Mietzahlung durch Einzugsermächtigung Betrag?

1. Oktober 2020 Thema abonnieren
 Von 
Gehrechtkeit
Status:
Beginner
(107 Beiträge, 6x hilfreich)
Mietzahlung durch Einzugsermächtigung Betrag?

Habe ich ein Problem?
Ich gucke nicht regelmäßig auf mein Konto, weil ich mir um die finanzielle Seite keineerlei
Sorgen machen muß. Jetzt ist mir aber aufgefallen, daß mein Vermieter einen anderen Betrag
einzieht. Grob gerechnet ist es etwa der Betrag der Nebenkosten. Und das seit 1. September
und jetzt am 1. Oktober ist es wieder so.
Was passiert wenn es mir nicht aufgefallen wäre und muß ich nachfragen warum der Vermieter
nicht den vereinbarten Mietzins weiterhin abbucht?

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22 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Solan196
Status:
Junior-Partner
(5236 Beiträge, 631x hilfreich)

Ich würde beim VM erst einmal nachfragen, warum die Beträge differieren.

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#2
 Von 
Gehrechtkeit
Status:
Beginner
(107 Beiträge, 6x hilfreich)

ja, das hatte ich auch vor.
Was wäre, wenn ich nicht reagieren würde?
Müste ich eventuelle nach Monaten alles nachzahlen obwohl es nicht an mir lag?
Das würde mich interessieren was in solchen Fällen geschieht.

Zitat (von Solan196):
Ich würde beim VM erst einmal nachfragen, warum die Beträge differieren.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Ja natürlich solltest Du vom Vermieter Aufklärung fordern warum er plötzlich abbucht als vertraglich vereinbart.

Gab es evtl. eine Mieterhöhung oder Erhöhung der NK-Vorauszahlungen?

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Zitat (von Gehrechtkeit):
Müste ich eventuelle nach Monaten alles nachzahlen obwohl es nicht an mir lag?


Ach er bucht weniger als vereinbart ab?

Auch wenn der Vermieter evtl. den Fehler gemacht hat liegt es an dir zu kontrollieren ab die Miete korrekt entrichtet wird.


Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#5
 Von 
Solan196
Status:
Junior-Partner
(5236 Beiträge, 631x hilfreich)

Und bitte mach alle schriftlich, Gespräche werden so oft fehlinterpretiert, falsch wieder gegeben usw.usf.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48383 Beiträge, 17071x hilfreich)

Zitat:
und muß ich nachfragen warum der Vermieter nicht den vereinbarten Mietzins weiterhin abbucht?


Rechtlich verpflichtet bist Du nicht dazu.

Zitat:
Müste ich eventuelle nach Monaten alles nachzahlen obwohl es nicht an mir lag?


Ja, wenn es dem Vermieter auffällt bist Du zur Nachzahlung verpflichtet. Dinge wie Mahnkosten oder Verzugszinsen kann der Vermieter jedoch nicht geltend machen.

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#7
 Von 
Gehrechtkeit
Status:
Beginner
(107 Beiträge, 6x hilfreich)

Nein, keine Erhöhungen der Nk und keine Mieterhöhung.
Wohne seit September 2019 in der Wohnung. Die Hausverwaltung hat viel zu tun mit den hier vorhandenen Mängeln (Neubau) und kommt nicht so recht voran. Ich denke, einige haben bereits die Miete gekürzt und da ist vielleicht ein Fehler passiert und hat mich getroffen? Keine Ahnung. Habe so etwas noch nicht erlebt mit der Miete.
Darum würde mich schon interessieren, was geschieht, wenn ich mich nicht melde.
Schließlich meldet sich die Hausverwaltung auch nicht bei den Mietern und reguliert die Schäden oder Mängel.
Also was würde passieren?

Zitat (von Anitari):
Ja natürlich solltest Du vom Vermieter Aufklärung fordern warum er plötzlich abbucht als vertraglich vereinbart.

