Hallo,
ich habe folgendes Problem.
Mein Mieter hat für 12/2005 keine Miete bezahlt und auch für 2005 die Nebenkostennachzahlung nicht geleistet. Ich habe bereits 3 Mal eine Mahnung geschickt, mit der Aufforderung die Rückstände - mittlerweile incl. Zinsen - zu bezahlen bzw. sich zu mindestens zu melden.
Das Ganze ist jetzt 3 Monate her und heute bekomme ich einen Brief, in dem mein Mieter von angeblichen Mängeln berichtet. Dem Verwalter - extra Firma - seien diese bekannt. Bis Anfang Dez. waren die aber definitiv nicht bekannt, denn da habe ich das letzte Mal mit denen gesprochen.
Mein Mieter möchte jetzt die Miete so lange nicht bezahlen, bis die Mängel beseitigt sind.
Ich habe aber erst jetzt von den Mängeln erfahren, um die ich mich auch gerne kümmern möchte. Der Mietzins ist aber schon 12/2005 entstanden.
Ist das alles korrekt?
Immerhin ist er 12/2005 eingezogen und hat sich auch vorher die Wohnung angeschaut und sogar schriftl. bestätigt, daß er in eine NICHT renovierte Wohnung einziehen möchte.
Was kann ich tun?
Danke für eure Antworten
-- Editiert von hahnhuhn am 09.01.2007 19:10:43
Mietzahlung aufgrund von Mängeln verweigert zulässig?
9. Januar 2007
Thema abonnieren
Frage vom 9. Januar 2007 | 18:43
Von
Status: Frischling (20 Beiträge, 24x hilfreich)
Mietzahlung aufgrund von Mängeln verweigert zulässig?
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 9. Januar 2007 | 20:03
Von
Status: Lehrling (1910 Beiträge, 428x hilfreich)
Eine Mietminderung bei Mangel ist das Recht des Mieters. Allerdings muesste bei 100 % Minderung, wie in Deinem Fall, die Wohnung unbewohnbar sein, der Mieter den Mangel mit Fristsetzung gemeldet haben und der Vermieter im Verzug sein.
Ich wŸrde den Mieter mal Ÿber einen Anwalt aufklaeren lassen, die Anwaltskosten gehen dabei uebrigens zu seinen Lasten.
-----------------
"MfG
Susanne"
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