Mietzahlung - Neuer Mietvertrag? Wie lange darf sich der Vermieter mit der Abbuchung Zeit lassen?

11. März 2007 Thema abonnieren
 Von 
mario07101983
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietzahlung - Neuer Mietvertrag? Wie lange darf sich der Vermieter mit der Abbuchung Zeit lassen?


Guten Tag, ich habe vor kurzem einen Mietvertrag unterzeichnet, als ich dort einziehen wollte, habe ich erschrokender Weise festgestellt, dass der Vormieter seine kopletten Möbel nicht mitgenommen hat. Der Vermieter hat mir daraufhin eine Wohnung direkt neben an angeboten, die ich auch angenommnen habe. Ich wollte fragen, ob ein neuer Mietvertrag erstellt werden muss??? Der Vermieter hat auch seit zwei Monaten keine Miete von meinem Konto abgebucht??
Wie lange darf sich der Vermieter mit der Abbuchung Zeit lassen?? Ich bedanke mich schon im Vorraus für eure Unterstützung


-- Editiert von mario07101983 am 11.03.2007 14:27:17

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



25 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-956
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 21x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Also das find ich aber riesig nett von Dir, dass Du den Vermieter abbuchen lässt. Ich habe eigentlich bisher mit fast allen Mietern ein gutes Verhältniss gehabt, mit einigen bin ich auch nach Auszug noch befreundet, aber abbuchen durfte ich wirklich noch nie ! So was hab ich bisher auch noch nie gehört, ich würd es auch nicht tun.

Es muss nicht unbedingt ein anderer Mietvertrag erstellt werden, insbesondere wenn die andere Wohnung von der Fläche her gleich ist. Aber der Mietvertrag sollte ergänzt werden z.B. : aufgrund des Zustandes der Wohnung X vereinbaren Mieter und Vermieter, dass die Wohnung Y Vertragsgegenstand wird. Der am 99.99.2007 unterzeichnete Mietvertrag gilt im vollem Umfang weiter. Besser wäre allerdings ein Neuer schon, im Zeitalter der EDV ist der auch schnell geändert und ausgedruckt.

-----------------
"Chylla"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mario07101983
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für eure ausführliche
Antworten.
Ich bin nur darum besorgt, dass der Mieter vier Monate keine Miete abbucht und dann alles auf einaml verlangt. Er wollte mir eigentlich den Mietvertrag zuschicken, hat er bis heute nicht getan. Könnte der Mieter mich rausschmeißen mit der Begründung, dass der Vertrag für die andere Wohnung gilt???

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest123-956
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 21x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Tja, einfach so rausschmeissen geht schlecht, aber es ist ein sehr unbefriedigender Zustand. Wenn er nun darauf besteht, dass doch die ursprüngliche Wohnung bezogen werden soll, wer trägt dann die Kosten, und sei es auch nur die Malerarbeiten ? Wenn Du die Kontonummer des Vermieters nicht kennst, kannst Du auch keine Miete überweisen. Aber es wäre dumm, wenn er behauptet Du wärst mit der Miete im Rückstand und kündigt Dir deshalb. Kannst Du nachweisen, dass er ne Einzugsermächtigung erhalten hat ?

Schreib ihm einen Brief mit Einschreiben und bitte ihn um einen neuen Mietvertrag, wie damals besprochen ! Und schreibe, Du möchtest das GEld selbst überweisen. Ist eh sicherer.

-----------------
"Chylla"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mario07101983
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Die beiden Wohnungen sind genau gleich gross und kosten genau so viel.
Ich habe schon dort angerufen, aber irgendwie passiert dort nichts.
Ich habe den Vermieter eine
Einzugsermächtigung gegeben, damit er seine Miete abbuchen kann, wenn er das nicht tut, ist er doch selber schuld oder???
Kann er die Miete noch nachträglich fodern??? Wie sieht die Rechtslage aus, weiss das vielleicht jemand!!
Der Vermieter hat mir doch die Schlüssel für die neue Wohnung gegeben, reicht das nicht aus???

Danke für eure Antworten!!!!!!!

-- Editiert von mario07101983 am 11.03.2007 15:56:47

-- Editiert von mario07101983 am 11.03.2007 15:59:20

-- Editiert von mario07101983 am 11.03.2007 16:03:02

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest123-956
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 21x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
mario07101983
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für eure
Antwort.

ich möchte einen neuen Mietvertrag abschliessen, aber der Mieter hat mir bis jetzt den neuen Vertrag nicht zu geschickt.
Ich möchte gerne Erfahren, wie die Rechtslage aussieht, ob der alte Mietvertrag Gültigkeit hat und ob wie lange der Mieter sich Zeit lassen kann mit der Abbuchung, damit ich bei eventuellen Schwierigkeiten hinterher auf der sicheren Seite stehe.
Es wurde keine Protokoll erzielt, sondern die Wohnung wurde unter vier Augen übergeben.
danke für eure Antworten!!