Gab es evtl. eine Mieterhöhung oder Erhöhung der NK-Vorauszahlungen?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Gehrechtkeit
Status:
Beginner
(107 Beiträge, 6x hilfreich)

Ist das so?
Der Vermieter hat ordnungsgemäß eingezogen seit Einzug Sept.19. Er akzeptierte nur eine Einzugsermächtigung und nichts anderes.
Warum sollte ich da verpflichtet sein, zu kontrollieren ob er den Betrag ordnungsgemäß eingezogen hat? In diesem Fall kann ich doch sicherlich davon ausgehen, daß der Mietbetrag nicht geändert werden darf, wenn nicht von mir selbst. Dazu habe ich keine Veranlassung.
Also von den monatlich 1100 Euro (180 ,-NK) laufenden Einzügen werden nur noch 187,40. als Miete eingezogen.
Bitte meine Frage beantworten.

Zitat (von Anitari):
Zitat (von Gehrechtkeit):
Müste ich eventuelle nach Monaten alles nachzahlen obwohl es nicht an mir lag?


Ach er bucht weniger als vereinbart ab?

Auch wenn der Vermieter evtl. den Fehler gemacht hat liegt es an dir zu kontrollieren ab die Miete korrekt entrichtet wird.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Gehrechtkeit
Status:
Beginner
(107 Beiträge, 6x hilfreich)

ja, das mache ich schriftlich. Auch wenn keiner darauf reagieren wird.

Zitat (von Solan196):
Und bitte mach alle schriftlich, Gespräche werden so oft fehlinterpretiert, falsch wieder gegeben usw.usf.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Solan196
Status:
Junior-Partner
(5236 Beiträge, 631x hilfreich)

Zitat (von Gehrechtkeit):
Warum sollte ich da verpflichtet sein, zu kontrollieren ob er den Betrag ordnungsgemäß eingezogen hat?


Ich würde mal sagen, weil du die Miete schuldest.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Gehrechtkeit
Status:
Beginner
(107 Beiträge, 6x hilfreich)

ok, vielen Dank.
Wenn es umgekehrt wäre, hätte ich schon eine Kündigung erhalten.
Aber der Vermieter kommt natürlich ohne Konsequenzen davon und kann alles nachfordern. Wann immer er will. Verstehe dieses Recht.
Auf jeden Fall nochmals danke. Ich werde mich gleich kümmern und ihm schreiben.

Zitat (von hh):
Zitat:
und muß ich nachfragen warum der Vermieter nicht den vereinbarten Mietzins weiterhin abbucht?


Rechtlich verpflichtet bist Du nicht dazu.

Zitat:
Müste ich eventuelle nach Monaten alles nachzahlen obwohl es nicht an mir lag?


Ja, wenn es dem Vermieter auffällt bist Du zur Nachzahlung verpflichtet. Dinge wie Mahnkosten oder Verzugszinsen kann der Vermieter jedoch nicht geltend machen.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Solan196
Status:
Junior-Partner
(5236 Beiträge, 631x hilfreich)

Sachlich betrachtet ist das deutsche Mietrecht ziemlich Mieterfreundlich, die Rechte der Vermieter sind stark eingeschränkt.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Gehrechtkeit
Status:
Beginner
(107 Beiträge, 6x hilfreich)

ich schulde ihm die Miete nicht. Denn von mir aus wurde alles notwendige veranlasst, daß er genau diesen Betrag bekommt.

Zitat (von Solan196):
Zitat (von Gehrechtkeit):
Warum sollte ich da verpflichtet sein, zu kontrollieren ob er den Betrag ordnungsgemäß eingezogen hat?


Ich würde mal sagen, weil du die Miete schuldest.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Solan196
Status:
Junior-Partner
(5236 Beiträge, 631x hilfreich)

Na dann ist doch alles klar, lehn dich beruhigt zurück und warte auf das was da kommt oder nicht.

Ich würde jedoch Kontakt zum Vermieter aufnehmen, auf die Diskrepanz hinweisen und auffordern zukünftig die Beträge wie vereinbart abzubuchen.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Gehrechtkeit
Status:
Beginner
(107 Beiträge, 6x hilfreich)

Da haben sich die Zeiten aber gravierend geändert. Wenn ich sehe was hier los ist und keiner fühlt sich zuständig. Der Vermieter weiß genau daß er am längeren Hebel sitzt. Da wird das Mietgesetzt schon so hingebogen, daß es passt. Welcher Mieter lehnt sich heutzutage noch gegen seinen Vermieter auf ? Entscheidungen vor Gericht fallen so unterschiedlich aus, daß man als Mieter manchmal sprachlos ist. Bei den vielen gelesenen Urteilen komme ich aus dem Staunen nicht raus.
Sei es drum, vielen Dank.

