten eine Tabelle mit den Zahlungsdaten beifügen. Dann sollte man das Problem schnell in den Griff bekommen.
ZitatErgo habe ich ja für den Zeitraum 15 -30/31 und 01. - 15 des jeweiligen Monat jeweils ein halbe Miete gezahlt bei Zahlung nun zum ersten würde ich ja doppelt den Zeitraum 1-15 bezahlen. :
Na dann zahlen Sie heute lediglich die halbe Miete und ab Dezember dann
Zitatwie vertraglich vereinbart die Miete am Anfang des Monats . :
Danke erst mal für die Antworten bis hier in.
Mein Vorschlag an den Vermieter war ja ich zahle für Nov. die halbe und am Dez dann zum ersten immer die Ganze. Das Problem ist halt das der neue Vermieter mir heute mitgeteilt hat das er das mit der halben Zahlung nicht so sieht und auf eine Ganze Zahlung besteht. Sein Argument ist halt das mit der August Miete wobei dies ja zwischen Alt und Neuvermieter zu klären ist.
Ich überweise heute dann halt die komplette Miete damit ich erst mal nicht im Rückstand bin werde diesen dann jetzt aber noch mal anschreiben und eine Tabelle mit den vorherigen Zahlungen beilegen.
ZitatDas Problem ist halt das der neue Vermieter mir heute mitgeteilt hat das er das mit der halben Zahlung nicht so sieht und auf eine Ganze Zahlung besteht. :
Das ist aber ein Problem, welches er mit dem alten VM zu regeln hat und nicht mit Ihnen.
Warum zahlst du weiterhin zum 15. bis 15.?ZitatMeine letzte Mietzahlung war am 15.10 für den Zeitraum 15.10 - 15.11.2018 :
Heißt das 11.08.2018?? Bisher klang das jedenfalls so.ZitatDer neue Eigentümer hat das Haus zum 11.08 übernommen :
Wieso denn das? Seit September will der neue VM das anders haben.Zitatund heute ist dann die Miete für den Zeitraum vom 15.11 - 15.12 fällig. :
Na klar. Richtig. Der neue VM soll das mit dem alten VM klären. Du hast korrekt vom 15.07. bis 15.08. bezahlt. Der alte kriegt noch was vom neuen.ZitatSein Argument ist halt das mit der August Miete wobei dies ja zwischen Alt und Neuvermieter zu klären ist. :
Wieso solltest du im Rückstand sein? Hast du für September, Oktober, November jeweils zum 1. die Miete überwiesen? Dann hast du keinen Rückstand.ZitatIch überweise heute dann halt die komplette Miete damit ich erst mal nicht im Rückstand bin :
Gern nochmal: alter und neuer VM teilen sich die paar Monats-Kröten. Der alte bekommt vom 16.07. bis 10.08. Und der neue bekommt von 11.08. bis 31.08. den Rest.Zitatwir haben die Mietzahlung für den August am 15ten vollständig an diesen überwiesen. :
Zitat:Der alte kriegt noch was vom neuen.
Das denkt der Neue. Tatsächlich bekommt aber der Neue etwas vom Alten, nämlich für die Zeit vom 11.-15.08.
Zitat:Zitat:Der alte kriegt noch was vom neuen.
Das denkt der Neue. Tatsächlich bekommt aber der Neue etwas vom Alten, nämlich für die Zeit vom 11.-15.08.
Wobei wir nicht wissen, wie die Übergangsregelung zwischen dem Alten und dem Neuen aussieht.
Einmal noch und dann nimmermehr.ZitatDer neue Eigentümer hat das Haus zum 11.08 übernommen und wir haben die Mietzahlung für den August am 15ten vollständig an diesen überwiesen. :
An diesen überwiesen: Das lese ich als: an den neuen Vermieter überwiesen.
Der neue VM hat die Miete vom 15.7. bis 15.8. am 15.8. vollständig erhalten.
Dem neuen VM steht aber nur die Miete vom 11.8. bis 15.8. zu. Weiter noch eine halbe Monatsmiete für 16.8. bis 31.8. Dann jeweils die volle Monatsmiete zum 3. Werktag ab September.
Der neue VM muss also dem alten VM den Anteil vom 16.7. bis 10.8. geben/zahlen/überweisen.
Warum die TE noch immer vom 15.-15. zahlt, hat sie noch nicht erklärt.
Was der neue VM nun genau geschrieben hat, wissen wir auch nicht.
ZitatDer neue VM hat die Miete vom 15.7. bis 15.8. am 15.8. vollständig erhalten. :
Da die Miete immer im voraus gezahlt wurde, wird diese Mietzahlung wohl noch an den alten VM gegangen sein.
ZitatDer neue VM muss also dem alten VM den Anteil vom 16.7. bis 10.8. geben/zahlen/überweisen. :
Wie kommst Du jetzt darauf? Der alte VM muss also dem neuen VM den Anteil vom 11.8. bis 15.8. geben/zahlen/überweisen.
Aber genau das steht im 1.Beitrag eben nicht. Deshalb ja der Wirrwarr. Der neue Vermieter hätte sonst doch keinen Anlass gehabt, das hier zu sagen:ZitatDa die Miete immer im voraus gezahlt wurde, wird diese Mietzahlung wohl noch an den alten VM gegangen sein. :
Genaugenommen, den Anteil vom 16.7. bis 10.8. Weil der neue erst ab 11.8. Eigentümer/Vermieter war.Zitater (der neue) sagt wir hätten mit der Mietzahlung im August ja die vollständige Miete an in bezahlt er müsste aber den Anteil für den 01-10. an den Voreigentümer zurückzahlen. :
Aus demselben Grund wie oben. Jahrelang wurde am 15. gezahlt. Von Mitte bis Mitte. Der neue hat vom 15.7. bis 15.8. die komplette Monatsmiete erhalten (s.oben), obwohl ihm nur der Anteil ab 11.8. zusteht.ZitatWie kommst Du jetzt darauf? :
Warum die TE noch immer ihre Miete am 15. zahlt,(vom 15.bis15.) erklärt sich ebensowenig wie ihre Meinung, sie müsse nun immer eine halbe Monatsmiete mehr zahlen... s. Beitrag 16
Zitat:Aber genau das steht im 1.Beitrag eben nicht.
Doch, genau das steht im ersten Beitrag. Einfach den zweiten Satz der Ausgangsfrage noch einmal genau lesen.
Zitat:Der neue Vermieter hätte sonst doch keinen Anlass gehabt, das hier zu sagen:
Doch dem neuen Mieter ist offenbar die ungewöhnliche Zahlungsvereinbarung abweichend vom Vertrag nicht bekannt. Daher musste er denken, dass die am 15.08. eingegangene Zahlung eine um zwei Wochen verspätete Mietzahlung war.
Tatsächlich galt die am 15.08. erfolgte Mietzahlung aber für den Zeitraum vom 15.08.-15.09.
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