-- Editiert von mario07101983 am 11.03.2007 16:37:44

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest123-956
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 21x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
mario07101983
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)



Danke coole Jenny für deine Antwort.

Ich versuche den Mieter seit längerem zu erreichen. Monentan reagiert er auf meine anfargen nicht!!!!!
Der Mieter wollte unbedingt beim Vertragsschluss dass er die Miete abbucht.
ich will mich jetzt vergewissern, was passiert, wenn der schlimmste Fall Eintritt.
Es besteht die Möglichkeit dass er mich rausschmeissen will oder die Wohnung jemanden anderen vermiten will, deshalb würde ich mich sehr freuen, wenn jemand mir eine genaue Auskunft darüber geben kann, ob ein gültiger Mietvertrag zusatnde gekommen ist und
bis zu welchen Tag der Mieter sich Zeit lassen kann bei der Abbuchung??
ich bedanke mich schon im Vorraus für eure Antworten!!!!

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest123-956
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 21x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Irene-Marie
Status:
Schüler
(197 Beiträge, 25x hilfreich)

Hallo

etwas verwirrend, dass du ständig Mieter schreibst und eigentlich Vermieter meinst, nehme ich jedenfalls an.

Fakt ist:
du hast für die von dir bewohnte Wohnung keinen gültigen Mietvertrag und 4 Monate keine Miete bezahlt.

4 Monate Mietrückstand bedeutet fristlose Kündigung.

Auch Mieter sind mündige Menschen, die sich darum kümmern sollten, dass Miete gezahlt wird und wenn man feststellt, der Vermieter bucht 1,2 mal nicht ab, setzt man sich mit diesem in Verbindung.

Kann ja sein, dein Vermieter will dich los werden und bucht deswegen nicht ab und bestreitet eine Einzugsermächtigung (schon seltsam) zu haben.
Dann bist du in der Beweislast.

Also: schnellstens mit dem Vermieter in Verbindung setzen.
Hoffentlich hast du das Geld für die rückständigen 4 Mieten noch auf dem Konto?!
:grins:
Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
rs-oberberg
Status:
Beginner
(141 Beiträge, 1x hilfreich)

Mensch, Mario!!!

Wenn dein VM 2 Monate nicht abbucht, müssen doch alle Alarmglocken bei dir schrillen!!!
Und bei 4 ist Alarmstufe rot! Ich glaub nicht, dass er dich so gut leiden mag, dass er dir 4 Monate die Miete schenkt. Also, falls du die Kontoverbindung kennst, überweise selbst, falls nicht, ein Einschreiben mit der Aufforderung, nunmehr endlich abzubuchen. Vorsichtshalber nochmal die Bankverbindung angeben, wenn du die Abbuchung wirklich möchtest. Sonst kannst du gewaltig Ärger bekommen.Und die Bitte äußern, dass du für die neue Wohnung zumindest die schriftliche Bestätigung des Tausches in die Hand bekommst. Sonst ist die ganze Sache sehr schwammig und im Ernstfall hast du ganz schön Ärger, der vermieden werden kann. Warum fährst du nicht einfach zu deinem VM hin und klärst die Sache? Telefonisch ist doch nichts halbes und nichts ganzes....

liebe Grüße :zoff:
Rita

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
feuerelfe
Status:
Schüler
(437 Beiträge, 58x hilfreich)

Wat 'is 'en das?
Mal ehrlich, willst du uns alle zum Narren halten???

feuerelfe

-----------------
"Man sagt: Zyniker sind Realisten, die sich trauen, die Wahrheit zu sagen."

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
rs-oberberg
Status:
Beginner
(141 Beiträge, 1x hilfreich)

Hi Feuerelfe,

wen meinst du, mich oder Mario? :???:

Ich wollte eigentlich niemand zum Narren halten und dem Mario ist es ebenfalls ernst - sonst würde er den Beitrag nicht geschrieben haben. Allerdings stellt er sich ein bißchen ungeschickt an - sonst hätte er die Sache schon allein geregelt. Oder nicht?

Gruß
Rita

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest123-956
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 21x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
rs-oberberg
Status:
Beginner
(141 Beiträge, 1x hilfreich)

hast Recht, ich bleib auch dran!!!