Zitat (von Solan196):
Sachlich betrachtet ist das deutsche Mietrecht ziemlich Mieterfreundlich, die Rechte der Vermieter sind stark eingeschränkt.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
cauchy
Status:
Gelehrter
(10112 Beiträge, 4528x hilfreich)

Normalerweise ist die Zahlung der Miete eine Bringschuld des Mieters. D.h. der Mieter ist dafür verantwortlich, dass der Vermieter die Miete erhält. Wenn das nicht funktioniert, kann im Extremfall eine fristlose Kündigung drohen.

In diesem Fall hier ist es durch die Einzugsermächtigung etwas anders. Wenn der Vermieter da zuwenig abbucht, ist das sein Problem. Allerdings verjähren Mietzahlungen erst mit der regelmäßigen Verjährung, also mindestens 3 Jahre. Der Vermieter könnte irgendwann alles auf einmal fordern. Wenn dann der Mieter nicht sofort zahlen kann, sind wir wieder am Anfang und der drohenden fristlosen Kündigung. Ich glaube nicht, dass der Vermieter z.B. eine Ratenzahlungsvereinbarung akzeptieren muss.

Von daher ist es absolut nicht zu empfehlen, das einfach so laufen zu lassen. Mindestens sollte der Mieter die nicht abgebuchte Miete irgendwo sicher verbuchen, damit er im Zweifel sofort nachzahlen kann. Wenn der Mieter andere Schulden hat und eine Pfändung des Kontos durch andere Gläubiger im Bereich des Möglichen ist, kann auch das zum Problem werden.

Kurzum: Ja, hier liegt der Ball beim Vermieter. Aber bei der Miete hört häufig der Mieterschutz auf. Es macht sehr viel Sinn, erstmal anzurufen und - falls keine sinnvolle Antwort erfolgt - nachweisbar zu kommunizieren. Notfalls könnte der Mieter die Einzugsermächtigung auch widerrufen und von da ab selber überweisen.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(33983 Beiträge, 5869x hilfreich)

Zitat (von Gehrechtkeit):
Mietzahlung durch Einzugsermächtigung
Du solltest die Einzugsermächtigung beenden.
Du solltest den Mietbetrag über die Höhe laut Mietvertrag als Dauerauftrag überweisen.
Deine Bank ändert das schnell um.
Ich hatte dir das schon in deinem anderen Beitrag zu den ewigen Mängeln geschrieben.
Oder:
Könnte es denn sein, dass dein Vermieter jetzt 10% weniger einzieht?---Du erinnerst dich? 10% der Kaltmiete als Mietminderung...

Mit Einzugsermächtigung---kann er es nehmen. Du erlaubst es ihm.
Hättest du einen Dauerauftrag, würdest du es ihm geben.

-- Editiert von Anami am 02.10.2020 19:14

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48383 Beiträge, 17071x hilfreich)

Zitat:
Du solltest die Einzugsermächtigung beenden.


Das geht aber nur, wenn man sich nicht durch den Mietvertrag verpflichtet hat, eine Einzugsermächtigung zu erteilen.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14233 Beiträge, 4430x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Aber der Vermieter kommt natürlich ohne Konsequenzen davon und kann alles nachfordern. Wann immer er will.
Quatsch. Natürlich hat er die Konsequenzen zu tragen, eben dass er die Miete erst deutlich später erhält. Das darf er nicht verzinsen.

In besonderen Fällen, etwa wenn du dich im Insolvenzverfahren befinden würdest oder eine Kontopfändung hättest, dann könnte er sogar leer ausgehen.
Für dich besteht aber gar kein Nachteil, also freu dich doch schon mal im Voraus, ab 2024 bekommst du jedes Jahr 12 Monatsmieten geschenkt (so es denn bis dahin nicht aufgefallen ist :grins: ).

Zitat:
Du solltest die Einzugsermächtigung beenden.
Damit es dann direkt auffällt, ja?
Spätestens bei einer Zahlungsänderung dürfte sich der Verwaltung die Akte mal genauer ansehen (warum ändert der das? Gab es da Probleme? Haben wir etwa zu viel abgebucht? Gab es eine Rücklastschrift?).

Zitat:
Könnte es denn sein, dass dein Vermieter jetzt 10% weniger einzieht?---Du erinnerst dich? 10% der Kaltmiete als Mietminderung...
Nein, er zieht 100% weniger ein - vielleicht mal lesen bevor man postet?

Zitat:
Hättest du einen Dauerauftrag, würdest du es ihm geben.
Und hättest auch die Verantwortung ... (da ist es dann nicht mehr so klug, nicht regelmäßig auf das Konto zu gucken)

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(33983 Beiträge, 5869x hilfreich)

Zitat (von hh):
wenn man sich nicht durch den Mietvertrag verpflichtet hat, eine Einzugsermächtigung zu erteilen.
Ja, richtig. Leider hat der TE das letztens nicht beantwortet. Oder er kennt den Unterschied nicht und es deshalb nicht beachtet. In #4 und #6 wurde empfohlen, das zu ändern.
https://www.123recht.de/forum/mietrecht/Mietrecht-__f578775.html
---------------------------------------------
Zitat (von reckoner):
Damit es dann direkt auffällt, ja?
Vielleicht fällt dir auf, um was es hier geht? Ich lese:
Jetzt ist mir aber aufgefallen, daß mein Vermieter einen anderen Betrag einzieht. Grob gerechnet ist es etwa der Betrag der Nebenkosten.
Das dürften auf jeden Fall nicht 100% sein. Ich lese weiter:
Ich denke, einige haben bereits die Miete gekürzt und da ist vielleicht ein Fehler passiert und hat mich getroffen?
Ja, ist durchaus denkbar. Nach #8 des o.g. Beitrags wollte er unter Vorbehalt zahlen. Das wirkt sich nicht bei EZ/Lastschrift aus. Vermutlich bewegen sich nun Vermieter+Hausverwaltung und haben die Summe bei EZ/Lastschrift geändert... DAS wiederum dürfte nicht einfach ohne das Einverständnis des Mieters gehen.

Zitat (von reckoner):
Und hättest auch die Verantwortung ... (da ist es dann nicht mehr so klug, nicht regelmäßig auf das Konto zu gucken)
Was soll das jetzt? Mit einem Dauerauftrag müsste ich noch viel seltener auf mein Konto schauen. Will der Vermieter mehr oder weniger, kann er mir schreiben. Dann könnte ich den DA ändern oder mit ihm streiten.
Vielleicht ist es auf deinem Schiff mit Ziegen und Schafen anders?

Aus welchem Grund sollte ich als Mieter einer Wohnung meinem Vermieter erlauben, sich so viel Geld von meinem Konto zu nehmen=einzuziehen, wie er grad denkt?
Ich kann mir hier nur Unwissen/Unkenntnis/mangelndes Sprachverständnis oder eine besondere, hier unbekannte Konstellation zw. VM+M vorstellen, warum seit Einzug vor ca 1 Jahr die Wohnkosten durch Einzugsermächtigung/Lastschrift geleistet werden.

Vielleicht erklärt der Fragesteller es noch?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14233 Beiträge, 4430x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Das dürften auf jeden Fall nicht 100% sein.
Doch, sind es, 100% der Miete.

Zitat:
Was soll das jetzt? Mit einem Dauerauftrag müsste ich noch viel seltener auf mein Konto schauen.
Richtig. Aber trotzdem läge die Verantwortung bei dir.

Zitat:
Aus welchem Grund sollte ich als Mieter einer Wohnung meinem Vermieter erlauben, sich so viel Geld von meinem Konto zu nehmen=einzuziehen, wie er grad denkt?
Tut man ja auch nicht.
Aber ich befürchte es läuft wieder auf die Frage hinaus, wann man eine Zahlung zurückholen kann und wann nicht. :)

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124048 Beiträge, 40315x hilfreich)

Zitat (von Gehrechtkeit):
ich schulde ihm die Miete nicht.

Doch.

Da man aber offenbar nur die eigene vorgefasste Meinung bestätigt bekommen möchte, muss man nicht weiter darüber diskutieren.

Einfach zurücklehnen und abwarten was kommt, ob ein eventuell eingeschaltes Gericht das genauso sieht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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