-----------------
"Das Böse triumphiert nur deshalb, weil gute Menschen nichts unternehmen. "

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
feuerelfe
Status:
Schüler
(437 Beiträge, 58x hilfreich)

Hey Rita
Natürlich meinte ich nicht dich, aber Jenny hat das ja schon treffend erläutert:

Wohnung mieten, dann in eine andere ziehen, die ist genau gleich - m² und Miethöhe,
man hat einen Mietvertrag für die eine für die andere nicht, kein Protokoll, Frage ob der eine Mietvertrag gültig ist oder nicht,
Einzugsermächtigung, keine Mietzahlung, Nichterreichbarkeit des Vermieters, Miete will man zahlen oder auch nicht, bis wann muß man Miete zurückhalten - bereitstellen, wie auch immer
Der Vermieter meldet sich nicht mal - echt komisch
Rede ist vom Mieter, obwohl von der Logik her der Vermieter gemeint sein müßte ........

Echt komisch alles, oder?!

Aber Mario erklärt unsdas sicher nochmals, nicht ....

feuerelfe

-----------------
"Man sagt: Zyniker sind Realisten, die sich trauen, die Wahrheit zu sagen."

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest123-1144
Status:
Schüler
(150 Beiträge, 13x hilfreich)

Hallo,

hoffe Mario verzeiht mir, aber ich hab ne klitzekleine Frage zwischendurch.

Lese hier immer von *Übergabeprotokoll*.
Ist das das Gleiche, wenn im MV handschriftlich der Zusatz *Wohnung ohne Mängel übergeben* eingetragen wird?

Was ist, wenn man zu dem Zeitpunkt der Unterschrift die Wohnung erst einmal besichtigt hat und dann doch Mängel im weitesten Sinne, sprich, kleine Risse in den Fliesen etc. entdeckt, aber nicht angezeigt werden?

Könnte der VM dann nachher sagen, wir hätten diese verursacht?

Sorry nochmal, dass ich den Thread für ne eingene Frage *missbraucht* hab!

Viele Grüße,
Micha

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest123-956
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 21x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
guest123-1144
Status:
Schüler
(150 Beiträge, 13x hilfreich)

Hallo Jenny,

danke für deine Hilfe!

Es war nur so eine Überlegung von mir, als ich dies hier las.

In meinem Fall ist leider schon zu viel Zeit vergangen - 2 Jahre und es sind ja keine wirklichen Mängel.

Ich denke, es wäre im Zweifelsfall durchaus beweisbar, dass diese kleinen Haarrisse zb an der Wand im Bad durch unsachgemäßes Verlegen entstanden sind!
Wüßte nicht, wie ein Mieter das vollbringen könnte!
Deshalb werden wir es auch nicht mehr anzeigen beim VM.
War nur für den Fall der Fälle mal überlegt!

Nochmal danke, dass du dir die Mühe gemacht hast und viele Grüße,
Micha



-- Editiert von Micha81 am 12.03.2007 20:38:50

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

@Micha81
Ich an deiner Stelle würde diese Schäden auf jeden Fall dem VM schriftlich mitteilen. Wenn du eine Fliese beschädigen würdest, sähe das auch anders aus. Da das Mauerwerk "arbeitet", können natürlich Haarrisse entstehen. Besser jede Kleinigkeit dem VM mitteilen.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
guest123-1144
Status:
Schüler
(150 Beiträge, 13x hilfreich)

Danke Eirene für deine Einschätzung!

Leider würde es etwas blöd kommen, wenn wir jetzt, nach 2 Jahren, mit Mängeln kommen würden, die schon seit Anbeginn bestehen!

Und da wir mit unserer VM aus gegebenem Anlass nicht mehr als nötig zu tun haben wollen und umgekehrt auch :zoff: , lassen wir es.

Haben zwar bei Einzug die bestehenden Beschädigungen fotographiert, aber nie angezeigt.

Trotzdem Danke für deine Mühe,
Micha

-- Editiert von Micha81 am 12.03.2007 21:28:15

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
mario07101983
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke schön für eure ausführliche Beiträge, ich habe mitlerweile erfahren, dass der Vermieter den kompletten Wohnungsblock an
eine Wohnungsgenossenschaft verkauft hat. Ich bekomme endlich einen neuen Mietvertrag und die fälligen Mietzahlung an den ehemaligen Vermieter werde ich umgehend überweisen, damit
ich rechtlich keine Schwierigkeiten kriege.
Liebe Grüsse Mario

-- Editiert von mario07101983 am 13.03.2007 23:50:39

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
rs-oberberg
Status:
Beginner
(141 Beiträge, 1x hilfreich)

Das ist sehr vernünftig!!! Glückwunsch zur Einsicht :banana:

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.151 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen